HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"id": 220079,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/220079-sicheres-und-erfulltes-alter-in-niedersachsen/",
"title": "Sicheres und erfülltes Alter in Niedersachsen",
"slug": "sicheres-und-erfulltes-alter-in-niedersachsen",
"description": "",
"published_at": "1990-02-28T00:00:00+01:00",
"num_pages": 18,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/55e7c347bc467616cc884512194c06c997c13967.pdf",
"file_size": 805546,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 11/5098 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_11_7500/5001-5500/11-5098.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "11/5098",
"foreign_id": "ni-11/5098",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "cdf7efa7-de8a-4d6f-ade5-f505c87fbb5e",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "major_interpellation",
"legislative_term": "11"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=220079",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:44:10.161933+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elifte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 11/4962 —\n\nBetr.: Sicheres und erfülltes Alter in Niedersachsen\n\nWortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP vom 30. 1. 1990\n\nIn Niedersachsen leben zur Zeit über 1,5 Millionen Menschen, die das 60. Lebensjahr\nerreicht und überschritten haben. Die stark gestiegene Lebenserwartung zeigt sich bei-\nspielsweise daran, daß sich die Zahl der 75jährigen und älteren Niedersachsen in den\nletzten 25 Jahren auf heute 560000 mehr als verdoppelt hat. Aus demographischen Un-\ntersuchungen ist bekannt, daß sich zukünftig der Anteil der älteren Menschen an der\nBevölkerung deutlich erhöhen wird.\n\nEs gilt, auf diese Entwicklung zu reagieren und rechtzeitig die Weichen zu stellen,\ndamit auch zukünftig ein sicheres und erfülltes Alter gewährleistet ist. Dazu gehört ei-\nnerseits, daß die ambulante und stationäre Versorgung sowie die Wohnungsverhältnisse\nälterer Menschen so gestaltet werden, daß ein möglichst langes Verbleiben in der ge-\nwohnten Umgebung möglich ist. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß immer mehr\nMenschen in guter Gesundheit ein hohes Lebensalter erreichen und sich ihren Erfahrun-\ngen, Interessen und Fähigkeiten gemäß betätigen und engagieren wollen.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Wie haben sich die Zahlen der über 60jährigen, der über 75jährigen und der über\n85jährigen Niedersachsen absolut und als Bevölkerungsanteil entwickelt, und wel-\nche Prognose kann für die künftige Entwicklung des Altersaufbaues der Bevölke-\nrung zur Zeit gegeben werden?\n\n2. Wie hat sich die Zahl der Plätze in stationären Einrichtungen der Altenhilfe und\n-pflege entwickelt?\n\n3. Welche neuen Formen der teilstationären und vorübergehend stationären Pflege\nund Betreuung sollen in Niedersachsen erprobt und eingesetzt werden?\n\n4. Wie soll das erfolgreiche Konzept der ambulanten Hilfen durch die Sozialstationen\nund durch ergänzende häusliche Dienste, die in erster Linie älteren Mitbürgern zu-\ngute kommen, gestärkt werden, und wie kann dieses Konzept durch private Dien-\nste ergänzt werden?\n\n5. a) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Verbesserung der personellen\nSituation in der Alten- und Krankenpflege ergriffen, und welche Maßnahmen\nhält sie insgesamt auch im Hinblick auf die aktivierende Pflege für erforderlich?\n\n.b) Welche Vorstellungen hat sie bezüglich einer zukunftsorientierten adäquaten\nAusbildung in der Alten- und Krankenpflege?",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n6. Wohnen\n\na) Wie ist die Wohnsituation alter Menschen in Niedersachsen, und auf welche\nWeise wird in Niedersachsen das Wohnen alter Menschen besonders gefördert?\n\nb) Ist die Landesregierung bereit, auch neue Wohnformen alter Menschen zu un-\nterstützen? Wenn ja, in welcher Weise?\n\n7. Gesundheit\n\na) Wie ist die Gesundheitsversorgung alter Menschen in Niedersachsen gewähr-\nleistet?\n\nb) Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher zugunsten der Gesundheits-\nförderung speziell alter Menschen ergriffen?\n\n8. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung zu mehr Selbständigkeit und\nAktivität im Alter, und in welcher Weise wird diese Entwicklung von ihr gefördert?\n\n9. Aktivität im Alter\n\na) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Aktivität im Alter zu\nfördern?\n\nb) Ist sie bereit, bei der Aktivitätsförderung im Alter besonders der häufig durch\nDoppelbelastung von Beruf und Familie geprägten Rolle älterer Frauen Rech-\nnung zu tragen? Wenn ja, in welcher Weise?\n\nc) Welche Schritte hat sie unternommen, um das Verständnis für aktives Alter in\nder Öffentlichkeit zu fördern?\n\n10. Welche Bedeutung haben Familie und Ehrenamt nach Auffassung der Landesre-\ngierung für ein sicheres und erfülltes Alter?\n\n11. Auf welche Weise unterstützt sie das Begehren der Seniorenvertretungen nach\nmehr Mitwirkung im gesellschaftlichen und politischen Bereich?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannoyer, den 28. 2. 1990\n— 101.2 — 43 140 A —\n\nDie Landesregierung betont ihre Dankbarkeit gegenüber der Lebensleistung alter Men-\nschen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Diese Leistung ist ihr Verpflichtung und Auf-\ntrag zu einer Politik der tätigen Solidarität gegenüber unseren älteren Mitbürgern.\nAlten Menschen in Niedersachsen sollen alle Chancen für eine sichere und erfüllte Zu-\nkunft geboten werden.\n\nDie heutige ältere Generation hat die Grundlagen geschaffen, auf denen die Jüngeren\nleben. Sie hat deshalb Anspruch auf einen gesicherten Lebensabend, in dem ihre Inter-\nessen, Bedürfnisse und individuellen Ansprüche Berücksichtigung finden.\n\nRespekt vor erbrachter Lebensleistung und Ehrung des Altes sind Dankbarkeit gegen-\nüber der älteren, aber auch Verpflichtung für die nächste Generation. Nur wer selbst\nSolidarität praktiziert, wird sie später auch erfahren können. Dies wird zukünftig noch\nstärker als bisher gelten. Weil Alter auf jeden zukommt, sollte auch jeder auf die älteren",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 3,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\nMenschen zukommen. Wir brauchen und wollen die aktive Solidärität der Generatio-\nnen. Wer heute isoliert, kann schon morgen selbst isoliert sein. Deswegen müssen alle\nWege und Chancen genutzt werden, die dazu beitragen, jung und alt zueinander zu\nbringen.\n\nDie erworbene Erfahrung, das gelernte und erprobte Wissen und vor allem auch die\nwährend vieler Lebensjahre gesammelten mitmenschlichen Kontakte und Erlebnisse ge-\nhören zum wertvollsten Kapital, über das eine Gesellschaft verfügt. Aufgrund der star-\nken Veränderung der Alterspyramide werden alle Einrichtungen der Gesellschaft zu-\nkünftig noch wesentlich stärker als bisher auf den Erfahrungsschatz und das Aktivitäts-\npotential der älteren Generationen angewiesen sein. Es gilt daher, alle Aktivitäten, die\ndiese Kräfte fruchtbar machen können, zu unterstützen und Schranken, die noch im-\nmer ältere Menschen von der übrigen Gesellschaft trennen, abzubauen.\n\nZur Zeit leben in Niedersachsen über 1,5 Millionen Menschen, die das 60. Lebensjahr\nerreicht oder überschritten haben. Dies ist etwa jeder Fünfte. Welche Konsequenzen\ndie Öffnung der Grenzen der DDR für die Bevölkerungsstruktur haben werden, kann\nz.Z. noch nicht abgesehen werden. Ohne diesen Faktor einzubeziehen, wird sich bis\nzum Jahr 2000 die Zahl der über 60jährigen um knapp 200 000 auf 1,7 Millionen und\nbis zum Jahr 2030 auf über 2 Millionen Mitbürger erhöhen. Dies würde bedeuten, daß\njeder dritte Einwohner unseres Landes dann älter als 60 Jahre ist.\n\nAus der Struktur der niedersächsischen Bevölkerung ergibt sich, daß gleichzeitig der\nAnteil der Erwerbstätigen, d.h. der 18- bis 60jährigen, stark zurückgehen wird. Kom-\nmen derzeit auf jeden über 60jährigen noch 2,8 Personen im Alter zwischen 18 und\n60, so wird sich dieses Verhältnis auf 2,4 bis zum Jahr 2000 und danach dramatisch auf\nca. 1,3 im Jahre 2030 verringern. Anders ausgedrückt bedeutet dies, daß sich in den\nnächsten 40 Jahren der Anteil derjenigen, die als ältere Mitbürger angesehen werden,\nvon ca. 20 auf nahezu 40 % verdoppeln wird. Diese generelle Entwicklungsrichtung\nwird sich voraussichtlich auch durch die jüngste deutschlandpolitische Entwicklung an-\ngesichts des Altersaufbaus der Bevölkerung in der DDR nicht grundsätzlich verändern.