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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4858\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4560 —\n\nBetr.: Überfüllung von Aufnahmestationen in Landeskrankenhäusern\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Riege, Groth, Graeber (SPD) vom\n1. 11. 1989\n\nDie Unterbringungen und freiwilligen Einweisungen in Landeskrankenhäuser haben zu\neiner Überbelegung der Aufnahmestationen geführt. In einzelnen Fällen können Pa-\ntienten nicht mehr ordnungsgemäß betreut werden. Da auch die Personallage auf den\nübrigen Stationen angespannt ist, ist ein interstationärer Personalausgleich kaum\nmöglich.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\nWie will sie in Zukunft eine patientengerechte Krankenversorgung — insbesondere an\nWochenenden — sicherstellen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Soztalministerrum Hannover, den 15. 1. 1990\n— Z/i — 01 425/01 —\n\nDie Struktur der Patientenversorgung in den allgemeinen psychiatrischen Landeskran-\nkenhäusern hat sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Die Zahl der Aufnahmen\nnahm von 1987 auf 1988 um 4,5% und von 1988 auf 1989 nochmals um 8,7% zu.\nGleichzeitig stieg die Zahl der Entlassungen 1988 um 5 % und 1989 um weitere 4,3 %\nan. Schließlich hat sich die durchschnittliche Verweildauer weiter vermindert. Lag sie\n1987 noch bei durchschnittlich 94,6 Tagen, so wird für 1989 von durchschnittlich 81,2\nTagen ausgegangen.\n\nDiese intensive Nutzung stationärer Behandlungen für akute psychische Erkrankungen\nmit eher niedrigen Verweildauern ist ein Ergebnis der Regionalisierung der psychiatri-\nschen Landeskrankenhäuser und der Bemühungen der Landesregierung um eine ge-\nmeindenahe, wo immer möglich auf ambulanter Versorgung aufgebaute, Psychiatrie.\nSie entspricht den Folgerungen, wie sie sich z.B. aus der Umsetzung des Expertenbe-\nrichtes der Bundesregierung zur Reform der psychiatrischen Versorgung ergeben.\n\nDie Landeskrankenhäuser haben den heutigen Anforderungen durch ein verdichtetes\nAngebot an Behandlungsplätzen für akute psychische Erkrankungen Rechnung getra-\ngen. Hierfür haben die Krankenkassen den personellen Mehrbedarf in den Budgets an-\nerkannt und schrittweise weiteren erheblichen Personalaufstockungen zugestimmt. So",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4858\n\n— Te\n\nwurden bereits 1989 73 neue budgetwirksame Stellen für Mitarbeiter der psychiatri-\nschen Landeskrankenhäuser eingerichtet. In den Budgets für 1990 sind weitere Stellen-\nvermehrungen vereinbart worden.\n\nBet erhöhten Aufnahmezahlen und kürzeren Verweildauern können vorübergehende\nBelegungsengpässe auf einzelnen Stationen nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.\nAuch in dieser Beziehung sind die psychiatrischen Landeskrankenhäuser inzwischen an-\nderen Krankenhäusern gleichgestellt. Dies führt aber nicht zur Vernachlässigung der\nKrankenbehandlung.\n\nIm übrigen berücksichtigen die im Budget vereinbarten Personalzahlen und die zu Per-\nsonalbedarfsberechnungen herangezogenen Anhaltszahlen die besonderen Verhältnisse\nin den Stationen für die Behandlung akuter psychischer Erkrankungen. Bei diesen Be-\nrechnungen werden auch Schichtdienste und Wochenenddienste berücksichtigt.\n\nMöglichkeiten des Personalaustausches zwischen Stationen oder Stationsbereichen kön-\nnen nicht allgemein, sondern nur anhand der konkreten Situation in den einzelnen\nKrankenhäusern beurteilt werden.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage wie folgt:\n\nDie Landesregierung wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Mitarbeitergruppen\nund gemeinsam mit den Krankenkassen auch zukünftig die ordnungsgemäße und für\nden einzelnen Patienten erforderliche Behandlung sicherstellen. Hierfür wird sie die\nAufnahmesituation auch weiter aufmerksam verfolgen und — falls erforderlich — mit\nden Mitarbeitern und den Kostenträgern geeignete Maßnahmen — insbesondere im\nPersonalbereich — vornehmen.\n\nSchnipkoweit\n\n2 (Ausgegeben am 29. 1. 1990)",
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