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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3006\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Golibtzuch (GRÜNE), eingegangen am 24. 4. 1997\n\nBetr: Inselschutz auf Langeoog\n\nDas sogenannte Pirolatal gilt als Schwachstelle der Insel Langeoog bei Sturmfluten. Da der\nStrand vor der Düne dieses Tals einem langfristigen Erosionsprozeß unterliegt, besteht die\nlatente Gefahr eines Durchbruchs und damit einer Versalzung der inseleigenen Trinkwasser-\nvorräte. Geplant ist deshalb eine Verbreiterung und Verstärkung der Düne mit 100000 m?\nSand, der am Ostende der Insel im Strandbereich gewonnen und mit Lastwagen zur Bau-\nstelle verbracht werden soll. Die Kosten hierfür sind mit 1,5 Mio. DM veranschlagt.\n\nUnter der Überschrift „Natutschutzverbände verzögern Inselschutz“ titelte der „Anzeiger\nfür Harlingetland“ am 22. April d. J., die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen hätten ei-\ngentlich im März beginnen und im Juni abgeschlossen sein sollen. Da aber noch nicht von\nallen Umweltverbänden die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen würden, müßten die\nArbeiten auf das kommende Winterhalbjahr verschoben werden. Zwar seien die Verbände\nwegen der Dringlichkeit gebeten worden, die Beteiligungsfristen abzukürzen, doch hätten\nnicht alle dieser Bitte entsprochen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Welche Behörde hat wann das für die Sicherungsmaßnahmen am Langeooger Pirolatal\nerforderliche Planverfahren eingeleitet?\n\n2. In welchem Zeitrahmen wurde entschieden, daß nicht die Nationalparkverwaltung, son-\ndem der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde das gesetzlich vorgeschrie-\nbene Beteiligungsverfahren der anerkannten Naturschutzverbände durchführen soll?\n\n3. a) Wann hat der Landkreis Wittmund das Beteiligungsverfahren eingeleitet, und wann\nlagen die Stellungnahmen der zu beteiligenden Verbände vor?\n\nb) Hat der Landkreis Wittmund den Verbänden eine verkürzte Frist zur Stellungnahme\nvorgeschlagen, und ggf. welche Verbände haben dies mit welcher Begründung abge-\nlehnt?\n\nc) Wie beurteilt die Landesregierung den eingangs zitierten Vorwurf an die Natur-\nschutzverbände vor dem Hintergrund dieser Zeitabläufe?\n\nd) Aus welchen Gründen wurde das Beteiligungsverfahren nicht früher eingeleitet, so\ndaß der ursprüngliche Zeitplan für die Sicherungsmaßnahmen am Pirolatal (März bis\nJuni) hätte eingehalten werden können?\n\n4. Welche Konsequenzen zieht die Landestegierung aus den zitierten Vorwürfen sowohl\nhinsichtlich des konkreten Falls als auch mit Blick auf künftige Insel- und Küsten-\nschutzmaßnahmen? Ist daran gedacht, die Verfahrensabläufe zu straffen, Kompetenzzu-\nweisungen zu verändern oder das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbän-\nde einzuschränken?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3006\n\n \n\n5. Wann kann die Baumaßnahme zur Sicherung des Langeooger Pirolatals nunmehr begin-\nnen, und wann ist mit einem Abschluß der Maßnahme zu rechnen? Wird die Landeste-\ngierung die erforderlichen Mittel von 1,5 Mio. DM noch in diesem Jahr bereitstellen und\ndamit die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme gewährleisten?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 2. 5. 1997 - 11/722 - 822)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministenum Hannover, den 6. 6. 1997\n— 109 — 01425/7/2 - 44 -\n\nDurch zunehmende Stranderosion ist die seeseitige Randdüne vor dem Pirolatal auf der Insel\nLangeoog in starke Mitleidenschaft gezogen worden, so daß bei Sturmfluten das dahinter\nliegende Trinkwassergewinnungsgebiet der Insel gefährdet ist. Die Grundinstandsetzung der\nRanddüne ist deshalb erforderlich. Ähnliche Sicherungsmaßnahmen wurden in diesem Be-\nreich bereits früher wiederholt durchgeführt.