\n\nDie somit absehbaren einschneidenden demographischen Veränderungen erfordern von\nStaat und Gesellschaft eine über traditionelle Maßnahmen der Politik zugunsten älterer\nMitbürger hinausreichende neue Einstellung zur Rolle und zur Bedeutung älterer Men-\nschen. In Zukunft gilt es, vor allem zu berücksichtigen, daß die älteren und alten Men-\nschen wesentlich stärker als bisher die Gesellschaft aktiv mitgestalten wollen und kön-\nnen. Insbesondere darf das Älterwerden und Altsein nicht mit einem undifferenzierten\n„Ruhestand“ gleichgesetzt werden. Altwerden und Altsein erfordert und ermöglicht\nvielmehr neue und veränderte Aktivitäten für den Einzelnen und die Gemeinschaft.\n\nDer steigende Anteil älterer Menschen macht es notwendig, Entscheidungen auf allen\nEbenen stärker nach den Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe auszurichten. Zudem\nist zu berücksichtigen, daß auch der ältere Mensch selbst für die Erfüllung aller Aufga-\nben in unserer Gesellschaft zunehmend wichtiger wird.\n\nAltwerden und Altsein ändern sich auch dadurch, daß infolge der erweiterten medizini-\nschen Möglichkeiten, dem gestiegenen Gesundheitsbewußtsein der Bevölkerung insge-\nsamt und dem verbesserten Angebot unterstützender Dienste länger als früher Gesund-\nheit und Mobilität erhalten werden können. Zukünftig werden daher Möglichkeiten zu\nKontaktpflege, zum Ausbau gemeinsamer Aktivitäten und zur Hilfe in Notlagen ver-\nstärkte Bedeutung erlangen.\n\nDabei muß Politik für ältere Menschen heute von der Erkenntnis ausgehen, daß das\nAlter eine vollwertige dritte Lebensphase neben Jugend und Erwerbsleben geworden ist.\nDie alten Menschen sind heute zum überwiegenden Teil weder arm noch krank noch\npflegebedürftig.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 4,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\nZuallermeist sind sie in der Lage, ihre Angelegenheiten selbständig und eigenveranc-\nwortlich zu erledigen. 98 % der 60- bis 70jährigen bedürfen weder der Pflege noch le-\nben sie in Einrichtungen. Auch für 89 % der bis zu 80jährigen und sogar noch für 60 %\nder über 90jährigen älteren Mitbürger trifft das zu.\n\nDies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:\n\nZu 1:\n\nZum Stichtag 1. 1. 1989 lebten in Niedersachsen 1541 773 Einwohner ım Alter von\nüber 60 Jahren. Dies entspricht einen Bevölkerungsanteil von 21,5 %. Über 75 Jahre\nalt waren 554 103 Einwohner oder 7,7 % der niedersächsischen Bevölkerung, die Zahl\nder über 85jährigen betrug 107 737 oder 1,5 %.\n\nBis zum Jahre 2000 wird sich nach vorliegenden Prognosen die Zahl der über 60jährigen\nin Niedersachsen um knapp 200000 auf dann 1,7 Millionen, bis zum Jahre 2030 auf\nüber 2 Millionen erhöhen. Damit wären knapp 40 % der niedersächsischen Bevölkerung\nüber 60 Jahre alt.\n\nZu 2.:\n\nSeit 1976 hat die Landesregierung erhebliche Anstrengungen zum Ausbau eines be-\ndarfsgerechten Angebotes stationärer Hilfen für ältere Mitbürger unternommen. Allein\ndie Zahl der Altenpflegeplätze wurde von ursprünglich etwa 14 000 im Jahre 1977 kon-\ntinuierlich gesteigert. Bereits im Jahre 1983 waren rund 22 000 Pflegeplätze vorhanden\nund im Jahre 1989 war die ursprüngliche Zahl auf rd. 33 400 mehr als verdoppelt wor-\nden. Die Zahl der Altenheimplätze konnte gleichzeitig durch den erheblichen Ausbau\ndes Angebotes an ambulanten Hilfen und durch die Umstrukturierung in Altenpflege-\nplätze von etwa 23 000 im Jahre 1977 auf nunmehr 16000 verringert werden. Eine er-\nhebliche Zahl unnötiger Heimaufenthalte alter Menschen konnte auf diese Weise zu-\ngunsten des Verbleibs in der gewohnten Umgebung vermieden werden.\n\nDie Verschiebung des Bedarfs an stationären Einrichtungen hat andererseits auch das\nEintrittsalter in diese und somit auch den erforderlichen Pflegebedarf fortlaufend ge-\nsteigert. Um dem gerecht zu werden, ist nicht nur die Anzahl der Pflegeplätze mit\neinem Kostenaufwand von mehr als 200 Millionen DM erheblich gesteigert worden,\nsondern es ist vor allem auch der Standard in vielen älteren Einrichtungen den fortge-\nschrittenen Erkenntnissen der Altenpflege und den neuen Anforderungen des Heimge-\nsetzes angepaßt worden.\n\nFür die weiterhin notwendige Modernisierung und Sanierung von Altenpflegeplätzen\nhat die Landesregierung im Haushalt 1990 zusätzlich 20 Mio. DM neu zur Verfügung\ngestellt.\n\nDie Zuständigkeit für die Altenpflege ist im übrigen seit 1986 den Kommunen übertra-\ngen worden, um auf diese Weise eine orts- und bürgernähere Planung und Gestaltung\nder Einrichtungen zu schaffen sowie die bessere Verzahnung von ambulanten und sta-\ntionären Hilfen zu gewährleisten. Seitdem stellt die Landesregierung den Kommunen\nallein für die Aufgaben der Altenpflege jährlich nahezu eine halbe Milliarde DM zur\nVerfügung.\n\nZu 3:\n\nIm Bereich zwischen ambulanten und stationären Diensten wird ın Zukunft den abge-\n\nstuften Zwischenformen teilstationärer oder vorübergehend stationärer Maßnahmen\n\neine zunehmende Bedeutung zukommen. Daher unterstützt die Landesregierung ins-\n\nbesondere die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen. Die Kurzzeitpflege dient vor\n\nallem der Entlastung pflegender Familienangehöriger, denen die Möglichkeit zu Kur\n\noder Urlaub gegeben wird, wodurch die Motivation und die Möglichkeiten, häusliche\n4 Pflege überhaupt zu übernehmen, fühlbar erhöht werden kann.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 5,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\nNeben diesem Aspekt als familienentlastender Maßnahme wird die Möglichkeit der Re-\nhabilitation durch Kurzzeitpflege durchgeführt und erprobt. Gerade ältere Menschen,\ndie keine Angehörigen mehr oder einen ebenfalls älteren oder pflegebedürftigen Ehe-\npartner haben, kann durch die Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalt die Rück-\nkehr in die eigene Wohnung erheblich erleichtert und deren Erhalt sogar gesichert wer-\nden. Durch die Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit, sich auf die Rückkehr in den\nhäuslichen Bereich vorzubereiten und notwendige Schritte zur Wiedererlangung selb-\nständiger Handlungen und Aktivitäten zu erlernen.\n\nAufgrund dieser Bedeutung der Kurzzeitpflege wird für Niedersachsen der Aufbau\neines flächendeckenden Netzes von Kurzzeitpflegeplätzen in den nächsten Jahren ange-\nstrebt. Die Landesregierung stellt dafür bereits seit 1989 jährlich 5 Millionen DM zur\nVerfügung. Mit diesen Landesmitteln konnten allein im Jahre 1989 103 neue Kurzzeit-\npflegeplätze geschaffen werden. Um die Information über die Kurzzeitpflege zu ver-\nstärken und interessierten Nachfragern einen Überblick über das Angebot an Kurzzeit-\npflegeplätzen zu geben, hat die Landesregierung einen Wegweiser „Kurzzeitpflege in\nNiedersachsen“ erarbeitet, der in Kürze bereits in der 3. Auflage veröffentlicht wird.\n\nNeben der Kurzzeitpflege ist zukünftig auch mit einem vermehrten Bedarf an Pflege\nfür ältere Mitbürger, die wegen Altersgebrechen, Behinderung oder Krankheit nur tags-\nüber der Pflege und Betreuung bedürfen, zu rechnen. Angestrebt wird daher eine ent-\nsprechende, auf den Tag beschränkte Betfeuungsmöglichkeit, wie sie in Einrichtungen\nder Tagesbetreuung bzw. Tagespflege als Glied zwischen ambulanter und stationärer\nPflege ermöglicht wird. Ziel der Tagesbetreuung ist es, insbesondere alleinstehende\nältere Menschen vor Isolation zu bewahren und durch Ansprache und Aktivierung Pfle-\ngebedürftigkeit und somit Heimaufenthalt zu vermeiden. Daneben werden auch be-\ntreuende Angehörige durch derartige teilstationäre Betreuungsangebote entlastet und\ndamit motiviert, weiterhin ältere Menschen abends und an Wochenenden zu versorgen.\n\nDie Landesregierung fordert in Absprache mit freigemeinnützigen Trägern eine Ver-\nstärkung des Angebots an Tagespflege und Tagesbetreuung. Die Tagesbetreuung wird\nzur Zeit modellhaft unter wissenschaftlicher Begleitung für die Dauer von 2 Jahren er-\nprobt und finanziell gefördert. Ein erstes Projekt wird seit 1989 in Salzgitter durchge-\nführt und vom Land mit 120000 DM gefördert.\n\nErgänzend zur Kurzzeit- und Tagespflege sollen in Niedersachsen auch Möglichkeiten\nzum Einsatz von Tageskliniken erprobt werden. Ziel dieser Erprobung ist es, Erkennt-\nnisse zu gewinnen, inwieweit mit Hilfe der Tageskliniken Patienten, die an altersbe-\ndingten Krankheiten leiden, ansonsten jedoch in der Lage sind, sich nachts und an\nWochenenden selbst zu versorgen, ein durchgängiger stationärer Aufenthalt erspart\nwerden kann. In geriatrischen Tageskliniken sollen v.a. Rehabilitation und Mobilisa-\ntion im Vordergrund stehen.