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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2680\n\nAls zeitlich besonders unkalkulierbar hat sich die Kontaktaufnahme mit den mecklen-\nburg-vorpommerschen Verhandlungspartnern erwiesen. Auf Grund der dortigen struk-\nturellen Probleme können Gespräche nur mit für unser Verständnis hoher Zeitauf-\nwand vereinbart werden. Antworten auf schriftliche Anfragen lassen teilweise Wochen\nund Monate auf sich warten oder erfolgen überhaupt nicht. Offene Fragen können so\nnicht in der zu wünschenden Weise vorangebracht werden. Interne Zeitvorstellungen\nüber den Ablauf des Verfahrens können daher häufig nicht eingehalten werden.\n\nDies vorausbemerkt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nDas Niedersächsische Innenministerium hat im Dezember 1991 einen ersten Entwurf\ndes Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Um-\ngliederung des ehemaligen Amtes Neuhaus sowie des dazugehörigen Ratifizierungsge-\nsetzes fertiggestellt und den Ressorts zur Stellungnahme übersandt. Beide Entwürfe\nwurden parallel dern mecklenburg-vorpommerschen Innenministerium zur Prüfung zu-\ngeleitet, um das Verfahren zu beschleunigen. Eine Äußerung von dort, die möglicher-\nweise Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge für den Staatsvertrag enthält, wird in\nnächster Zeit erwartet. Ob sich daraus weiterer Verhandlungsbedarf ergibt, ist nicht ab-\nschätzbar.\n\nZu 2:\n\nEine verbindliche Aussage über den Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen\nkann auf Grund des in der Vorbemerkung Gesagten nicht getroffen werden.\n\nZu 3:\n\nDie Landesregierung geht trotz der oben geschilderten Schwierigkeiten davon aus, daß\nder Abschluß des Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpom-\nmern noch in diesem Jahr erfolgen kann. Anschließend bedarf es der Verabschiedung\ndes Ratifizierungsgesetzes in beiden Landtagen. Der Zeitbedarf der parlamentarischen\nBehandlung läßt sich nicht abschätzen. Die niedersächsische Landesregierung wird je-\ndoch durch frühzeitige Unterrichtung des Landtages dazu beitragen, daß die Umgliede-\nrung so schnell wie möglich vollzogen werden kann.\n\nGlogowski\n\n2 (Ausgegeben am 7. 2. 1992)",
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