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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5891\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5608 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Jansen (CDU) - Drs 12/5608\n\nBerr.: Drogenpolitik in Niedersachsen; Situation des Drogenbeauftragten\n\nNach wie vor ist die Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtbekämpfung im Sozial-\nministerium als Unterpunkt des Psychiatrie-Referates angesiedelt. Dies auch ungeachtet\ndes Umstandes, daß Aufgaben und Arbeit des Drogenbeauftragten in den vergangenen\nJahren an Umfang und Differenziertheit beträchtlich zugenommen haben.\n\nDie Akzeptanz in der Außenwirkung, die Reduzierung von bürokratischen Verfahren und\ndie Möglichkeit der schnelleren direkten Hilfe, einschließlich einer verkürzten und damit\neffizienteren Entscheidungsfindung, lassen die Aufwertung des Drogenbeauftragten als\nspezielles Referat innerhalb der Gesundheitsverwaltung des Sozialministeriums prüfens-\nwert erscheinen.\n\nIch frage daher die Landesregierung:\n\nl. a) Wie sind Organisation, Ausstattung und Kompetenz des Drogenbeauftragten z. Z.\ngeregelt, welche Veränderungen haben sich seit 1990 ergeben, und wie beurteilt sie\nden derzeitigen Stand?\n\nb) Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Landesregierung z.Z. überhaupt\nnoch für eine Angliederung des Drogenbeauftragten an das Psychiatrie-Referat?\n\n2. Wie beurteilt sie prinzipiell die Aufwertung der Suchtbekämpfung durch ein selbstän-\ndiges „Sucht- und Drogenreferat“?\n\n3. Inwieweit haben andere Bundesländer den Sucht- und Drogenbereich als eigenständi-\nges Referat oder wie sonst organisiert?\n\n4. Wie sind vergleichbare Referate in anderen Bundesländern personell und fachspezi-\nfisch sowie im Hinblick auf ihre Kompetenz ausgestattet?\n\n5. Kann die Landesregierung bestätigen, daß die Aufwertung des Drogenbeauftragten\nzu einem eigenständigen Referat keine zusätzlichen Kosten im Landeshaushalt verur-\nsachen würde?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 20. 12. 1993\n—- Z/1.1-01 425/01 -\n\nZula\n\nDie Drogen- und Suchtbekämpfung wird im Sozialministerium in der Abteilung Ge-\nsundheitspolitik vom Referac für psychiatrische Angelegenheiten und Suchrbekämpfung\n\nin einen speziellen Referatsteil wahrgenommen.",
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            "content": "liedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5891\n\n \n\nund Hamburg haben aufgrund ihrer Doppelfunktion, zugleich als Kommunalverwaltung,\neine deutlich höhere Stellenausstattung. Über der niedersächsischen Stellenausstattung\nliegen daneben die größeren Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, die finanzstarken\nLänder Hessen und Baden- Württemberg und der Stadtstaat Bremen. Geringer als die nie-\ndersächsische Stellenausstattung ist die Stellenaustattung in den übrigen alten Bundeslän-\ndern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Ebenso liegen die neuen Bun-\ndesländer zum Teil deutlich unter der niedersächsischen Stellenausstattung. Die Kompe-\ntenzen sind in den Ländern im wesentlichen gleich gelagert.\n\nZu 5:\n\nKurzfristig: „Ja“.\n\nHiller\n\n(Ausgegeben am 19. 1. 1994) 3",
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