\n\nZwei Tagesklinik-Modellprojekte werden z. Z. mit Unterstützung der Landesregierung\nin Lingen und Braunschweig erprobt, ihre Finanzierung als Rehabilitationseinrichtung\nwird vom Bund und den zuständigen Kostenträgern übernommen.\n\nZu 4:\n\nIn Niedersachsen bilden die Sozialstationen das Rückgrat der ambulanten Dienste.\nNeben der zentralen Aufgabe der Unterstützung der häuslichen Kranken- und Alten-\npflege sind ihnen eine Vielzahl weiterer sozialer Dienste angeschlossen. Auch ehren-\namtliche Mitarbeiter finden schon heute im Umfeld der Sozialstationen ein breites Be-\ntätigungsfeld. Besondere Bedeutung kommt den Sozialstationen in ihrer familienergän-\nzenden oder — wenn notwendig — familienersetzenden Funktion zu. Sie unterstützen\nin hohern Maße pflegende Angehörige bei ihrer Pflegearbeit. Insgesamt werden mehr\nals 80 % der Leistungen der Sozialstationen für ältere Menschen erbracht. Seit 1976",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 6,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\nwurde ein bis heute flächendeckendes Netz von 277 Sozialstationen aufgebaut, das seit-\ndem mit insgesamt rd. 200 Mio. DM gefördert worden ist. Im Bundesvergleich steht\nNiedersachsen bei der Förderung. der Sozialstationen mit an vorderster Stelle. Um die\nFunktionen der Sozialstationen auch zukünftig weiter zu stärken und auszubauen, stellt\ndas Land seit 1989 jährlich weitere 5 Mio. DM zur Verfügung, um den Personalschlüssel\nvon 1:3000 auf 1:2 500 verbessern zu können und den Sozialstationen so die Möglich-\nkeit zu eröffnen, sich den wichtiger werdenden Aufgaben wie Koordination und Bera-\ntung verstärkt widmen zu können.\n\nEine erhebliche Intensivierung der Pflegeleistungen der Sozialstationen wird darüber\n\nhinaus auch durch die neuen Leistungen nach dem Gesundheitsreformgesetz ermög-\nlicht:\n\nBereits seit dem 1. 1. 1989 wird für 4 Wochen im Jahr die häusliche Pflege übernom-\nmen, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem sonstigen Grund\nausfällt. Mit dieser Regelung wird den Sozialstationen die Möglichkeit eröffnet, von\nihnen erbrachte Pflegeleistungen mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Kranken-\nkasse erstattet im Einzelfall bis zu 1800 DM. Ab 1991 zahlt die Krankenkasse darüber\nhinaus für die häusliche Pflege Schwerpflegebedürftiger bis zu 25 Pflegeeinsätze je Ka-\nlendermonat. An einem Tag können auch mehrere Pflegeeinsätze durch die Sozialsta-\ntion in Anspruch genommen werden. Die Krankenkasse erstattet im Einzelfall hierfür\nbis zu 750 DM je Kalendermonat. Den Sozialstationen wird mit dieser Neuregelung so-\nmit ab 1991 eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen, die ihre Fininzierung\n— auch zur Wahrnehmung künftiger Aufgaben im Pflegebereich — zusätzlich absi-\ncherrt.\n\nDie geschilderte Leistungsausweitung kommt insbesondere dem Wunsch der meisten\nPflegebedürftigen entgegen, auch in schwierigen Pflegesituationen möglichst zu Hause\nbleiben zu können. 80 % der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen be-\ntreut.\n\nDie Landesregierung geht darüber hinaus davon aus, daß in der Zukunft insbesondere\nder Koordinierung und Vermittlung der Dienste für ältere Menschen durch Sozialstatio-\nnen erhebliche Bedeutung zukommen wird. Eine Abstimmung und damit einherge-\nhende Vernetzung der verschiedenen Dienste untereinander kann über geeignete Mitar-\nbeiter/Mitarbeiterinnen als Ansprechpartner und Koordinator erzielt werden.\n\nDer Aufgabenbereich des Ansprechpartners/Koordinators soll insbesondere Tätigkeiten\nwie die Abstimmung von Diensten außerhalb der Sozialstationen mit ihren eigenen,\ndie Vermittlung der erforderlichen Dienste für ältere Menschen, die Koordinierung und\nSchulung ehrenamtlicher Kräfte sowie die Bildung von Arbeitsgruppen auf freiwilliger\nBasis zwischen allen kommunalen, freigemeinnützigen, kirchlichen, und privaten\nDiensten für ältere Menschen umfassen.\n\nÜber die Verzahnung von Sozialstationen mit anderen Anbietern sozialer Dienste soll\nauch erreicht werden, die zunehmend auf den Markt drängenden privaten Anbieter ın\nübergreifende Überlegungen mit einzubeziehen und die einzelnen Leistungsangebote\nzu harmonisieren. Vor allem soll der Koordinator die Funktion als Ansprechpartner für\nalle Belange der älteren Menschen im Versorgungsbereich der Sozialstationen als eine\nArt „Anwalt für Alte‘‘ übernehmen.\n\nMit der Gewährung von Zuwendungen in Höhe von 50 % der Personalkosten eines der-\nartigen Koordinators sollen dessen Aufgabenfelder modellhaft für die Dauer von 2 Jah-\nren erprobt werden. Bisher haben schon 11 Sozialstationen einen solchen Koordinator\neingestellt (Am Dobrock/Sietland — Landkreis Cuxhaven —, Bentheim-Schüttorf,\nMelle, Altkreis Wittlage, Wallenhorst, Hagen-Hasbergen, Helmstedt, Schöningen,\nBovenden, Garbsen, Barsinghausen), 10 weitere Sozialstationen haben z. Z. Anträge\nauf Einbeziehung gestellt.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 7,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\nZu 5:\n\nDie Landesregierung setzt sich nachhaltig für eine dauerhafte Aufwertung der Berufe\nin der Alten- und Krankenpflege ein. Pflege ist unmittelbarer Dienst am kranken und\nbehinderten Mitbürger. Der überaus hohe gesellschaftliche Nutzen dieser Tätigkeit\nmuß sich auch in einer verstärkten sozialen Anerkennung, materiell attraktiven Berufs-\nbedingungen und konkurrenzfähigen Aus- und Weiterbildungsangeboten ausdrücken.\n\nFür die Möglichkeiten der Landesregierung ist jedoch zu beachten, daß sich für sie zur\nUmsetzung dieser Ziele ein nur eingeschränkter Handlungsrahmen, der sich vor allem\nauf die Rahmenbedingungen der Pflege beschränkt, ergibt. Gerade auf diesem Feld\naber konnten in den letzten Jahren einschneidende Verbesserungen für die Alten- und\nKrankenpflege in Niedersachsen erreicht werden:\n\n— Verdopplung der Zahl der stationären Altenpflegeplätze (s. Antw. zu 2),\n\n— 5 Mrd. DM Investitionen seit 1976 zugunsten der baulichen Sanierung der nieder-\nsächsischen Krankenhäuser,\n\n— zusätzlich noch einmal rd. 500 Mio. DM für die Generalsanierung der psychiatri-\nschen Landeskrankenhäuser,\n\n— Gründung und flächendeckende Einrichtung der Sozialstationen,\n— Einführung der Kurzzeitpflege und\n— praktische Schulgeldfreiheit in der Altenpflege.\n\nDie entscheidende Verantwortung für weitere Verbesserungen in materieller, sozialer\nund arbeitsökonomischer Hinsicht obliegt jedoch den Trägern der Pflegeeinrichtungen\nund Krankenhäuser, den Kostenträgern und den Tatifparteien.\n\nDie Konferenz der Gesundheitsminister der Länder hat hierzu auf Initiative und unter\nVorsitz Niedersachsens bereits 1988 eine Entschließung zur Verbesserung der Personal-\nund Pflegesituation verabschiedet. Wesentliche Forderungen sind dabei eine neue Ver-\ngütungsordnung für Mitarbeiter im Pflegedienst, Verbesserungen bei der Organisation\nund der Arbeitszeit, die Förderung der Wiedereingliederung ehemaliger Pflegekräfte\nsowie die Ausweitung der Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte. Darüber hinaus\nwurde gefordert, die Personalanhaltszahlen in den Krankenhäusern umgehend dem ge-\nwandelten Leistungsgeschehen anzupassen.\n\nErgänzend hat die Gesundheitsministerkonferenz 1989 gefordert, das Bewußtsein für\nden Wert und die eigenständige Bedeutung der Pflege zu wecken. Die Entschließung\nhebt hervor, daß neben dem ärztlichen Können und dem technischen Apparat eine\nqualifizierte Krankenpflege ausschlaggebend für den Behandlungserfolg ist. Erstmalig\nwird herausgearbeitet, daß die Arbeit der Schwestern und Pfleger nicht nur als Zuarbeit\nfür Ärzte eingeordnet werden darf, sondern als selbständige qualifizierte Tätigkeit an-\ngesehen werden muß.\n\nEin Teil der genannten Forderungen konnte inzwischen bereits umgesetzt werden. So\nhat der Tarifabschluß vom 3. Juni 1989 mit Kosten von insgesamt 1,4 Milliarden DM\nden Durchbruch für ein besseres Tarifgefüge und eine höhere Vergütung des Krarniken-\nund Altenpflegepersonals gebracht. Erstmals konnte erreicht werden, auch die Alten-\npflegekräfte in den Tarifbereich einzubeziehen. Allein auf die Verbesserung der mate-\nriellen Situation der Pflegekräfte in Niedersachsen entfallen ca. 120 Mio. DM jährlich.\nVom neuen Tarifabschluß mit Wirkung ab Januar dieses Jahres über höhere tarifliche\nZulagen profitieren die Krankenpflegekräfte mit weiteren rund 500 Millionen DM bun-\ndesweit.