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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\nder Abg. Frau Litfin (GRÜNE), eingegangen am 14. 5. 1997\n\nBetr.: Kosten der Integration von behinderten Schülerinnen und Schülern in Regel-\nschulen\n\nSeit 1995 wird in Niedersachsen die Einrichtung zusätzlicher Integrationsklassen von den\nSchulbebörden in der Regel mit der Begründung abgelehnt, daß die notwendigen Mittel\nhierfür nicht vorhanden seien. Unterstellt wird damit, daß integrative Beschulung von Schü-\nlerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kostenträchtiger sei als ihre\nBeschulung in Sonderschulen. In den Blick genommen werden aber hierbei vor allem die\nPersonalkosten des Landes, nicht jedoch die sonstigen Kosten, die insbesondere bei der\nBeschulung in Sonderschulen beim Land, aber auch bei den Kommunen anfallen. Unabhän-\ngig davon, daß letztlich die Integration behinderter Schülerinnen und Schüler nicht von\nMehr- oder Minderkosten abhängig gemacht werden darf, ist es notwendig, bei einem\nKostenvergleich alle beim Besuch einer Sonderschule oder einer Regelschule anfallenden\nKosten zu berücksichtigen. Untersuchungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, daß\ndie Gesamtkosten für eine Beschulung von behinderten Schülern und Schülerinnen in einer\nintegrativen Regelschule nicht höher zu sein brauchen als die Gesamtkosten der Beschulung\nin einer Sonderschule.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Welche Kosten fallen in Niedersachsen jeweils durchschnittlich pro Schüler oder Schüle-\nrin mit sonderpädagogischem Förderbedarf an\n\na) beim Besuch einer Sonderschule und\n\nb) beim Besuch einer Regelschule\n\n— für Lehrkräfte (unter Berücksichtigung der Kosten für Regelschullehrkräfte, für Son-\nderschullehrkräfte, aber auch für die Schulleitung etc.) und anderes pädagogisches\nPersonal,\n\n— für nichtpädagogisches Personal (Schulsekretärin, Hausmeister etc.),\n\n- für die Errichtung bzw. Abschreibung der erforderlichen Schulräume,\n\n— für den Betrieb der Schulräume (Heizung, Reinigung, Renovierung etc.),\n— für die Ausstattung der Schule mit Lehrmitteln, Spielgerät etc.,\n\n— für den Transport der Schülerinnen und Schüler zur Schule,\n\n— für die Unterbringung in einem Internat,\n\n- an sonstigen Kosten,\n\n— inder Gesamtsumme dieser Kosten?\n\n2. Auf welche Kostenträger verteilen sich jeweils diese Kosten?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 22, 5. 1997 — II/721 — 389)\n\nDrucksache 13 / 3340",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3340\n\nm m 11171711[\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministeum Hannover, den 7. 10. 1997\n01 - 01 420/5 - II/721 — 839 —\n\nIn den Schuljahren von 1990/91 bis 1994/95 ist die Zahl von Integrationsklassen erheblich\nangestiegen, von 10 auf 196. Das war möglich gewesen, weil für die sonderpädagogische\nFörderung in ihnen Sonderschullehrerstunden zusätzlich zur Unterrichtsversorgung der\nallgemeinbildenden Schulen bereitgestellt werden konnten.\n\nDiese Entwicklung konnte zum Schuljahresbegion 1995/96 nicht weitergeführt werden.\nAufgrund der sich schwierig gestaltenden finanziellen Lage des Landes konnten weitere\nSonderschullehrerstunden für die Einrichtung von Integrationsklassen nicht zur Verfügung\ngestellt werden. Durch veränderten Einsatz dieser Stunden konnten im Schuljahr 1995/96\n206 Integrationsklassen, im Schuljahr 1996/97 212 Integrationsklassen geführt werden, im\nSchuljahr 1997/98 werden es 228 sein.