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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1770\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Dr. Winn (CDU), eingegangen am 20. 12. 1995\n\nBetr.: Streichung von Hochschulstellen im Bereich der Medizin\n\nDie Landesregierung hat beschlossen, an den niedersächsischen Hochschulen 1 288 Stel-\nleneinheiten zu streichen, wovon 172 Stellen auf den Medizinbereich und damit auf die\nMedizinische Hochschulen Hannover und das Universitätsklinikum Göttingen entfallen\nsollen, die übrigen 1116 Stelleneinheiten in erster Linie auf die alten Landesuniversitäten.\nDie pflegesatzfinanzierten Stellen sollen ausgenommen sein. Die Einsparauflage außer-\nhalb des Medizinbereiches hat die Landesregierung in einem sog, Hochschulstrukturkon-\n\nzept umgesetzt. Ein solches liegt jedoch für den Medizinbereich nicht vor.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\nl. Welches Konzept in bezug auf den Stellenabbau im Medizinbereich verfolgt die Lan-\ndesregierung?\n\n2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt sollen welche Stellen (exakte Differenzierung u.a.\nnach Professoren, Oberärzten, Ärzten im Praktikum, Assistenzärzten usw.) eingespart\nwerden?\n\n3. Welche konkreten Stellen sind bereits im Haushaltsjahr 1995 in welcher Form gestri-\nchen worden?\n\n4. Inwieweit wurden unter konkreter Benennung des Betrages und des Haushaltskapitels\nim Haushaltsjahr 1995 aufgebracht und werden zukünftig die Medizinische Hoch-\nschule und das Universitätsklinikum Göttingen die noch nicht gestrichenen Stellen in\nForm eingesparter Finanzmittel aufbringen?\n\n5. Will die Landesregierung bestreiten, daß durch Stellenstreichungen in diesem Aus-\nmaße Forschung, Lehre und Weiterbildung im Medizinbereich erheblich beeinträch-\ntigt werden, oder will sie glaubhaft machen, daß ein Verlust von nahezu 200 Stel-\nleneinheiten ohne Substanzverlust für die Medizin möglich ist?\n\n6. Wenn ja, warum?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 29. 12 1995 - 11/721 — 381)",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1770\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 13. 2. 1996\nfür Wissenschaft und Kultur\n- 401 - 01 420/5 —\n\nDie Finanzsituation des Landes hat sich aufgrund der Neuordnung des Länderfinanzaus-\n\ngleichs ab 1995 und aufgrund von Steuermindereinnahmen nachhaltig verändert. Dies\n\nhat die Niedersächsische Landesregierung veranlaßt, weitreichende Maßnahmen zur lang-\n\nfristigen Konsolidierung des Haushalts zu beschließen. Davon sind auch die Hochschulen\n\nbetroffen. Wesentliche Maßnahme der Konsolidierung ist ein Stellenabbau von jährlich\n\" 2% über einen Zeitraum von vier Jahren.\n\nIn den Jahren 1995 bis 1998 sollen die Stellen im Hochschulbereich um jeweils 2% der\nStellen gekürzt werden. Für die niedersächsischen Hochschulen ohne Medizin ergibt dies\neinen jährlichen Abbau von 279 Stellenäquivalenten & 60 000 DM. Den Einsparungen in\ndiesem Bereich liegt das Hochschulstrukturkonzept zugrunde.\n\nIm Medizinbereich wird die Einsparung durch den Abbau von 164 Stellenäquivalenten\nerbracht, das entspricht 9,84 Mio. DM. Das bedeutet für die Kliniken Göttingen einen\nAbbau von jährlich 19 Stellenäquivalenten und jährlich 1,14 Mio. DM Zuschußkürzung,\nund für die Medizinische Hochschule eine jährliche Kürzung um 22 Stellenäquivalenten\nund jährlich 1,32 Mio. DM Zuschußkürzung. Diesen Vorgaben liegt die Überlegung zu-\ngrunde, daß der 2 prozentige Stellenabbau nur in dem Bereich vollzogen wird, der nicht\nvon den Krankenkassen finanziert wird.\n\nDie Kürzung des Landeszuschusses wird bei der jährlichen Auszahlung der Mittel durch\ndas Ministerium vorgenommen. Die konkreten Stelleneinsparungen sind vom Fachbe-\nreich Medizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover\nzum Ende der Haushaltsjahre 1995 bis 1998 zu benennen. Eine nachhaltige Einsparung\nsetzt voraus, daß sie im zuschußrelevanten Bereich durchgeführt wird.\n\nWesentliche Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der Einsparauflagen im Klinikum\nGöttingen und in der MHH sind die Gutachten zur Ermittlung des wirtschaftlichen Per-\nsonalbedarfs für die stationäre und die ambulante Krankenversorgung, die es ermög-\nlichen, unter Einsatz des betrieblichen Controllings Wirtschaflichkeitsreserven in Ab-\nteilungen und Betriebseinheiten sowie in der Verwaltung zu aktivieren und damit trotz\nunvermeidlicher Eingriffe in den Personalbestand die Einsparauflagen ohne gravierende\nEinbußen in den Leistungen zu erwirtschaften.\n\nDieses vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:\nZul:\n\nAuf die Vorbemerkung wird verwiesen.\n\nZu 2 und 3:\n1995 sind folgende Stellen eingespart worden:\nIm Kapitel 06 12 (Kliniken Göttingen)\n\n— 2 Stellen ärztlicher Dienst\n— 5 Stellen Verwaltungsdienst und technischer Dienst\n— 12 Stellen Wirtschafts- und Versorgungsdienst",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1770\n\n \n\nKapitel 06 19 (Medizinische Hochschule Hannover)\n\n- 2 Stellen ärztlicher Dienst\n- 12 Medizinisch-technischer Dienst\n- 8 Funktionsdienst\n\nWelche konkreten Stellen in den Jahren 1996 bis 1998 in den beiden Kapiteln eingespart\nwerden sollen, haben die Hochschulen bisher noch nicht festgelegt. Allerdings wurde\nfür 1996 bereits der monetäre Gegenwert von 1,14 Mio. DM im Kapitel 06 12 und\n1,32 Mio. DM im Kapitel 06 19, zum Zuschuß des Landes für die beiden Landesbe-\ntriebe abgesetzt. Es bleibt den Hochschulen zunächst überlassen, in welchen Bereichen sie\ndiese Personalkosten einsparen werden.\n\nZu 4:\n\nWie bereits zu 2 und 3 ausgeführt, wird jeweils zunächst der Landeszuschuß jährlich um\n1,14 Mio. DM für das Klinikum Göttingen und um 1,32 Mio. DM für die MHH ver-\nringert (kumulierend bis 1998). Die Hochschulen werden jeweils zum Jahresende fest-\nlegen, welche Stellen in Abgang zu stellen sind.\n\nZu 5 und 6:\n\nJa. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zur Umsetzung der Wirtschaftlichkeits-\ngutachten wird verwiesen.\n\nSchuchardt\n\n(Ausgegeben am 7. 3. 1996) 3",
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