\n\nZ.Z. noch nicht erfüllt ist die Forderung, den Personalschlüssel im Krankenhaus zu ver-\nbessern. Als ersten Schritt hat die Bundesregierung den Anrechnungsschlüssel von Aus-\nzubildenden in der Krankenpflege auf 1: 7 verbessert. Dadurch werden rd. 5 000 Neu-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 8,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\neinstellungen bundesweit möglich. Eine weitere Rechtsverordnung zur Verbesserung\ndes Personalschlüssels in psychiatrischen Krankenhäusern ist mangels einer gemeinsa-\nmen Empfehlung der Spitzenverbände zur Zeit in Vorbereitung. Auch im allgemeinen\nPflegedienst haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und Krankenhäuser\nbisher noch auf keine Empfehlung für bessere Anhaltszahlen geeinigt. Seit März bzw.\nJuli vergangenen Jahres liegen die Konzepte der Spitzenverbände auf dem Tisch. Bei\nweiterer Verzögerung hält die Landesregierung auch hier den baldigen Erlaß einer\nRechtsverordnung durch die Bundesregierung für unvermeidlich.\n\nEbenfalls aufgrund einer Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz wird z. Z. ge-\nprüft, ob Kindertagesstätten an Krankenhäusern über das duale Krankenhausfinanzie-\ntungssystem gefördert werden können, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu\nerhöhen.\n\nDer Weiterbildung des im Beruf befindlichen Personals fällt für die Motivation zur Be-\ntufsausübung eine Schlüsselrolle zu. Das Sozialministerium fördert deshalb entspre-\nchende Fortbildungsmaßnahmen für das Pflegepersonal. Allein in diesem Jahr werden\n4 Veranstaltungen an verschiedenen Orten des Landes auf Basis eines vom Landesverein\nfür Gesundheitspflege entwickelten Fortbildungskonzeptes durchgeführt.\n\nDie inhaltlichen Schwerpunkte wechseln jährlich; in diesem Jahr steht die Pflege alter\nund desorientierter Menschen im Vordergrund.\n\nZur Förderung der Weiterbildung als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg hat\nNiedersachsen bereits seit Jahren die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester und zum\nFachkrankenpfleger in der Gemeindekrankenpflege, Psychiatrie, Intensivpflege und im\nOP-Bereich geregelt. Zahlreiche staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten sind inzwi-\nschen auf diesem Gebiet tätig. Für die klassischen Aufstiegsbereiche in der Kranken-\npflege wie die Pflegedienstleitung und die unterrichtende Tätigkeit bzw. Schulleitung\nsind in Niedersachsen bundesweit einmalig weiterbildende Studiengänge an der Uni-\nversität und an der Fachhochschule Osnabrück eingerichtet.\n\nUm die Fortbildung der Pflegeberufe auch institutionell weiter zu verbessern, hat die\nLandesregierung darüber hinaus 1989 die Nds. Akademie für Fachberufe im Gesund-\nheitswesen in Osnabrück gegründet. Die Akademie soll die Fortbildungsangebote har-\nmonisieren, Inhalte aktualisieren und Aktivitäten bündeln. Neue medizinische Er-\nkenntnisse sollen flexibel in bedarfsorientierte Pflege umgesetzt werden. Mitglieder der\nAkademie sind neben dem Sozialministerium, der Stadt Osnabrück und der dortigen\nFachhochschule die wesentlichen Verbände und Organisationen der Pflegeberufe in\nNiedersachsen. Der Aufbau der Akademie ist vom Land mit 200 000 DM gefördert wor-\nden.\n\nUm die Rückkehr, insbesondere von zugunsten einer Familienphase aus dem Berufsle-\nben ausgeschiedenen Frauen, in die Pflegeberufe zu fördern, hat die Landesbeauftragte\nfür Frauenfragen ein Konzept zur beruflichen Wiedereingliederung von Krankenschwe-\nstern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen entwickelt. Der Kurs dient der Neu-\norientierung und ggf. der Vorbereitung auf eine umfassendere Anpassungs- oder auch\nAufstiegsfortbildung durch die Arbeitsverwaltung. Darüber hinaus sind im Rahmen\neines Modellprojektes der Landesbeauftragten ‚Frauen zwischen Beruf und Familie“\ninsbesondere auch für Frauen aus pflegenden Berufen Möglichkeiten zum Erhalt beruf-\nlicher Qualifikation während einer Familienphase erprobt worden. Den anerkannten\nTrägern der Erwachsenenbildung stehen inzwischen Mittel zur Durchführung solcher\nKurse zur Verfügung.\n\nFür Absprachen über die Personalausstattung in den Alten- und Pflegeheimen sind\nseit dem 1. 1. 1986 die örtlichen Träger der Sozialhilfe — Landkreise und kreisfreie\nStädte — zuständig (siehe auch Antwort zu 2). Die Absprachen über die Personalaus-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p8-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 9,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\nstattung erfolgen im Rahmen der Vereinbarung über die Pflegesätze. Es ist Aufgabe der\nLandkreise und kreisfreien Städte, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben die In-\nteressen der älteren Menschen und der Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen\nwahrzunehmen. Dabei müssen nach & 93 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)\ndie Pflegesatzvereinbarungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit\nund Leistungsfähigkeit Rechnung tragen. Bei den konkreten Verhandlungen zwischen\nHeimträger und örtlichem Träger der Sozialhilfe sollen auch die Besonderheiten des je-\nweiligen Alten- und Pflegeheimes berücksichtigt werden. Seit Herbst 1989 laufen in-\ntensive Gespräche zwischen Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohl-\nfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände über die\nFrage struktureller Verbesserungen bei der Personalausstattung in den stationären\nAlteneinrichtungen.\n\nZur Verbesserung der personellen Situation in der Altenpflege hat die Landesregierung\nsich insbesondere darum bemüht, qualifizierten Nachwuchs zu sichern. Sie hat deshalb\ndie Schulgeldzuschüsse auf monatlich bis zu 460 DM erhöht und hierfür im Gegenzug\ndie Verpflichtung der Schulträger erreicht, auf Schulgeld ganz zu verzichten. Hierzu\nwerden zur Zeit bis zu 7,5 Mio. DM pro Jahr aufgewandt.\n\nUm bei allen am Pflegebereich Beteiligten ein effektives und abgestimmtes Vorgehen\nzugunsten weiterer Verbesserungen für das pflegende Personal zu erreichen, hat die\nLandesregierung im Februar 1990 erstmals eine Niedersächsische Landespflegekonfe-\nrenz in Hannover veranstaltet. An der Landespflegekonferenz nahmen Vertreter der Be-\nrufsverbände, der Krankenhäuser, der Kostenträger und der Kommunen teil. Minister-\npräsident Dr. Albrecht und Sozialminister Schnipkoweit haben auch bei dieser Gele-\ngenheit die Bereitschaft des Landes bekräftigt, seinen begrenzten Spielraum zur weite-\nren Verbesserung der Pflegesituation voll auszuschöpfen und durch flankierende Hilfen\ndie Rahmenbedingungen für eine gute Pflege zu gewährleisten. Die Vertreter der Lan-\ndesregierung haben aber zugleich auch deutlich gemacht, daß die entscheidenden\nSchritte zur Entspannung der Pflegesituation von den zuständigen Spitzenverbänden\nder Krankenkassen und Krankenhäuser sowie den zuständigen Trägern der Altenpflege\ngetan werden müssen.\n\nZu den wichtigsten Voraussetzungen für eine menschliche, an den Bedürfnissen der zu\nPflegenden ausgerichtete, aktivierende Pflege gehören die Ausbildungsinhalte für die\nAltenpflegerinnen und Altenpfleger. Die Ausbildung muß dabei den Lernenden nicht\nnur die fachlichen Kenntnisse zur Altenpflege in ihrer ganzen Breite, sondern darüber\nhinaus auch ein Bewußtsein darüber vermitteln, wie der auf Hilfe angewiesene Mensch\nanzusprechen ist und seine Würde auch in Abhängigkeit von den Pflegenden beachtet\nwerden kann. Die Ausbildungsinhalte müssen neuen Erkenntnissen beständig angepaßt\nwerden um die Auszubildenden auf die physischen und psychischen Belastungen des\nAltenpflegeberufes vorzubereiten. Diesen Faktoren kommt auch entscheidende Bedeu-\ntung für den Verbleib in diesem Beruf zu.\n\nIn Niedersachsen können die genannten Ansprüche insbesondere durch die 1986 erfolg-\nte Überarbeitung der Ausbildungsziele und -inhalte in der Altenpflegeausbildung als\nerfüllt angesehen werden (siehe auch Antwort zu 5a).\n\nZu 5a:\n\nDie Krankenpflegeausbildung ist bundesweit erst im Jahre 1985 gesetzlich und durch\neine entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung neu geregelt worden. In die\npraktische Ausbildung sind die Pflege alter Menschen sowie die Gemeindekrankenpfle-\nge (Hauskrankenpflege) besonders einbezogen worden. Auch in der theoretischen Aus-\nbildung ist die Pflege alter Menschen und die Pflege in den Sozial- oder Gemeindesta-\ntionen verpflichtender Bestandteil.