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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2703 —\n\nBetr.: Sicherheitsüberprüfungen vor der Fußball-Europameisterschaft\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Trittin (Grüne) vom 16. 6. 1988\n\nNach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom 4. 6. 1988 wurde auf Forderung\ndes DFB u.a. das Personal der Hotels, in denen auswärtige Nationalmannschaften ab-\nsteigen, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1.\n\n13.\n\n14.\n\nWie viele Mitarbeiter/innen welcher niedersächsischen Hotels wurden aus diesem\nAnlaß überprüft?\n\n. Wie viele sonstige an der Durchführung der Europameisterschaft beteiligte Mitar-\n\nbeiter/innen aus welchen Firmen, Institutionen, Vereinen o.ä. sind aus diesem\nAnlaß einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?\n\n. Nach welchen Kriterien wurden die zu überprüfenden Personen ausgewählt?\n\n. In welchen Fällen waren die Betriebs- oder Personalräte oder die Mitarbeiter/innen\n\nselbst jeweils vorher informiert?\n\n. In welchen Fällen haben die Betriebs- oder Personalräte ihre Zustimmung zu die-\n\nsem Verfahren erklärt?\n\n. In wie vielen Fällen haben sich die Betroffenen, Firmen, Verbände usw. und/oder\n\nBetriebs- bzw. Personalräte den geforderten Maßnahmen verweigert? Wie wurde\ndann verfahren?\n\n. Wie viele arbeitsgerichtliche Streitigkeiten mit welchem Ausgang aus welchen\n\nStädten sind der Landestegierung anläßlich der Sicherheitsüberprüfungen bekannt\ngeworden?\n\n. Wo ist nach Kenntnis der Landesregierung wann eine Benachrichtigung der Betrof-\n\nfenen erfolgt und wo aus welchen Erwägungen nicht?\n\n. Wurde der Niedersächsische Datenschurzbeauftragte vorher informiert?\n\n. Welche Stellen aus Polizei und Verfassungsschutz haben die Überprüfungen\n\ndurchgeführt?\n\n. Haben die Einwohnermeldeämter, Arbeitgeber, Verbände usw. die betreffenden\n\nPersonaldaten auf Listen, Karteien, Magnetbändern oder in welcher anderen Form\nan die mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Stellen übermittelt?\n\n. Wurde der Datenabgleich zwecks Sicherheitsüberprüfung bei den Meldeämtern,\n\nArbeitgebern, Verbänden usw. selbst vorgenommen, oder wurden die Datenträger\nin die mit der Sicherheitsüberprüfung betrauten Stellen mitgenommen?\n\nMit welchen Dateien (APIS? NADIS? ...) wurden die erhaltenen Personaldaten\nabgeglichen, und was geschah im Falle eines „Treffers‘'?\n\nWas ist nach Kenntnis der Landesregierung mit den verwendeten Datenträgern,\ndie Angaben über die Betroffenen erhielten, geschehen? Wann sind sie ggf. ge-\nlöscht bzw. vernichtet worden?\n\nDrucksache 11/2835",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2835\n\n \n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 5. 8. 1988\n— 24.2H/25.2 — 01425/02 —\n\nVorbemerkung:\n\nVor dem Hintergrund unumgänglicher Sicherheitsvorkehrungen und einer einheit-\nlichen Koordinierung der anläßlich der Fußball-Europameisterschaft erforderlichen\nSicherheitsüberprüfungen wurden in Sitzungen des Sicherheitsbeauftragten des Orga-\nnisationskomitees mit den Sicherheitsbeauftragten der EM- Außenstellen sowie Vertre-\ntern der Länderpolizeien und des DFB Regelungen zur Gefahrenabwehr getroffen, um\neinen möglichst störungsfreien Ablauf der Fußball-Europameisterschaft zu gewährlei-\nsten. Hierzu zählten auch Sicherheitsüberprüfungen derjenigen Personen, die zum\nBetreten der als „Sicherheitsbereiche‘‘ eingestuften Fußballstadien befugt waren. Die\nSicherheitsüberprüfungen erfolgten nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung\nder Betroffenen.\n\nDiese Personen wurden ausschließlich von den jeweiligen Außenstellen des Organisa-\ntionskomitees in sog. Akkreditierungslisten erfaßt. Diese Listen sind anschließend der\nzuständigen Polizeibehörde zugeleitet worden, die eine Sicherheitsüberprüfung in\nForm einer Abfrage im polizeilichen Datensystem durchgeführt hat.\n\nZu li:\n\nNiemand.\n\nZu 2 und 3:\n\nCa. 1475 Personen verschiedener Firmen, Einrichtungen und Organisationen, die auf-\ngrund ihrer Funktion/ Tätigkeit den Sicherheitsbereich des Fußballstadions betreten\nund sich dort aufhalten mußten.\n\nZu 4:\nSiehe Vorbemerkung.\n\nInwieweit Betriebs- oder Personalräte vorher informiert waren, ist der Landesregierung\nnicht bekannt.\n\nZu 5 und 6:\n\nHierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.\n\nZu 7:\n\nKeine.\n\nZu 8:\n\nSiehe Vorbemerkung.\n\nZu 9:\n\nNein.",
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