\n\nDie vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZu i:\n\nFür die Wiederherstellung und Grundinstandsetzung der ehemals vorhandenen Randdüne ist\nein förmliches Planfeststellungsverfahren oder eine Plangenehmigung nach dem Nieders.\nDeichgesetz nicht erforderlich. Dagegen bedurfte die Gewinnung des benötigten Sandes im\nöstlichen Strandbereich der Insel unterhalb der MThw-Linie einer Bodenabbaugenehmigung\ndurch die Nationalparkverwaltung. Die Wiederherstellung der Düne wurde durch die betei-\nligten Behörden als Eingriff in ein besonders geschütztes Biotop nach $ 28 a NNatG einge-\nstuft, so daß außerdem auch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung durch die untere\nNaturschutzbehötrde erteilt werden mußte.\n\nZu 2:\n\nDie notwendigen Maßnahmen sind bis zum Jahresende 1996 zwischen den beteiligten Be-\nhörden und Stellen, nämlich dem Staatlichen Amt für Insel- und Küstenschutz in Norden,\nder Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, dem Landkreis Wittmund als\nunterer Naturschutzbehörde und dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband abge-\nstimmt worden. Dabei wurde auch vereinbart, daß über die naturschutzrechtlichen Geneh-\nmigungen zusammengefaßt nur von einer Behörde entschieden werden sollte. Die dafür\nbestimmte untere Naturschutzbehörde sollte deshalb auch die anerkannten Naturschutzver-\nbände beteiligen.\n\nZu3a:\n\nNachdem das Staatliche Amt für Insel- und Küstenschutz die Planungsunterlagen am 23. 1.\n1997 beim Landkreis Wittmund vorgelegt hatte, hat dieser am 24. 1. 1997 die Beteiligung der\nNaturschutzverbände gem. $ 60 a NNatG eingeleitet. Die Stellungnahmen lagen am 24. 3.\n1997 vor.\n\nZu3b:\nJa.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3006\n\nDer Niedersächsische Heimatbund, der Landesverband Bürgerinitiative Umweltschutz\n(LBU) und der BUND haben der Bitte der Naturschutzbehörde um beschleunigte Abgabe\neiner Stellungnahme nicht entsprochen. Eine Begründung dafür wurde nicht abgegeben.\n\nZu3c:\n\nDie Ausnutzung der in $ 60 b NNatG den Naturschutzverbänden eingeräumten Frist von\nzwei Monaten für die Abgabe einer Stellungnahme kann den Verbänden nicht zum Vorwurf\ngemacht werden. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn es den Verbänden mög-\nlich gewesen wäre, ihre Stellungnahme beschleunigt, d.h. zwei Wochen früher, abzugeben,\ndamit die notwendigen Baumaßnahmen noch vor der Hauptkursaison auf der Insel hätten\nabgeschlossen werden können.\n\nZudd:\n\nVoraussetzung für die Beteiligung der Naturschutzverbände waren die endgültig abge-\nstimmte Baumaßnahme und die Erstellung der vollständigen Unterlagen. Dies war erst An-\nfang 1997 der Fall.\n\nZu 4:\n\nDie Landesregierung sieht keine Notwendigkeit, diesen konkreten Fall zum Anlaß für Kon-\nsequenzen für künftige Insel- und Küstenschutzmaßnahmen zu nehmen. Sie hat bereits nach\nder Verbandsklage im Falle des Deichbaues von Cäciliengroden nach Dangast eine Arbeits-\ngruppe unter Beteiligung der Naturschutzverbände, der Deichverbände und der Deichbe-\nhörden einberufen, die für bevorstehende Küstenschutzmaßnahmen beschleunigte Pla-\nnungsabstimmungen und reibungslosere Verfahrensabläufe vorbereiten soll. Keinesfalls\njedoch soll das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände eingeschränkt wer-\nden.\n\nZu 5:\n\nDie Wiederherstellung einer ausreichend starken Randdüne vor dem Pirolatal kann jetzt nach\nEnde der Hauptkursaison im Spätsommer begonnen werden. Der Abschluß der Maßnahmen\nist dagegen erst im Frühjahr 1998 möglich. Die Landesregierung wird die benötigten Mittel\nentsprechend dem Baufortschritt und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur Verfü-\n\ngung stellen.\n\nGriefahn\n\n(Ausgegeben am 25. 6. 1997) 3",
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