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p9-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 10,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache\n\n10\n\nZiel der Neuordnung war es, umfassende und geplante Pflege zu erlernen und die Befä-\nhigung zu erwerben, zum gesundheitsfördernden Verhalten anzuleiten und anzuregen.\nDie bisherigen, vergleichsweise kurzen Erfahrungen rechtfertigen eine erneute Überar-\nbeitung der Krankenhauspflegeausbildung z.Z. nicht.\n\nBereits 1972 hat Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer eine Ausbildungsord-\nnung für den Altenpflegeberuf geschaffen. Die landesrechtlich geregelte Altenpflege-\nausbildung ist zuletzt 1986 überarbeitet und z. T. neu gestaltet worden. Dabei ist zum\neinen durch den Einbezug von Krankenschwestern, Heimleitern, Medizinern, Psycholo-\ngen, Sozialpädagogen und Gymnastiklehrerinnen, insbesondere Wert auf eine interdis-\nziplinäre Ausbildung gelegt worden, zum anderen ist vor allem das Ziel einer aktivie-\nrenden und rehabilitativen Pflege (siehe auch Antwort zu 5) berücksichtigt worden.\nU.a. sind darüber hinaus Alterspsychiatrie, Arzneimittellehre, Seniorengymnastik so-\nwie Gesundheits- und Ernährungslehre feste Bestandteile der Ausbildung.\n\nDas Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat zu Beginn\ndieses Jahres den Referentenentwurf eines Altenpflegegesetzes vorgelegt. Die Diskus-\nsion hierüber auf Bund-Länder-Ebene hat gerade erst begonnen. Insbesondere die Frage\nder Zahlung einer Vergütung während der Ausbildung und ihrer Finanzierung wird da-\nbei zu erörtern sein. Die Landesregierung wird sich bei der Beratung des Gesetzentwur-\nfes von ihrem auch sonst vertretenen Ziel leiten lassen, die Neigung, den Altenpflege-\nberuf zu ergreifen, nachhaltig zu erhöhen und die Motivation zum Verbleib in diesem\nBeruf zu stärken.\n\nZu 6a:\n\nDie Wohnverhältnisse sind von entscheidender Wichtigkeit für die Lebensqualität der\nälteren Menschen. Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, dem Wunsch der aller-\nmeisten älteren Menschen, solange als möglich selbständig in ihrer vertrauten Umge-\nbung wohnen zu können, zu entsprechen. Aus Umfragen ist dazu bekannt, daß die\nmeisten der älteren Bürger in Niedersachsen mit ihren Wohnungen zufrieden sind.\nDennoch muß berücksichtigt werden, daß die Wohnverhältnisse auch den wandelnden\nBedürfnissen eines älterwerdenden Menschen angepaßt werden müssen. In Niedersach-\nsen wurde deshalb besonderer Wert auf bedarfsgerechte Altenwohnungen gelegt, deren\nNeubau im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues besonders gefördert wird.\n\nAufgrund dieser Prioritätensetzung konnten in der Zeit von 1976 bis 1989 in Nieder-\nsachsen insgesamt 7 720 Altenwohnungen mit einem Fördervolumen von über 427 Mio.\nDM geschaffen werden. Im Wohnungsbauprogramm 1990 wird mit wesentlicher Unter-\nstützung des Landes der Bau weiterer Altenwohnungen gefördert. Für 800 neue Alten-\nwohnungen sind Fördermittel in Höhe von über 36 Mio. DM bereits im September\n1989 bereitgestellt worden, damit angesichts der angespannten Lage auf dem Woh-\nnungsmarkt besonders frühzeitig mit dem Bau begonnen werden kann. Zu weiteren\nVerbesserungen des Angebotes an altersgerechtem Wohnraum soll vorrangig die Schaf-\nfung zusätzlicher Altenwohnungen durch Umwandlung von Räumen gefördert werden,\ndie nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher nicht Wohnzwecken dienten.\nEntsprechendes gilt auch für den Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der\nWohngewohnheiten nicht mehr für die Wohnzwecke geeignet sind. Hierzu sind die\nAusführungsbestimmungen des Landes in den jährlichen Wohnungsbauprogrammen\nnach dem 2. Wohnungsbaugesetz entsprechend erweitert worden.\n\nDie Landesregierung hat darüber hinaus das Ziel, das Wohnen von mehreren Genera-\ntionen unter einem Dach neu zu beleben. Vorbildlich ist z. B. der Bau einer Wohnanla-\nge für ältere Menschen, in der größere Wohnungen mit kleineren Einheiten gemischt\ngeplant werden. Das Sozialministerium führt deshalb in diesem Jahr für derartige Mo-\ndelle generationsübergreifenden Wohnens und für besonders seniorenfreundliche\n\n11/5098",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p10-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 11,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\nWohnumfeldgestaltung einen Landeswettbewerb unter dem Titel „Die senioren-\nfreundliche Gemeinde‘ durch. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, die Bedürfnisse der älte-\nren Menschen in vorbildlicher Weise bei der Gestaltung öffentlicher Anlagen und Insti-\ntutionen zu berücksichtigen.\n\nWeil nicht immer die Schaffung und Bereitstellung spezieller altengerechter Wohnun-\ngen erforderlich ist und häufig nur Kleinigkeiten an der bisherigen Familienwohnung\nverändert werden müssen, um eine Wohnung altersgerecht umzugestalten, hat die Lan-\ndesregierung die Zuschüsse für den bisherigen Beratungsdienst für behindertengerech-\ntes Bauen bei der Architektenkammer Niedersachsen praktisch verdoppelt, um diesen\nDienst im Hinblick auf altersgerechtes Bauen zu erweitern und entsprechende Weiter-\nbildungsangebote für Architekten und Bauherren anzubieten.\n\nZu 6b:\n\nAußer den genannten Möglichkeiten zur selbständigen Haushaltsführung in einer al-\ntersgerecht ausgestatteten Altenwohnung sind bei älteren Menschen insbesondere\nWünsche nach erhöhter Sicherheit und danach, im Bedarfsfall entlastende Dienste in\nAnspruch nehmen zu können, vorhanden. Als Modellvorhaben fördert das Land des-\nhalb insbesondere die Errichtung von Service-Häusern, bei denen ältere Menschen\nneben der Wohnung auch ein differenziertes Dienstleistungsangebot sogenannter „‚Ser-\nvice-Leistungen“ erhalten können (z.B. Verpflegung, Reinigungsdienste, Pflegelei-\nstungen etc.). Diese Kombination von eigener Wohnung und ergänzendem Service-\nAngebot bietet dem älteren Menschen ein Höchstmaß individueller Lebensführung ver-\nbunden mit dem Gefühl, im Bedarfs- oder Notfall die entsprechende Hilfe umgehend\nerhalten zu können.\n\nService-Häuser bzw. ähnliche Anlagen mit sog. betreutem Wohnen werden in Nieder-\nsachsen mit Landesmitteln seit 1989 modellhaft gefördert. Eine erste Anlage in Laatzen-\nEngerode mit 43 Altenwohnungen der Niedersächsischen Wohnungsbaugesellschaft\nmbH wurde aus Mitteln der Wohnungsbauförderung mit rd. 2,7 Mio. DM sowie zusätz-\nlichen 180000 DM für die Erstellung des Service-Teiles gefördert.\n\nUm die Bildung von Wohngemeinschaften alter Menschen zu erleichtern, muß nach\nAuffassung der Landesregierung zwischen den jederzeit möglichen Wohngemeinschaf-\nten als freiwilligem Zusammenschluß selbständiger Mitglieder und den sogenannten\nbetreuten Wohngemeinschaften als sonstigen Einrichtungen im Sinne des Heimgeset-\nzes unterschieden werden. Z. Z. bestehen jedoch erhebliche Abgrenzungsschwierigkei-\nten bei der Anwendung des Heimgesetzes auf andere als in ihm ausdrücklich genannte\nFormen. Dies erschwert das Engagement zur Gründung neuer Wohnformen für ältere\nMenschen. Andererseits besteht die Gefahr, daß der vom Heimgesetz gewollte Schutz\nunterlaufen wird.\n\nDie Landesregierung hat deshalb bei der z. Z. im Gesetzgebungsverfahren befindlichen\nNovellierung des Heimgesetzes eine Klarstellung beantragt, die die Bildung neuer\nWohnformen für ältere Menschen — wie zum Beispiel der Wohngemeinschaften —\nnicht erschwert und anderseits die bisherige Schutzfunktion des Heimgesetzes für die\nBewohner von Altenheimen sichert.\n\nDesweiteren hat die Landesregierung zur Förderung neuer Wohnformen für ältere Men-\nschen den Freien Trägern im Rahmen der Förderung des Baues von Altenwohnungen\nangeboten, auch solche Wohnungen zu fördern, die z.B. für eine Wohngemeinschaft\ngeeignet und attraktiv sind.\n\nDrucksache 11/5098",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p11-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 12,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\nZu 7a:\n\nDie selbständige Lebensführung älterer Mitbürger wird ganz entscheidend durch eine\ngute ambulante und stationäre medizinische Versorgung bestimmt. Auf Grund des hö-\nheren Anteils an chronischen Krankheiten und Verschleißerscheinungen brauchen älte-\nre Menschen häufiger einen Arzt, benötigen erheblich mehr Medikamente und müssen\nhäufiger und länger im Krankenhaus behandelt werden als jüngere Menschen.