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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5563\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5411 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Schliepack (CDU) — Drs 12/5411\n\nBetr.: Troubadıert Barde Wecker auf Staatskosten?\n\nDie Landesregierung hat im Haushalt 1993 im Kapitel 05 36 — Titel 684 14 — für den\nVerbandstag 1993 der Arbeiterwohlfahrt in Braunschweig 80000 DM bereit gestellt.\n\nEs handelte sich dabei um ein erst- und einmaliges Vorgehen; nie zuvor ist aus dem\nHaushalt des Soztalministeriums ein derartiger Verbandstag eines Trägers der Freien\nWohlfahrtspflege bezuschußt worden. Außer der Arbeiterwohlfahrt haben auch andere\nfreie Träger weder 1993 noch sonst ähnliche Zuschüsse erhalten.\n\nDie „Hannoversche Allgemeine Zeitung‘ berichtet am 13. 9. 1993 über den AWO-\nVerbandstag u.a. wie folgt:\n\n„Das Ziel, Fachliches mit Unterhaltung zu verbinden, sei mit dem Familienfest und\ndem Konzert in vollem Umfang umgesetzt worden.\n\n... Kultureller Höhepunkt der AWO-Tage war das Konzert des Liedermachers Kon-\nstantin Wecker.“\n\nFür 1994 hat die Landesregierung angekündigt, die Zuschüsse an die freien Träger der\nWohlfahrtspflege aus Lotto-/Toto-Mitteln um insgesamt rund 4 Millionen DM zu kür-\nzen,\n\nIch frage die Landesregierung:\nl. Wie begründet sie die Förderung des Verbandstages 1993 der Arbeiterwohlfahrt?\n\n2. Wird sie zukünftig ähnliche Verbandstage anderer freier Träger der Wohlfahrtspfle-\nge oder anderer Organisationen in ähnlicher Weise fördern?\n\nWenn ja: welche?\nWenn nein: warum nicht?\n\n3. Wie begründet sie ihren ungewöhnlichen Zuschuß angesichts des durch Unterhal-\ntung wesentlich mitgeprägten Veranstaltungscharakters?\n\n4. Welchen — exakten und aufgeschlüsselten — Verwendungsnachweis für die\n80000 DM Landeszuwendung kann die Landesregierung geben?\n\n5. Ist es zutreffend, daß die Zuwendung des Landes auch dazu geführt hat, den Auf-\ntritt des Liedermachers Konstantin Wecker zu ermöglichen?\n\n6. Gedenkt die Landesregierung die Auftritte weiterer Liedermacher durch ähnliche\nZuwendungen — direkt oder indirekt — zu sponsern?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5563\nnn en\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 22. 10. 1993\n— Z/1.1 — 01 425/01 —\n\nMit Bescheid vom 23. 7. 1993 wurde dem AWO Bundesverband e.V. eine Zuwendung\nin Höhe von 80000 DM als Zuschuß für den ersten Verbandstag der Arbeiterwohlfahrt\nvom 10. bis 12. September 1993 in Braunschweig bewilligt. Dieser Bewilligungsbe-\nscheid konnte sich auf die Ausweisung entsprechender Mittel im Haushaltsplan 1993\nin Kapitel 05 36 Titel 684 14 stützen.\n\nNach $ 1 der Landeshaushaltsordnung wird der Haushaltsplan durch Haushaltsgesetz\nfestgestellt. Bei der Beratung im Landtag ist dieser Titel zudem ausdrücklicher Gegen-\nstand von Erörterungen im Niedersächsischen Landtag gewesen. Es ist mithin nicht zu-\ntreffend, daß die Landesregierung den Betrag im Haushalt bereitgestellt habe.\n\nEbenfalls ist die Aussage in der Einleitung der Kleinen Anfrage, daß es sich dabei um\nein erst- und einmaliges Vorgehen handele, nicht zutreffend. So ist beispielsweise im\nJahre 1988 dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenhilfe für die Durchführung\nseiner Bundestagung 1988 in Braunschweig ein Zuschuß gewährt worden. Gleiches gilt\nfür die Durchführung des Werkstättentages im Jahre 1992 durch die Bundesarbeitsge-\nmeinschaft der Werkstätten für Behinderte.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZu 1, 2 und 3:\n\nZiel des AWO-Verbandstages war es, sowohl einer interessierten Öffentlichkeit als auch\nden AWO-Mitgliedern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Aufgabenfelder\nder Arbeiterwohlfahrt in ihrer Vielfältigkeit darzustellen. Darüber hinaus sollten Infor-\nmationen und Erfahrungen ausgetauscht und zu neuen Ideen und Arbeitsansätzen an-\ngeregt werden.\n\nNach 8 10 des Bundessozialhilfegesetzes sollen die Träger der Sozialhilfe mit den Ver-\nbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Im Rahmen dieses besonderen\npartnerschaftlichen Verhältnisses als Ausdruck des Subsidiaritätsprinzipes hat auch das\nLand als überörtlicher Träger der Sozialhilfe ein eigenes Interesse daran, daß die Auf-\ngabenfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege einer breiten Öffentlichkeit vor-\ngestellt und interne Erfahrungen ausgetauscht werden.\n\nDie Landesregierung hätte daher keine Bedenken, Veranstaltungen anderer Verbände\nder Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen mit gleicher Zielsetzung finanziell zu un-\nterstützen, wenn ein entsprechender Betrag im Haushaltsplan veranschlagt ist. Es wird\nin diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß laut Finanzierungsplan der Ver-\nbandstag u.a. auch von der Stadt Braunschweig und aus Mitteln der „Glücksspirale‘\nZuschüsse erhalten hat.\n\nVeranstaltungen, die der reinen Unterhaltung dienen, bezuschußt die Landesregierung\nallerdings nicht. Um eine solche handelte es sich bei dem AWO-Verbandstag aus der\no.g. Gründen jedoch nicht.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5563\nu\n\nZu 4 und 5:\n\nNach den üblichen Nebenbestimmungen in derartigen Fällen, den Allgemeinen\nNebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) — RdEil.\ndes MF v. 23. 8. 1983 (Nds. MBl. 5. 841), zuletzt geändert durch RdErl. v. 14. 2. 1992\n(Nds. MBl. $. 562) —, die auch im vorliegenden Fall zum Bestandteil des Bewilligungs-\nbescheides erhoben wurden, ist der Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten zu\nführen (Ziffer 6.1 ANBest-P). Der Verwendungsnachweis liegt noch nicht vor. Nach\neingeholter telefonischer Auskunft werden Kosten für den Auftritt von Herrn Konstan-\ntin Wecker im Verwendungsnachweis nicht geltend gemacht werden.\n\nZu 6:\n\nNein, zumal — wie dargelegt — der Auftritt von Herrn Konstantin Wecker keinen\nBerufungsfall darstellte.\n\nHiller\n\n(Ausgegeben am 5. 11. 1993) 3",
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