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"content": "Niedersächsischer Landtag —- 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3552\n\nmn\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. von Hofe (GRÜNE), eingegangen am 14. 11. 1997\n\nBetr.: NaßBauskiesung neben einer Altdeponie\n\nIn der Weseraue auf dem Gebiet der Gemeinde Thedinghausen/Ueserhütte Ost plant eine\nFirma auf einer Fläche von 80 ha einen Bodenabbaubetrieb zu errichten und zunächst auf\n55 ha Sand und Kies abzubauen. Der Landkreis Verden führt derzeit ein entsprechendes\nRaumordnungsverfahren durch. Der neue Abbau soll 25 bis 30 Jahre lang im Umfang von\n400.000 Tonnen jährlich betrieben werden und bis in eine Tiefe von 14,5 Metern unter Ge-\nländeoberkante erfolgen. Der gesamte Bereich liegt im gesetzlich festgelegten Überschwem-\nmungsgebiet der Weser.\n\nNeben diesem geplanten Abbau existiert dort bereits seit 35 Jahren ein Kiesabbau auf we-\nsentlich kleinerer Fläche.\n\nIn unmittelbarer Nähe zum geplanten Naßabbau liegt die Altdeponie „Werder“. Die Altlast\numfaßt ca. 5 ha und grenzt im Süden unmittelbar an den geplanten Abbau an, ragt sogar zum\nTeil etwa 200 Meter weit in die beantragte Abbaufläche hinein. Ein durch Auskiesung dort\nbereits entstandener See grenzt schon heute an die Altdeponie. Würde der vorgesehene\nBodenabbau tatsächlich im von der Firma gewünschten Umfang erfolgen, so wäre die Altde-\nponie fast vollständig (zu ca. vier Fünftel) von Baggerseen umschlossen.\n\nDie Altdeponie „Werder“ wurde in den Jahten 1968 bis 1976 betrieben. Die ehemalige Kies-\ngrube wurde — wie in dieser Zeit üblich - ohne irgendeine Dichtung mit Haus-, Gewerbe-\nund Industrieabfällen verfüllt. Der Deponiekörper soll ca. 7 Meter mächtig sein. Das\nGrundwasser steht hier im Mittel ca. 3 Meter unter Geländeoberkante an. Die Altlast liegt\nsomit im Grundwasser.\n\nNach dem niedersächsischen Altlastenerstbewertungsprogramm ist die Altdeponie „Werder“\nals prioritäre Altlast eingestuft worden.\n\nNicht nur an diesem Standort, sondern praktisch überall, wo Naßauskiesungen an der Weser\ngeplant oder beantragt sind, kommt es zu Nutzungskonflikten, wird in der Bevölkerung und\nin den örtlichen Gremien heftig um solche Projekte gerungen. Die Belastung von Natur und\nLandschaft, die Beeinträchtigung von sozialem Umfeld und von Lebensqualität durch den\nKiesabbau hat offensichtlich ein Maß erreicht, das heftigen Widerstand in der Bevölkerung\nhervorruft. Hier müssen für die einzelnen Standorte verträgliche Lösungen gefunden wer-\nden. Die Landesregierung ist gefordert, die Grundlagen der Landesplanung so zu verändern,\ndaß der unbedingt notwendige Abbau zur Deckung des Bedarfs an Kiesen und Sanden zwar\ngesichert ist, diese nicht erneuerbaren Rohstoffe jedoch sparsam eingesetzt werden und der\nBodenabbau landesweit über Abbauleitpläne gesteuert wird. Im Falle des geplanten Abbaus\nin Thedinghausen/Ueserhütte Ost steht das Land in der Verantwortung, den Landkreis\nVerden bei der Bewertung der möglichen Wechselwirkungen zwischen einem möglichen\nkünftigen Naßabbau und der unmittelbar daneben liegenden Altdeponie zu unterstützen.\nDiese besondere Situation der Kollision von Naßauskiesung und Altlast ist meines Wissens\nin Niedersachsen einmalig, stellt einen Präzedenzfall dar, der Landeshandeln erfordert.\n\na",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3552\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie bewerten die zuständigen Landesbehörden eine Naßauskiesung in unmittelbarer\nNähe einer Altdeponie in Hinsicht auf eine mögliche Gefährdung des Grund- und Ober-\nflächenwassers durch austretende Deponieschadstoffe?\n\n2. Welche Auswirkungen für diese oben geschilderte Situation in der Gemeinde Theding-\nhausen sind im Hochwasserfall zu erwarten?\n\nIst auszuschließen, daß Deponieschadstoffe bei Hochwasser auf umliegende landwirt-\nschaftlich genutzte Flächen gelangen können, sich dort anreichern und die weitere land-\nwirtschaftliche Nutzung möglicherweise eingeschränkt oder eingestellt werden muß?\n\n3. Welche Richtlinien und Empfehlungen zur Genehmigung von Naßauskiesungen behan-\ndeln und regeln die hier vorliegende Situation? Welchen Inhalt haben sie?