\n\nIn Niedersachsen wird eine altersgerechte medizinische Versorgung und Betreuung\nneben dem ausgebauten Netz der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte insbesondere\nauch durch die Sozialstationen und ihre unterstützenden Dienste (siehe Antwort zu 4)\nsowie vor allem durch das von der Landesregierung konsequent verfolgte Konzept der\nkleinen, bürgernahen Krankenhäuser vor Ort gewährleistet.\n\nHeute sind im Landesdurchschnitt bereits rund 30 % der Krankenhauspatienten über\n70 Jahre alt. Vor allem diese Bevölkerungsgruppe hat am gewaltigen medizinisch-tech-\nnischen Fottschritt der letzten Jahre teil.\n\nInsbesondere die wachsende Zahl psychischer Alterserkrankungen erfordert zukünftig\nbesondere Aufmerksamkeit. Die stationären Alteneinrichtungen und ambulanten\nDienste sowie die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter müssen gemäß den Anforde-\nrungen der Alterspsychiatrie fortentwickelt werden. Die psychiatrischen Landeskranken-\nhäuser wurden seit 1976 generalsaniert und insbesondere die Zahl der von Ärzten zu\nbetreuenden Patienten halbiert sowie der Betreuungsschlüssel im Pflegedienst unı 30 %\nverbessert. Diese Anstrengungen in Behandlung und Therapie durch die Landeskran-\nkenhäuser haben dazu geführt, daß heute 90 % der älteren Patienten wieder nach Hau-\nse oder in ein allgemeines Alten- oder Pflegeheim entlassen werden können.\n\nZu 7b:\n\nWesentliche Voraussetzung für ein gesundes Altern ist eine wirksame und von den Be-\ntroffenen akzeptierte Vorsorge. Mindestens 50 % der Herz-Kreislauferkrankungen kön-\nnen durch Beeinflussung der Risikofaktoren, ein erheblicher Teil der Atemwegserkran-\nkungen durch Nichtrauchen und die Mehrzahl der Lebererkrankungen durch vernünfti-\ngen Umgang mit Alkohol verhindert werden. Richtige Ernährung und gesunde Lebens-\nweise sind entscheidende Weichenstellung für ein gesundes und aktiv erlebtes Alter.\nUm die Gesundheitsförderung und ein selbstverantwortliches Gesundheitsverhalten\nspeziell älterer und alter Menschen zu fördern, hat die Landesregierung seit Jahren eine\nVielzahl von verschiedenen, zielgruppenorientierten Aktivitäten ergriffen.\n\nHierzu gehört insbesondere die verstärkte Information von Ärzten über Primärpräven-\ntion, die gemeinsam mit der Akademie für ärztliche Fortbildung und der Akademie für\nSozialmedizin in regelmäßigen und landesweiten Veranstaltungen durchgeführt wer-\nden. Die niedergelassenen Ärzte werden hierbei speziell auf die wesentlichen Belange\nder Gesundheitsvorsorge im Alter mit Schwerpunkt in Ernährung und Diätetik hinge-\nwiesen. Darüber hinaus werden Veranstaltungen im Bereich ‚Arzneimittelcherapie ım\nAlter‘‘ vom Sozialministerrium gemeinsam mit der Akademie für ärztliche Fortbildung\nabgehalten.\n\nVon besonderer Bedeutung ist es, die Notwendigkeit einer gezielten Prävention alters-\ntypischer Krankheiten verstärkt ins öffentliche Bewußtsein zu rücken. Hierzu bietet die\nLandesregierung verschiedene Informationen an, wie z.B. eine Sondernummer der\nZeitschrift ‚Inform‘‘ zum Thema „Gesundheit im Alter‘ und ein besonderer, auf die\nGesundheitsprobleme älterer Menschen zugeschnittener Telefonansagedienst beim\nLandesverein für Gesundheitspflege.\n\nZur Förderung des Bewußtseins — insbesondere geeigneter Multiplikatoren — über\neine gesunde, dem Alter angepaßte Ernährung hat die Landesregierung im Oktober ver-\n\nDrucksache 11/5098",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p12-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 13,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\ngangenen Jahres die Niedersächsische Ernährungswoche in Bad Salzdetfurth in Gemein-\nschaft mit den Ortskrankenkassen, Volkshochschulen und anderen Institutionen mit\ndem Schwerpunkt „Essen für ältere Menschen‘ abgehalten. Hierbei wurden Möglich-\nkeiten altersgerechter Ernährung, gerade auch in Gemeinschaftsverpflegungseinrich-\ntungen für ältere Menschen, in Expertengesprächen und Lehrküchen mit über 150 Kö-\nchinnen und Köchen aufgezeigt. Die Wirksamkeit der Veranstaltung wurde durch täg-\nliche Fernsehinterviews, Faltblätter (Ernährungspläne, Rezepte etc.) und weiteres Mate-\nrial zur gesunden Ernährung älterer Menschen unterstützt.\n\nSchon bisher sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung für ältere Menschen auch ım\nAngebot der Krankenkassen, der Volkshochschulen und der Sportvereine enthalten.\nZur Koordination solcher Maßnahmen hat die Landesregierung ein entsprechendes Se-\nminar des Landesverbandes der Volkshochschulen über Gesundheitsförderung unter-\nstützt und finanziell gefördert.\n\nDrucksache 11/5098\n\nWeitere Bestandteile der Gesundheitsförderung älterer Menschen durch die Landes-\n\nregierung sind die Unterstützung des Landesverbandes des Kneipp-Bundes Niedersach-\nsen e.V., die Förderung von Selbsthilfegruppen, die sich der Gesundheitsprobleme\nälterer Menschen annehmen, wie z.B. der Sportgruppen nach Herzinfarkt (Coronar-\nsportgruppen), bei denen 1989 bereits die zweitausendste Herzgruppe gegründet wer-\nden konnte, und der Selbsthilfegruppen nach Krebs.\n\nUm die Hygiene- und Gesundheitsberatung in den stationären Einrichtungen der\nAlten- und Pflegeheime zu verstärken, wird seit April 1989 durch das Medizinalunter-\nsuchungsamt Hannover den Trägern der Einrichtungen Hilfe bei der hygienischen\nÜberwachung der Heime angeboten. Dieses Angebot ist für die Träger freiwillig und\nkostenlos. Neben den Untersuchungen, die in den Heimen vor Ort vorgenommen wer-\n.den, wird zudem eine kostenlose Beratung angeboten.\n\nZu 8:\n\nDie Situation der älteren Menschen insgesamt hat sich durch erhöhtes Lebensalter, hö-\nheren Mobilitätsgrad, gestiegene Aktivität, höheren Anteil an der Gesamtbevölkerung\nund veränderte Familienstrukturen einschneidend gewandelt. Nicht nur die individuel-\nle Lebenserwartung steigt zunehmend, die sogenannten ‚neuen Alten‘ sind auch ge-\nsünder, mobiler und selbständiger als in früheren Zeiten. Sie verfügen zudem über\nmehr Kaufkraft als früher. Aus diesen Veränderungen resultieren veränderte Ansprüche\nder älteren Generation an Angebote, die ihnen gelten, aber auch neue Ansprüche an\ndie Gesellschaft insgesamt. Die zunehmende Selbständigkeit und das neue Selbstbe-\nwußtsein älterer Menschen wird von der Landesregierung begrüßt. Es ist ihr Ziel, einer-\nseits den Bedürfnissen und Belastungen alter Menschen verstärkte Aufmerksamkeit zu\nwidmen, andererseits aber auch das vielfältige Potential der älteren Menschen zum\nWohle der Älteren selbst, der Familien und der Gesellschaft zu nutzen.\n\nLeben im Alter kann nicht länger als Phase des Rückzugs, der Einschränkungen und\ndes Verlustes gesehen werden, sondern vielmehr als eigenständiger, sinnerfüllter\nLebensabschnitt mit vielen neuen Möglichkeiten und Chancen. Eine veränderte Einstel-\nlung gegenüber dem Alter und die verbesserte gesundheitliche Situation der älteren\nGeneration lassen zukünftig auch Möglichkeiten einer ins Alter verlängerten Berufstätig-\nkeit stärker in den Vordergrund treten. Solchen Wünschen älterer Menschen soll des-\nhalb verstärkt Rechnung getragen werden; bestehende Hindernisse müssen überprüft\nwerden.\n\nAktivität und Erfahrung der Senioren sind wertvoll und werden gebraucht. Um diesen\nVorrat zu nützen, bedarf es insbesondere einer verstärkten Information über Möglich-\nkeiten und Angebote für eine aktive dritte Lebensphase. Zudem bestehen bei vielen Se-\nnioren erhebliche Informationslücken über die Vielzahl rechtlicher, finanzieller und so-\nzialer Hilfen für ältere Menschen, die den Betroffenen in die Lage versetzen, auch ım\nAlter Aktivitäten zu entwickeln.\n\n-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p13-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 14,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n————————— nn\n\nDie Landesregierung hat daher einen umfassenden „Seniorenführer“ herausgegeben,\nder die verschiedenen Angebote zum aktiven Alter mit einem informatorischen Über-\nblick sowie einem Anschriftenverzeichnis der verschiedenen Hilfs- und Beratungsmög-\nlichkeiten für Senioren anbietet.\n\nDa noch zu keiner Zeit zuvor so viele Menschen so alt geworden sind und entsprechende\nhistorische Erfahrungen fehlen, gewinnt mit der Veränderung der Altersstruktur auch\ndie wissenschaftliche Erforschung des Alters eine steigende Bedeutung. Einerseits geht\nes darum, zukünftig die Altersforschung innerhalb des medizinischen Lehr- und For-\nschungsbetriebes zu verankern, andererseits ist es aber auch wünschenswert, im Bereich\nder Sozialwissenschaften sich verstärkt mit den Problemen der Lebensbedingungen alter\nMenschen zu beschäftigen. Die Landesregierung hat hierzu einen Weiterbildungsstu-\ndiengang mit altersspezifischen Themen an der Universität Osnabrück — Standort\nVechta — eingerichtet. Noch in diesem Jahr wird diese Abteilung zu einem Institut für\nAlterswissenschaft, dem ersten dieser Art in ganz Norddeutschland, ausgebaut.