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"title": "Überwachung von Antinaziprotesten am 4. August 2012 in Bad Nenndorf und Hannover durch eine Drohne und Videokameras - Handelte die Polizei rechtswidrig?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/5345 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE), eingegangen am 18.09.2012 Überwachung von Antinaziprotesten am 4. August 2012 in Bad Nenndorf und Hannover durch eine Drohne und Videokameras - Handelte die Polizei rechtswidrig? Im Zusammenhang mit Protesten gegen Neonaziaufmärsche in Bad Nenndorf und Hannover wur- den nach Angaben der Polizei und von Beobachtern umfangreiche Überwachungen sowohl durch den Einsatz einer Drohne als auch durch Videokameras durchgeführt. So wurde nach Angaben der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg in Bad Nenndorf eine sogenannte Drohne zur Überwa- chung eingesetzt. In Hannover berichteten Beobachter davon, dass eine Kundgebung gegen einen geplanten Neonaziaufmarsch durch Videokameras aus zivilen Polizeiwagen wie auch durch fest in- stallierte Kameras überwacht wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form erfolgten mit welchen technischen Mitteln, auf welcher rechtlichen Grundla- ge, zu welchem konkreten Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis Videoüberwachungen der Veranstaltungen am 4. August 2012 in Bad Nenndorf und Hannover (bitte nach einzelner Überwachungsmaßnahme auflisten)? 2. Wurden die Aufnahmen gespeichert und, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, für wel- chen Zweck und für welche Dauer (bitte nach einzelner Überwachungsmaßnahme auflisten)? 3. Unterstützt die Landesregierung die friedlichen Proteste gegen Neonaziaufmärsche in Nieder- sachsen, und wie will sie künftig dem Eindruck entgegentreten, dass diese Proteste durch rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen der Polizei diskreditiert und kriminalisiert werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 20.09.2012 - II/72 - 1492) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.10.2012 für Inneres und Sport - P 24.11 – 01425/2/8923/12 - Die Polizei hat neben der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch die Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Gefahrenverhütung. Eine vorrangige Aufgabe der Polizei ist es dabei, die Wahrnehmung des Grundrechts auf Ver- sammlungsfreiheit zu gewährleisten und die Teilnehmer von Versammlungen sowie Bürgerinnen und Bürger und deren Rechtsgüter zu schützen. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus gleichartigen Einsatzlagen und orientiert an konkret vorliegenden Lageerkenntnissen sowie Gefah- renprognosen setzt die Polizei zur Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Polizeieinsat- zes auch Bildübertragungstechnik, u. a. ein unbemanntes Luftfahrzeug (im polizeilichen Bereich als Unmanned Aircraft System - Polizei bezeichnet), im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen ein. Das unbemannte Luftfahrzeug der niedersächsischen Polizei war bereits mehrfach Gegenstand von Landtagsanfragen, zuletzt in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeord- neten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) vom 17. August 2012, Drucksache 16/5258, ausgegeben am 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5345 12. Oktober 2012. In den Beantwortungen dieser Landtagsanfragen ist zu der Erprobung des un- bemannten Luftfahrzeugs, den jeweiligen Einsatzbereichen, den rechtlichen Voraussetzungen und dem Schutz der erhobenen personenbezogenen Daten ausführlich Stellung genommen worden. Darüber hinaus ist auch die polizeiliche Videoüberwachung bei entsprechenden Einsatzlagen in der Vergangenheit im Zuge der parlamentarischen Befassung, u. a. in der 92. Plenarsitzung des Nie- dersächsischen Landtages am 9. Dezember 2010 (Stenografischer Bericht, TOP 22: Mündliche An- fragen - Drs. 16/3095, Anlage 37), erörtert worden. Insofern verweise ich auf die Beantwortung dieser Anfragen. Zu der vorliegenden Anfrage haben mir die Polizeidirektionen Hannover und Göttingen berichtet. Diese Berichte sind Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: a) Polizeieinsatz in Bad Nenndorf am 4. August 2012 Im Rahmen des Polizeieinsatzes am 4. August 2012 in Bad Nenndorf wurde eine Bildübertragung aus dem Einsatzraum zur Polizeieinsatzleitung ins Dienstgebäude in Nienburg mittels Digital Video Broadcasting - Terrestrial (DVB-T) gewährleistet. Mit dieser Technik sind Übersichtsaufnahmen der Versammlungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der rechtsextremistischen Szene und im weiteren Verlauf der Blockadeaktionen am Bahnsteig und auf dem Bahnhofsvorplatz sowie in der Bornstraße vor dem Bahnübergang Rotrehre auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nieder- sächsisches Versammlungsgesetz (NVersG) übertragen worden. Eine Aufzeichnung dieser Übersichtsaufnahmen erfolgte nicht. Die Bildübertragung unterliegt ge- mäß § 12 Abs. 4 NVersG nicht der Dokumentationspflicht von Bildaufzeichnungen. Ein Nachweis über Zeit und Inhalt der jeweiligen Bildübertragungssequenzen zur Einsatzleitung liegt daher nicht vor. