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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode \\ Drucksache 12/5333\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5202 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Jansen (CDU) — Drs 12/5202\n\nBetr.: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion an\nSonderschulen\n\nSeit längerem besteht ein Streit zwischen dem Landessozialamı und den Krankenkassen\nüber die Finanzierung der Arbeitsleistung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und\nMitarbeitern in therapeutischer Funktion an Sonderschulen. Während das Landessozial-\namt den Standpunkt vertritt, es handele sich um Leistungen nach dem Sozialgesetz-\nbuch, vertreten die Krankenkassen die Auffassung, daß hier Eingliederungshilfe nach\nden 88 39 und 40 des Bundessozialhilfegesetzes gewährt werden müsse. Entsprechende\nGespräche zwischen den Beteiligten laufen auf Landesebene seit mindestens zwei Jah-\nren. Auch das Sozalministerium soll vermittelnd eingeschaltet worden sein. Eine Lö-\nsung steht nach wie vor aus.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\nI. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in therapeutischer\nFunktion an Sonderschulen tätig?\n\n2. Welche Aufgabenbereiche werden von den pädagogischen Mitarbeiterinnen und\nMitarbeiter üblicherweise übernommen?\n\n3. Auf welche Weise werden die Leistungen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\nz.Z. abgegolten?\n\n4. Welche Leistung wäre nach Auffassung der Landesregierung korrekt?\n\n5. Welchen Sachstand haben die Verhandlungen zwischen den unmittelbar Beteiligten\nz.Z. erreicht?\n\n6. In welcher Form und mit welchem Erfolg hat sich das Sozialministerium bisher um\neine Einigung bemüht?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 8. 9. 1993\n— Z/1.1 — 01 425/01 —\n\nSchon seit mehreren Jahren gibt es Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft\nder gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und dem Landessozialamt Nieder-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5333\n\n \n\nsachsen über Fragen der Kostenabgrenzung für medizinische und medizinisch-thera-\npeutische Leistungen in Einrichtungen, die in der Kostenträgerschaft des überörtlichen\nTrägers der Sozialhilfe in Niedersachsen stehen. Diese wegen der komplizierten und\nsich zudem laufend ändernden Rechtslage schwierigen Verhandlungen können jedoch\naus Sicht des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht als „Streit‘‘ bezeichnet wer-\nden. Sie verlaufen vielmehr in kooperativer'und sachlicher Atmosphäre. So ist es für\neine Reihe von Einrichtungen bzw. Gruppen von Einrichtungen bereits zu einvernehm-\nlichen Regelungen gekommen.\n\nEs trifft aber zu, daß die Verhandlungen zu diesem Problemkteis für drei in der Kosten-\nträgerschaft des Landes stehenden Sonderschulen in Niedersachsen noch keinen Ab-\nschluß gefunden haben.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZu l und 2:\n\nEs geht bei den Verhandlungen nicht um Leistungen pädagogischer Mitarbeiterinnen\nbzw. Mitarbeiter in den Einrichtungen, sondern um therapeutisch geschultes Personal,\n2.B. Krankengymnastinnen und -gymnasten, Beschäftigungstherapeutinnen und -the-\nrapeuten, das entsprechend seiner therapeutischen Ausbildung eingesetzt wird. Das\nStellenvolumen beträgt in den drei Einrichtungen insgesamt rd. 23 Vollkräfte.\n\nZu 3:\nDie Personalkosten werden zur Zeit über den Pflegesatz abgerechnet.\nZu 4:\n\nSachgerecht ist eine direkte Abrechnung dieses Personals entweder zwischen den Thera-\npeutinnen und Therapeuten und den gesetzlichen Krankenkassen oder zwischen den\nEinrichtungsträgern und den gesetzlichen Krankenkassen, keinesfalls jedoch über die\nPflegesätze.\n\nZu 5:\nSiehe Vorbemerkung.\n\nZu 6:\n\nDie Verhandlungen werden nach Einschätzung des MS vom Landessozialamt zügig\ndurchgeführt. Eine Beteiligung des MS erfolgte lediglich im Falle einer Einrichtung.\nDiese Verhandlungen sind mittlerweile erfolgreich abgeschlossen worden.\n\nHiller\n\n2 (Ausgegeben am 23. 9. 1993)",
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