\n\nUm das gewandelte Verständnis vom Alter durch die konkreten Vorstellungen der älte-\nten Menschen selbst zu untermauern, wird die Landesregierung einen Forschungsbe-\nricht zum Thema „Alte Menschen heute“ in Niedersachsen unter wissenschaftlicher Be-\ngleitung erstellen lassen. Dabei sollen Lebenssituation, Wünsche und Ansprüche älterer\nBürger in Niedersachsen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Aktivitätsförde-\nrung, erforscht werden.\n\nUm dem gewandelten Bild älterer Menschen auch in der Öffentlichkeit Rechnung zu\ntragen und ihre Situation möglichst aktuell und lebensnah darzustellen, wurde bereits\n1988 vom Niedersächsischen Sozialminister der Journalistenwettbewerb ‚Eine Lanze für\ndie Alten brechen“ initiiert, der weiter fortgeführt wird (siehe im übrigen Antwort zu\nIc).\n\nZu 9a:\n\nJeder ältere Mensch ist zunächst selbst aufgerufen, eigenverantwortlich und zusammen\nmit anderen seine dritte Lebensphase zu gestalten. Das Alter bietet völlig neue Wege\nund Chancen. Die Zeit, die zumeist frei ist von Zwängen des Arbeitslebens, bietet un-\nterschiedlichste Möglichkeiten, das Leben unabhängig zu gestalten und ihm einen\nneuen Inhalt zu geben. Das Alter bieter viele neue Chancen, die von immer mehr Men-\nschen anerkannt und genutzt werden.\n\nDie z. Z. absehbare Bevölkerungsentwicklung mit dem stark absinkenden Anteil Jünge-\nter läßt erkennen, daß Staat und Gesellschaft für die nahe Zukunft vermehrt auch auf\ndie berufliche Erfahrung und die schöpferischen Fähigkeiten älterer Menschen angewie-\nsen sein werden. Das heute noch bestehende Überangebot an Arbeitskräften wird trotz\nder Möglichkeit demographischer Schwankungen wahrscheinlich langfristig eher durch\nein Unterangebot abgelöst werden. An die Stelle des abrupten Ausscheidens aus dem\nErwerbsleben müssen daher zukünftig verstärkt Modelle eines gleitenden Überganges\nin die Nacherwerbsphase treten. Die bereits entwickelten Konzepte der Bundesregie-\nrung, zuletzt etwa zur Teil-Rente, zeigen in die richtige Richtung. Die Landesregierung\nvertritt jedoch die Auffassung, daß weitere und ausgebaute Modelle zum gleitenden\nÜbergang in den Ruhestand mindestens mittelfristig vonnöten sein werden.\n\nDen Hochschulen wird zukünftig wesentlich stärker als bisher die Aufgabe zufallen, äl-\ntere Menschen weiterzubilden. Schon in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, daß\nbei Senioren der Wunsch weit verbreitet ist, nach Ausscheiden aus dem Berufsleben Bil-\ndungsmöglichkeiten der Hochschulen wahrzunehmen. Bei den niedersächsischen\nHochschulen sollen daher überall spezielle Weiterbildungsangebote für Senioren einge-\nfichtet werden. Auch die Herausgabe entsprechender Vorlesungsverzeichnisse mit den\nfür Senioren besonders geeigneten Veranstaltungen ist angestrebt.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p14-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 15,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\nAuch außeruniversitär bestehen in Niedersachsen bereits eine Vielzahl verschiedener\nWeiterbildungsangebote für Senioren zahlreicher Veranstalter, wie z.B. der Volkshoch-\nschulen. Dieses Angebot soll im Rahmen des genannten Forschungsberichtes zusam-\nmengestellt und auf Ausbaumöglichkeiten untersucht werden, um zum einen den älte-\nren Menschen einen besseren Überblick über vorhandene Möglichkeiten geben zu kön-\nnen, andererseits noch vorhandene Defizite und Lücken gezielt schließen zu können.\n\nAuch die musische und handwerkliche Betätigung alter Menschen ist weit verbreitet.\nGroßes Interesse finden schon heute die verschiedenen Bereiche des Seniorensports, wie\nbeispielsweise Seniorenwandern, Seniorentanz oder Altengymnastik. Häufig bestehen\njedoch Schwierigkeiten, gleichinteressierte Partner zu finden oder sich in Gruppen zu-\nsammenzuschließen. Eine geeignete Kontaktstelle wie z.B. der in der Antwort zu\n4. genannten Koordinator bei den Sozialstationen kann zukünftig dazu beitragen, Ver-\nbindungen zu knüpfen, Angebote abzustimmen und Aktivitäten generell zu fördern.\n\nDie Landesregierung mißt desweiteren der Vorbereitung auf die nachberufliche Phase,\nz.B. durch Schulungen in den Betrieben und außerbetriebliche Kurse, hohen Wert bei.\nÄltere Menschen engagieren sich z. B. in einer Reihe von Senior-Expertendiensten, wie\nz.B. Existenzgründungsberatung, handwerklichem Seniorendienst oder ‚„Oma/Opa-\nHilfsdienst‘. Die Praxis hat bewiesen, daß die Weitergabe von Erfahrungswissen nicht\nnur eine gute Idee ist, sondern daß sie sich auch erfolgreich umsetzen läßt. Als Beispiel\nsei hier die Aktion Rentner helfen jungen Unternehmen e.V., Hannover, zu nennen.\n\nDie Landesregierung begrüßt die Aktivitäten solcher Seniorenexperten, die als Angehö-\nrige häufig qualifizierter Berufsgruppen ihr fachliches Können und Wissen im Rahmen\nvon Entwicklungsvorhaben, Reparaturen und Beratungsdiensten zur Förderung und\nUnterstützung des beruflichen und unternehmerischen Nachwuchses anwenden. An-\nfängliche Bedenken über eine Konkurrenz zu bestehenden Unternehmen bzw. zu kom-\nmerziellen Beratern haben sich zerstreut, da diese Initiativen in Marktlücken gestoßen\nsind, die sonst nicht besetzt worden wären.\n\nZu 9b:\n\nDie Landestegierung teilt die Auffassung, daß insbesondere die Gruppe der älteren\nFrauen eine Aktivitätsförderung im Alter erfahren soll. Dieser Bevölkerungsteil verdient\nwegen seiner häufigen Doppelbelastung durch Familie und Beruf in früheren Jahren\nbesondere Aufmerksamkeit. Frauen gewinnen im Alter Freiräume, die eine besondere\nChance bieten, eigenen Wünschen den Vorrang vor den Erwartungen ihrer Umwelt zu\ngeben, neue soziale Kontakte zu knüpfen und somit insgesamt einer Vereinsamung\nund vorzeitigen Altern entgegenzuwirken.\n\nDie Landesbeauftragte für Frauenfragen hat vor diesem Hintergrund 1989 ein Modell-\nprojekt „Frauen um 60° durchgeführt, das Kurse zur Orientierung und Motivation äl-\nterer Frauen umfaßt. Entwicklung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung\ndes Projektes wurde von Frau Professor Dr. Barbara Füllgraff, Universität Oldenburg,\nwahrgenommen. Die Erprobung des Konzeptes erfolgte modellhaft an drei Standorten\nin enger Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat und den örtlichen Frauenverbän-\nden.\n\nEine besondere Bedeutung haben in diesem Kurskonzept praktische Ansätze, die dazu\ndienen, Frauen\n\n— Orientierung in der kommenden Lebensphase zu bieten\n\n— zur Planung und aktiven Gestaltung des zukünftigen Lebens zu ermutigen und die\ndazu nötigen Fähigkeiten entdecken zu helfen\n\n— zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen beizu-\ntragen und\n\n— Erprobungsmöglichkeiten für Neues zu bieten.\n\nDrucksache 11/5098\n\n15",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p15-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 16,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\n \n\nDas Kurskonzept umfaßt u.a. folgende Themen: Die Situation von Frauen in Familie\nund Gesellschaft; Lebensstrategien und Entscheidungsprozesse; Persönliche Kompetenz\nund Handlungsfähigkeit; Musisch-kreative Fähigkeiten: Selbstsicherheitsübungen;\nUmgang mit Zeit; Neue Partnerschaft in der Ehe; Allein leben; Altersgerechte Ernäh-\ntung und Wohnung; Hohes Alter; Trauer; Tod; Teilhabe am öffentlichen Leben; Ge-\nsprächsführung; Kommunikationsfähigkeit; Dialog zwischen den Generationen;\nEhrenamtliches Engagement; Weitergabe von Lebens- und Berufserfahrungen.\n\nDarüber hinaus nehmen Erkundungen, z.B. in kulturellen, sozialen, pädagogischen\nund politischen Bereichen einen wichtigen Stellenwert ein. Sie dienen dazu, eigene\nVorstellungen zu überprüfen und neue Aufgaben- und Tätigkeitsfelder kennenzuler-\nnen. In der Erprobungsphase fanden sie beispielsweise in folgenden Bereichen statt:\n\n— Altenbesuchsdienst\n\n— Kindererholungsheim\n\n— Gasthörerin an der Universität\n\n— Mitarbeit im Museum\n\n— Kunstkreis\n\n— Heilkräuteranwendung\n\n— Psychiatrischer Freundeskreis\n\n— Mitarbeit in einer Arbeitslosen-Selbsthilfegruppe\n— Gesprächskreis „Ehe im Alter“.\n\nDie Kurse ‚Frauen um 60° wurden zwischenzeitlich landesweit verbreitet. Sie werden\nvon den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung und von Frauenverbänden ange-\nboten und durchgeführt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.