\n\nDa zusätzlich zu den bereits in Integrationsklassen eingesetzten Sonderschullehretstunden\nkeine Stunden zur Verfügung standen, mußten die Schulbehörden zahlreiche Anträge auf die\nEinrichtung von Integrationsklassen ablehnen. Dies geschah gemäß $ 4 NSchG, der die\nEinrichtung dieser besonderen Organisationsform daran bindet, daß „auf diese Weise dem\nsonderpädagogischen Förderbedarf entsprochen werden kann und soweit es die organisatoti-\nschen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben“, ’\n\nIn keinem Fall erfolgte die Ablehnung, weil die Kosten für die integrative Beschulung höher\neingeschätzt wurden als die beim Besuch der Sonderschule. In jedem Fall wurde geprüft, ob\ntatsächlich das für die sonderpädagogische Förderung notwendige zusätzliche Personal zur\nVerfügung stand und die organisatorischen und sächlichen Gegebenheiten die Einrichtung\nder Integrationsklasse zuließen. Daß bei der Entscheidung über die Genehmigung des einen\noder des anderen Antrags der möglichst optimale Einsatz der zur Verfügung stehenden\nSonderschullehrerstunden mit in die Überlegungen einbezogen wird, ist realistisch.\n\n \n\nDie in der Anfrage genannten Untersuchungen in anderen Bundesländern, die gezeigt haben\nsollen, daß die Gesamtkosten für eine Beschulung von behinderten Schülerinnen und Schü-\nlern in einer allgemeinen Schule nicht höher zu sein brauchen als die Gesamtkosten der\nBeschulung in einer Sonderschule, liegen mir nicht vor. Bekannt ist lediglich ein Bericht zur\nLandeshaushaltsrechnung 1994 mit Bemerkungen von 1996 des Landestechnungshofes\nSchleswig-Holstein, der keine Aussagen zum Vergleich von Kosten im o.g. Sinne macht.\nAuch der Jahresbericht 1997 des Landesrechnungshofes Hamburg verlangt selbst für die\nschulischen Möglichkeiten in einem Stadtstaat einen noch effizienteren Ressoutceneinsatz.\n\n \n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZulund2:\n\nDie Fragen 1 und 2 lassen sich nicht unmittelbar in der gewünschten Aufgliederung beant-\nworten. Aufgrund erheblicher methodischer Probleme, die aus der bundesrechtlich vorgege-\nbenen Finanzstatistik sowie der Haushaltssystematik herrühren, ist es z. Z. in Niedersachsen\nwie in allen anderen Bundesländern nicht möglich, verläßliche, aussagefähige und vergleich-\nbare Daten der Schülerkosten zu ermitteln. Entsprechende Klärungen sollen in Zusammen-\narbeit zwischen der Innen-, Finanz- und Kultusministerkonferenz einerseits und mit der\nBund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) anderer-\nseits herbeigeführt werden. Hinzu kommen Bedenken aus dem Persönlichkeits- und Daten-\nschutz, die laufenden Ausgaben der einzelnen niedersächsischen Schulformen bei den jewei-\nligen Kostenträgern (Land, kommunale Schulträger, Träger der Schülerbeförderungslast)\nnach speziellen Schülenmerkmalen, sei es nach Ausländerbetreuung, Einkommens- oder",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nBesitzverhältnissen, Religionszugehörigkeit, zu differenzieren. Das gilt m. E. in besonderem\nMaße auch für sonderpädagogischen Förderbedarf. Daher kann auch nicht aus den Finanz-\nstatistiken festgestellt werden, mit welchem Anteil Schülerinnen und Schüler, die Integrati-\nonsklassen besuchen, an den Gesamtausgaben oder den einzelnen von der Fragestellerin\nvorgegebenen Ausgabearten (Unterrichtspersonal, Schulträgerpersonal, Schulgebäude, lau-\nfender Betrieb, Geräteausstattung, Schülerbeförderung, Internatsunterbringung) Anteil ha-\nben. Selbst wenn diese Kostenarten für Sonderschulen und Regelschulen insgesamt vorliegen\nsollten, fehlen Angaben für einen echten Kostenvergleich zwischen solchen Schülerinnen\nund Schülern einer Integrationsklasse, die sonderpädagogisch gefördert wurden, und den\nanderen. Darüber hinaus ist zu schen, daß auch bei einer modellhaften Berechnung Schwie-\nrigkeiten auftreten, den „Durchschnittsfall“ eines integrativ beschulten Kindes oder Jugend-\nlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf festzulegen, weil die gesamte Bandbreite von\nSchülerinnen und Schülern ohne nennenswerten Zusatzaufwand (z.B. körperbehinderter\nGymnasiast in einem behindertengerecht gebauten Gymnasium) bis hin zu Mehrfachkosten\nfür Schwerstbehinderte in einer Integrationsklasse an einem Standort mit spezieller Sonder-\nschule zeicht.\n\nWernstedt\n\n(Ausgegeben am 23. 10. 1997)\n\nDrucksache 13/3340",
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