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 1 NVersG Bildübertragungsse- quenzen durch einen Polizeihubschrauber wie folgt zur Polizeieinsatzleitung übertragen: – 11.40 - 12.55 Uhr aus dem Bereich des Bahnhofs, – 14.05 - 15.40 Uhr vom Bahnhofsvorplatz, – 18.35 - 19.05 Uhr aus dem Bereich des Bahnhofs. Eine Aufzeichnung dieser Bilder ist ebenfalls nicht erfolgt. Zur Fertigung von Übersichtsaufnahmen mit der Zielrichtung der Darstellung und Dokumentation des Einsatzraumes wurde das Unmanned Aircraft System - Polizei (UAS-Pol) am 4. August 2012 in Bad Nenndorf auf der Grundlage des § 11 Nds. SOG wie folgt eingesetzt: – 06.00 - 06.25 Uhr im Bereich der Kurhaustherme (Rettungsweg Richtung Kurverwaltung), – 06.35 - 07.20 Uhr im Bereich Bahnhof und am Parkplatz Schwimmbad, – 07.30 - 08.15 Uhr im Bereich der Kurhaustherme, Parkplatz Kurhausstraße, – 08.30 - 08.50 Uhr im Bereich Horster Str./Ecke Kreuzstr., – 09.00 - 09.25 Uhr im Bereich Horster Str./Ecke Bahnhofstraße, – 09.40 - 10.05 Uhr im Bereich Bahnhof und am Parkplatz Schwimmbad, – 10.45 - 11.00 Uhr am Wendehammer im Bereich der Straße Im Achternfeld. Die im Rahmen der Bildaufzeichnung zur Darstellung des Einsatzraumes datenschutzrechtlich re- levanten Informationen wurden vor der Übermittlung an die einsatzführende Dienststelle unum- kehrbar anonymisiert. Der Einsatz des UAS-Pol wurde auf Anweisung der Polizeieinsatzleitung mit Beginn der Versamm- lung des DGB um 11.00 Uhr beendet. Eine polizeiliche Überwachung der am 4. August 2012 bis 11.00 Uhr in Bad Nenndorf durchgeführten Veranstaltungen und Versammlungen mittels des UAS- Pol erfolgte nicht. 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5345 Im Verlauf des Einsatzgeschehens kam es in Bad Nenndorf zu verschiedenen Einsatzsituationen aufgrund von Spontanversammlungen, Blockadeaktionen und Durchbruchversuchen an Sperrstel- len. Auf der Grundlage einer entsprechenden Gefahrenprognose wurden per Videoaufzeichnung Beweissicherungs- und Dokumentationsmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 2 NVersG durchgeführt. Diese Aufzeichnungen wurden nach Einsatzende an die einsatzführende Polizeidienststelle zur Auswertung übersandt. Da anhand der Aufzeichnungen weitere Ermittlungsansätze nicht zu be- gründen waren, wurden diese entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung anschließend vollstän- dig vernichtet. b) Polizeieinsatz in Hannover am 4. August 2012 Der o. a. Polizeieinsatz fand vor dem Hintergrund einer angezeigten und mit Bestätigung der Ver- sammlungsbehörde auf den Andreas-Hermes-Platz beschränkten Protestveranstaltung gegen eine versammlungsrechtliche Aktion des rechtsextremistischen Spektrums statt. In diesem Bereich (Lister Tor) verfügt die Polizeidirektion Hannover über eine fest installierte Vi- deokamera, deren Videosignale aufgezeichnet und in einem bestimmten zeitlichen Intervall auto- matisiert überschrieben werden. Bereits im Jahr 2010 wurde durch eine behördeninterne Verfügung geregelt, dass die im Bereich der Polizeidirektion Hannover fest installierten polizeilichen Videokameras während der An- und Abreise von Versammlungsteilnehmern sowie während der Durchführung versammlungsrechtlicher Aktivitäten vom jeweiligen Veranstaltungsort weg in eine neutrale Position auszurichten sind. Die Polizeidirektion Hannover hat am 4. August 2012 sichergestellt, dass die o. g. Kamera im Bereich Lister Tor in der Zeit von 17.54 Uhr bis 19.13 Uhr in eine neutrale Position und demnach nicht in Richtung Andreas-Hermes-Platz oder Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) ausgerichtet wurde. Nach Absage der versammlungsrechtlichen Aktion des rechtsextremistischen Spektrums ist diese Kame- ra um 19.13 Uhr auf den ZOB bzw. den dort ursprünglich als Versammlungsort vorgesehenen Parkplatz ausgerichtet worden. Technisch bedingt musste die Kamera dazu ohne Details zu erfas- sen kurzzeitig über den Andreas-Hermes-Platz geschwenkt werden. Mit Hilfe der Videokamera verfolgte die Einsatzleitung anschließend die polizeilichen Einsatzmaß- nahmen anlässlich eines nicht versammlungsrechtlich relevanten Ereignisses. Die Versammlungsleiterin forderte die Versammlungsteilnehmer um 18.43 Uhr entgegen der örtli- chen Beschränkung der Versammlungsbehörde mehrfach dazu auf, sich zum Empfang der Ver- sammlungsteilnehmer der rechtsextremistischen Szene auf den ZOB zu begeben. Polizeikräfte fer- tigten auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 2 NVersG aus einem mit blauer Rundumleuchte (Blaulicht) als Polizeifahrzeug gekennzeichneten Kleinbus heraus offen digitale Lichtbilder an. Nach Beendigung des Polizeieinsatzes sind diese Lichtbilder entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgabe gemäß § 12 Abs. 3 NVersG ohne vorherige Auswertung gelöscht worden. Die Polizei setzte zur Beobachtung der Versammlung auf dem Andreas-Hermes-Platz keine weitere Technik ein. Zu 3: Das Land Niedersachsen geht auf der Grundlage der „Rahmenkonzeption der niedersächsischen Polizei zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antise- mitismus und sonstiger politisch motivierter Kriminalität Rechts“ sowie der „Gesamtkonzeption des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport gegen Rechtsextremismus“ seit vielen Jah- ren mit präventiven und repressiven Maßnahmen entschlossen gegen rechtsextremistische Ideolo- gien und Straftäter vor. Dazu gehört neben einem permanenten Beobachtungs- und Kontrolldruck auf die Szene auch eine konsequente Verfolgung von Straftaten. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. In Vertretung Dr. Sandra von Klaeden 3 (Ausgegeben am 01.11.2012)",
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