\n\nZu 9c:\n\nAls grundsätzliche Leitlinie zukünftiger Politik für ältere Menschen sieht die Landesre-\ngierung wie bisher die Integration der älteren Mitbürger in die Gesellschaft und eine\nFörderung des generationsübergreifenden Verständnisses an. Die Gesellschaft braucht\nnicht nur den aktiven jungen Menschen, sondern auch den älteren, der seine Erfahrung\neinbringt.\n\nEntsprechend hat die Landesregierung bereits im Landesaltenplan von 1985 Grundsätze\nfür ein gewandeltes Verständnis von Alter formuliert und dabei besonders die Wichtig-\nkeit ambulanter Hilfen, die Förderung von Altersaktivitäten und die Möglichkeiten\neiner gesundheitsbewußten Lebensweise im Alter hervorgehoben. Darauf aufbauend\nhat die Landesregierung immer wieder den Gedanken eines aktiven Alters betont und\ngefördert. Als Beispiele der jüngeren Zeit seien genannt:\n\n— die Herausgabe des umfassenden „Ratgeber Senioren“\n\n— der Landeswettbewerb ‚Seniorenfreundliche Gemeinde“\n\n— der Journalistenwettbewerb „Eine Lanze für das Alter brechen‘\n\n— die Fachtagung ‚‚Aktion Jung hilft Alt — Alt hilft Jung‘ im Mütterzentrum Salzgit-\nter\n\n— eine Anzeigenaktion zum „Aktiven Alter‘ in niedersächsischen Zeitungen\n\n— ein Schülerwertbewerb zum Thema „Zeugen lebendiger Geschichte — Schüler und\nSchülerinnen befragen ältere Menschen‘ im Sommer dieses Jahres.\n\nVon der Landesbeauftragten für Frauenfragen wurde das ausführliche Kurskonzept\n„Frauen um 60“ veröffentlicht. Es dient als Handreichung für die Planung und Durch-\nführung entsprechender Kurse. Die bundesweite Nachfrage — insbesondere von poten-\ntiellen Trägern und Fachleuten — bestätigt, daß Niedersachsen in diesem Bereich eine\nVorreiterfunktion wahrgenommen hat. Im Laufe eines Jahres wurden allein ca. 2800\n\n16",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p16-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 17,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\nExemplare versandt. Darüber hinaus wurde ein Faltblatt zu Informations- und Wer-\nbungszwecken von der LBF herausgegeben, das ebenfalls bundesweit angefordert und\nverschickt wurde.\n\nDarüber hinaus hat die Landesregierung zu Beginn diesen Jahres ein ausführliches\nKonzept zum Thema ‚Alte Menschen mitten unter uns“ mit einem Schwerpunkt\nauf dem Gebiet der Aktivitätsförderung beschlossen. Dieses Konzept ist der Öffentlich-\nkeit im November 1989 im Rahmen einer Pressekonferenz durch Ministerpräsident\nDr. Albrecht und Sozialminister Schnipkoweit vorgestellt worden.\n\nBestandteil des Konzeptes sind eine ganze Reihe von Vorschlägen aus den Bereichen\nBildung, Sport, Kultur, Politik und anderen zur Aktivitätsförderung, die sich insbeson-\ndere an die Träger der Altenarbeit, an Verbände, Vereine und Kommunen richten\n(vergl. im übrigen Anworten zu 4, 8, 9a und Ib sowie 11).\n\nDas von der Landesregierung erarbeitete Konzept „Alte Menschen mitten unter uns“\n\nsetzt insgesamt folgende Schwerpunkte für die Aktivitätsförderung älterer Menschen:\n\n— Fortsetzung der Kurse zur Motivation und Orientierung älterer Frauen mit dem Ziel\nder flächendeckenden Einführung\n\n— Ausbau der universitären Weiterbildungsangebote für Senioren\n\n— Zusammenstellung und Information über das vorhandene außeruniversitäre Ange-\nbot zur altersspezifischen Weiterbildung\n\n—- Einsatz der Koordinatoren, u. a. für altersspezifisches Engagement, an den Sozialsta-\ntionen\n\n— Ausbau der seniorenpolitischen Mitwirkung durch Verstetigung der Förderung der\nSeniorenräte und Gründung der ‚„Landesarbeitsgemeinschaft Senioren‘\n\n—— Förderung von generationsübergreifenden Aktivitäten, wie z.B. „Jung hilft Alt —\nAlt hilft Jung‘ oder der Vermittlung von Kontakten älterer Menschen als ‚Zeugen\nlebendiger Geschichte‘ für junge Menschen\n\n— Appell an die Kommunen, solche und andere Begegnungsmöglichkeiten der Gene-\nrationen, z.B. als Patenschaften von Schulen und Altersheimen oder Alteneinrich-\ntungen und Jugendtreffs, zu fördern.\n\nZu 10:\n\nAngesichts der Probleme, die sich aus dem veränderten Altersaufbau in den nächsten\nJahren ergeben werden, ist es erforderlich, vorhandene Potentiale für ehrenamtliche\nTätigkeit zu nutzen und zusätzliches Engagement zu wecken. Viele ältere Mitbürger\nsuchen häufig nach Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, ohne jedoch immer\neinen sinnvollen Ansatz hierfür zu finden.\n\nDer Einsatz der Koordinatoren bei den Sozialstationen (siehe Antwort zu 4) soll hierzu\nHilfestellung geben, indem er interessierte Hilfswillige berät und sinnvolle und ge-\neignete Einsatzmöglichkeiten organisiert.\n\nGerade für ältere Menschen kann ehrenamtliche Tätigkeit eine wertvolle Bereicherung\ndarstellen, weil durch die Veränderung der Familienstruktur und zunehmende Verein-\nzelung die Notwendigkeit steigt, auf außerfamiliäre Kontakte angewiesen zu sein. Hier\nkönnen positive Zwecke für Hilfegebende und Hilfsbedürftige verbunden werden. Ins-\ngesamt können sich neue soziale, famtilienähnliche Netze auch im Rahmen von Nach-\nbatschaftshilfe bilden. Zudem stellt das ehrenamtliche Engagement der kleinen Hilfen\ndie beste Möglichkeit für persönliche Zuwendung und hohe mitmenschliche Qualität\ndar.\n\nZur Stützung ehrenamtlicher Tätigkeit beabsichtigt die Landesregierung in Zusammen-\narbeit mit den Kommunen, den Trägern von Kranken- und Pflegeeinrichtungen und\n\nDrucksache 11/5098\n\n17",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p17-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220079/",
"number": 18,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5098\n\nmm\n\ndem Bund die Förderung von Kontakttreffen, Einübungsmöglichkeiten für das Helfen,\nSchulungen, Vermittlungsaktionen, Anlaufstellen in Krankenhäusern, Heimen und\nSozialstationen sowie die Zuteilung ortsnaher Studien-, Zivil- und Wehrdienstplätze zu\nunterstützen.\n\nUm dem Kostenfaktor bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu begegnen, fördert die Landeste-\ngierung zum einen über den Koordinator bei den Sozialstationen modellhaft eine ent-\nsprechende Erstattung organisatorischer Aufwendungen. Zum anderen strebt sie an, die\nsteuerrechtliche Begünstigung und soziale Absicherung der ehrenamtlichen Arbeit wei-\nter zu verbessern. Hierzu sollten auf längere Sicht auch rentenbegründende und renten-\nsteigernde Pflegejahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gehörten.\n\nZu 11:\n\nDas Bedürfnis nach Mitwirkung und Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens wird\nweiter wachsen. Bereits heute bestehen zahlreiche und vielfältige Möglichkeiten für äl-\ntere Menschen, am öffentlichen Leben teilzunehmen und es mitzugestalten. Hierbei\nhaben sich auf Landes- und kommunaler Ebene insbesondere die Seniorenräte bewährt.\nMit ihnen wird dem älteren Mitbürger ein spezielles Feld gesellschaftlicher Aktivitäten\ngeboten, zum anderen ist auf diese Weise sichergestellt, daß ihre Interessen und Be-\ndürfnisse in den Prozeß der Willensbildung mit einfließen. Hiermit wird erreicht, daß\nder Anteil der Älteren in der Gesellschaft entsprechend repräsentiert wird. Aus diesen\nGründen haben bereits in der Vergangenheit der Landesseniorenrat und die Lebens-\nabendbewegung aus Landesmitteln erhebliche Zuwendungen erhalten.\n\nUm der wachsenden Bedeutung von Altersfragen und den Problemen und Anliegen äl-\nterer Menschen verstärkte Beachtung zu verschaffen, ist beim Nieders. Sozialministeri-\num 1989 die „Landesarbeitsgemeinschaft Senioren‘ eingerichtet worden. Diese Ar-\nbeitsgemeinschaft, der alle Interessenvertretungen älterer Menschen sowie sonstige Ver-\nbände und Organisationen, die sich im Bereich der Altenhilfe und Altenarbeit engagie-\nren, angehören, wird die Landesregierung zukünftig kontinuierlich beraten und bei der\nEntscheidungsfindung unterstützen. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgemein-\nschaft Senioren hat bereits stattgefunden, in diesem Jahr sollen in diesem Gremium ein\nArbeitsplan aufgestellt und einzelne Schwerpunkte besprochen werden. Dabei wird ins-\nbesondere das oben genannte Konzept der Landesregierung „Alte Menschen mitten\nunter uns“ und seine praxisnahe Umsetzung für die älteren Menschen eine wichtige\nRolle spielen.\n\nIn Vertretung\n\nDt. von Richthofen\n\n18 (Ausgegeben am 20. 3. 1990)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/f7/ef/cdf7efa7de8a4d6fade5f505c87fbb5e/page-p18-{size}.png"
}
]
}