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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/84\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/29 —\n\nBetr.: Zwangspensionierung von Polizeipräsidenten\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski, Gansäuer (CDU) vom 4. 7. 1990\n\nDie Landesregierung hat angekündigt, u.a. die Polizeipräsidenten von Hannover und\nBraunschweig abzulösen. Hannovers Oberbürgermeister Schmalstieg hat dem Polizei-\npräsidenten von Hannover dagegen bescheinigt, „eine gute Figur‘ gemacht zu haben.\nEr hat weiter erklärt, man habe mit ihm gut zusammengearbeitet. Nach Presseberichten\nsoll der hannoversche Polizeipräsident, der zuvor 11 Jahre lang Polizeipräsident von\nBraunschweig gewesen ist, in dieser Zeit bei dem jetzigen Innenminister und Oberbür-\ngermeister von Braunschweig, Glogowski, in „Ungnade gefallen‘ sein.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Aus welchen Gründen sollen die Polizeipräsidenten von Braunschweig und Hanno-\nvet, die sich in ihrer Arbeit offenbar bewährt haben, zwangspensioniert werden?\n\n2. Ist der Polizeipräsident in Hannover tatsächlich bei dem Innenminister Glogowski\n„in Ungnade gefallen‘, oder sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, den Beam-\nten in seinem Amt zu belassen, weil er sich auch nach Auskunft des hannoverschen\nOberbürgermeisters in seinem Amt gut bewährt hat?\n\n3. Welche Kosten entstehen über welchen Zeitraum pro Jahr durch die Zwangspensio-\nnierung?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Innenministerium Hannover, den 1. 8. 1990\n— 12.2 — 01425/N 72 —\n\nAuf der gesetzlichen Grundlage des $ 47 des Niedersächsischen Beamtengesetzes kann\nein Beamter auf Lebenszeit durch Beschluß des Landesministeriums jederzeit ohne An-\ngabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn er das Amt\neines Polizeipräsidenten bekleidet.\n\nDer Zweck der in $ 47 Abs. 2 NBG enthaltenen Ermessensermächtigung ist, der Regie-\nrung die Möglichkeit zu geben, die Amtsführung der in der Vorschrift bezeichneten Be-\namten in bestmöglicher fortdauernder Übereinstimmung mit ihrer Politik zu halten\nund zu diesem Zweck die betreffenden Amtsstellen jederzeit umzubesetzen. Es handelt\nsich um politische Schlüsselstellen für die wirksame Durchführung der politischen Ziele\nder Regierung. Deshalb bedürfen die betreffenden Beamten jederzeit des vollen Ver-",
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