\n\n4. Welche Folgenutzung nach Abschluß der Auskiesung hält, so der Bodenabbau hier ge-\nnehmigungsfähig wäre, die Landestegierung für vertretbar? Wäre bei einer Nachnutzung\nals Freizeit-, Bade- oder Angelsee eine Gesundheitsgefäbtdung durch austretende Depo-\nnieschadstoffe auszuschlieBen? Schließen sich die Altdeponie im Kiessee und eine Folge-\nnutzung Naturschutz aus?\n\n5. Welcher besondere Aufwand an Kontroll- und Beobachtungsmaßnahmen bei einer Alt-\ndeponie, die fast vollständig von einem Kiessee umschlossen wäre, würde nach Meinung\nder Landestegierung erforderlich sein? Welche zusätzlichen Kosten gegenüber sonst üb-\nlichen Nachsorgemaßnahmen bei Altdeponien würden überschlägig entstehen?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 21. 11. 1997 — 11/721 — 1050)\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministenum Hannover, den 27. 12. 1997\n- 109 - 01425/7/4 - 29 —\n\nZul:\n\nEine Naßauskiesung in unmittelbarer Nähe einer Altablagerung wird seitens der Landesbe-\nhörden grundsätzlich als problematisch angesehen und ist daher in jedem Einzelfall beson-\nders kritisch zu prüfen. Im Grundwasserabstrom der Altablagerung „Werder“ wurden im\nJahre 1987 drei Grundwassermeßstellen eingerichtet und geither jährlich beprobt. Die Meß-\nwerte lassen eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Deponie erkennen, eine kriti-\nsche Belastung liegt jedoch z. 2. nicht vor. Die Untersuchungen werden fortgesetzt, um die\nQualität des Grundwassers auch weiterhin kontrollieren zu können.\n\nDie Auswirkungen des geplanten Bodenabbaus auf den Schadstoffaustrag aus der Altablage-\nrung sind vom Antragsteller gutachterlich untersucht worden. Der Gutachter schätzt die\nGefahr einer verstärkten Schadstoffmobilisierung durch den geplanten Kiesabbau als eher\ngering ein. Das Gutachten ist Bestandteil der Unterlagen des noch nicht abgeschlossenen\nRaumordnungsverfahrens. Zur Zeit läuft die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.\nDas Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bleibt abzuwarten.\n\nZu 2:\n\nUnabhängig von dem beabsichtigten Kiesabbau und der vorhandenen Altablagerung führt\ndie Weser im Hochwasserfall zahlreiche Schadstoffe aus dem gesamten Einzugsgebiet mit\nsich, die sich zum Teil auf den überschwemmten Flächen absetzen. Es kann nicht ausge-\nschlossen werden, daß sich im Weserwasser auch deponiebürtige Stoffe befinden. Ihr Ein-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3552\n\nfluß auf eine mögliche Schadstoffanreicherung wird bei der jetzt bekannten Sachlage als\nvergleichsweise gering eingeschätzt.\n\nZu 3:\n\nEs gibt keine Empfehlungen oder Richtlinien, die sich speziell mit dem Kiesabbau in der\nNähe von Altablagerungen befassen. Da sich die Randbedingungen von Bodenabbau zu\nBodenabbau und von Altablagerung zu Altablagerung unterscheiden, bleibt hier nur die\nBewertung des Einzelfalls durch die zuständigen Behörden.\n\nDie Untersuchung und Bewertung von Altablagerungen orientiert sich an den Vorgaben des\nvon der Landeszegierung herausgegebenen Altlastenhandbuches. Für die Bewertung der\nAuswirkungen von Altablagerungen auf das Grundwasser hat die Landesregierung die\n„Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden“\nder Landesarbeitsgemeinschaft Wasser zur Anwendung empfohlen.\n\nZu 4:\n\nÜber die Folgenutzung, die auch Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist, wird im\nRahmen des Bodenabbaugenehmigungsverfahrens entschieden. Dabei sind durch die zu-\nständige Behörde alle relevanten Sachverhalte zu berücksichtigen. Eine Einschätzung mögl-\ncher Folgenutzungen ist der Landesregierung bei dem jetzigen Verfahrensstand nicht mög-\nlich.\n\nZu 5:\n\nÜber den bisherigen Überwachungsrahmen hinaus sind seitens der zuständigen Behörden\nzur Zeit keine zusätzlichen Maßnahmen geplant. Es wird jedoch davon ausgegangen, daß mit\neiner eventuellen Bodenabbaugenehmigung zusätzliche Maßnahmen zur Beweissicherung\nverbunden werden. Die hierdurch entstehenden Kosten wären vom Antragsteller zu tragen.\n\nGriefahn\n\n(Ausgegeben am 22. 1. 1998) 3",
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