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"content": "Niedersächsische Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/2870\n\n0...\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/2617 —\n\nBetr.: Wehrpflicht und Zivildienstpflicht für hauptamtliches Feuerwehrpersonal\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Glogowski, Milde (SPD) vom 5. 4. 1984\n\nNach $ 42 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes und & 15 des Zivildienstgesetzes werden An-\ngehörige des Polizeivollzugsdienstes vom Wehr- und Zivildienst freigestellt. Sinn dieser\nRegelung ist, die uneingeschränkte Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Poli-\nzei sowohl im Frieden.als auch im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherzustellen.\nSeit langem gibt es Bestrebungen, diese Ausnahmeregelungen auf das hauptamtliche\nPersonal der Feuerwehren auszudehnen. Die Kommunalen Spitzenverbände und der\nDeutsche Feuerwehrverband unterstützen dieses Anliegen.\n\nDie Niedersächsische Landesregierung hat sich zunächst nachhaltig für das Vorhaben\neingesetzt. Auf Antrag Niedersachsens hat der Bundesrat am 4. 2. 1983 beschlossen, in\nder 10. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf einzubrin-\ngen, der die Freistellung des hauptamtlichen Feuerwehrpersonals vom Wehr- und Zivil-\ndienst vorsieht. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat diesen Gesetzentwurf erarbeitet\nund dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Die Niedersächsische Landesregierung\nstimmt jetzt — zur allgemeinen Überraschung — dem Gesetzentwurf im Bundesrat\nnicht zu, obwohl sie ihn nachhaltig gefordert hatte. .\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Ist der Niedersächsischen Landesregierung nicht bewußt, daß den öffentlichen Feu-\nerwehren im friedensmäßigen Katastrophenschutz, aber auch im Spannungs- und\nVerteidigungsfall eine zentrale Bedeutung zukommt und daß deshalb ihre Einsatz-\nkraft in keiner Weise geschwächt werden darf?\n\n2. Auf welche sachlichen und politischen Erwägungen und auf welche Einflüsse ist der\nerstaunliche Sinneswandel der niedersächsischen Landesregierung zurückzuführen?\n\n3. Welche Bundesländer haben im Bundesrat für die Einbringung des Gesetzes ge-\nstimmt, welche Bundesländer waren gegen die Initiative?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 15. 6. 1984\n— 54.1 —4— A — 18.19.06 —\n\nZul. /\n\nDer Landesregierung ist durchaus bewußt, daß den öffentlichen Feuerwehren im Kata-\nstrophenschutz und im Spannungs- und Verteidigungsfall eine außerordentliche Be-\ndeutung zukommt. Sie teilt jedoch nicht die offenbar von den Fragestellern vertretene\nAuffassung, die Landesregierung nehme durch ihr Stimmverhalten im Bundesrat eine\nSchwächung der Einsatzkraft der Feuerwehren in Kauf.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/2870\n\n \n\nDem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Einsatzkraft der Feuerwehren ist in den\nvergangenen Jahren durch das bewährte Verfahren zur Unabkömmlichstellung Rech-\nnung getragen worden. Die Landesregierung geht davon aus, daß sich hieran auch ohne\ngenerelle Wehrdienstausnahme nichts ändern wird.\n\nZu 2,\n\nDie Niedersächsische Landesregierung hat sich bei den Beratungen des Gesetzantrages\nder Freien und Hansestadt Hamburg in den Ausschüssen und im Plenum des Bundesra-\ntes gegen seine Einbringung im Deutschen Bundestag ausgesprochen, obgleich sie die\nangestrebte Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes ursprüng-\nlich befürwortet hatte.\n\nNachdem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des\nZivildienstgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg den Ländern als Bundesrats-\ndrucksache Anfang Februar 1984 zugegangen war, hat der Bundesminister der Verteidi-\ngung die Bundesländer auf den erheblichen Rückgang der Zahl der Wehrpflichtigen in\nden nächsten Jahren nachdrücklich hingewiesen und ihnen die großen Schwierigkeiten\nverdeutlicht, die Soll-Stärke der Bundeswehr aufrechtzuerhalten; weiteren gesetzlichen\nWehrdienstausnahmen könne er, auch zur Vermeidung von Berufungsfällen, nicht zu-\nstimmen. Der Bundesminister der Verteidigung hat aus diesen Gründen eindringlich\nan die Bundesländer appelliert, ihr früheres Votum zu überprüfen und zur Vermeidung\neiner zusätzlichen Verschärfung der Personallage der Bundeswehr keine weiteren ge-\nsetzlichen Ausnahmen von der Wehrpflicht zuzulassen.\n\nAuf Grund dieses überzeugenden Sachverhalts hat die Landesregierung ihre Meinung\ngeändert und den Gesetzentwurf abgelehnt.\n\nZu 3.\n\nDer Stenografische Bericht über die Sitzung des Bundesrates am 6.4. 1984 sagt aus, daß\ndie Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlos-\nsen wurde. Das Stimmverhalten der einzelnen Bundesländer ist nicht vermerkt.\n\nDr. Möcklinghoff\n\n2 (Ausgegeben am 6. 7. 1984)",
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