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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3526\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Jansen (CDU), eingegangen am 30. 10. 1997\n\nBetr.: Psychiatrische Abteilung am St.-Vinzenz-Krankenhaus in Haselünne\n\nAufgrund der Empfehlungen zur Verbesserung der psychiattischerı Versorgung in Nieder-\nsachsen wurde für den Bereich Emsland ein dringlicher Neuordnungsbedarf festgestellt.\nInsgesamt wurden ein Bettenbedarf von 80 und eine selbständige Tagesklinik mit 20 Betten\nprognostiziert. Aufgrund der Ergebnisse der Strukturkonferenz und von Gesprächen zwi-\nschen den Krankenhausträgern des Ludmillenstiftes in Meppen und des Vinzenzhospitals in\nHaselünne wurde eine psychiatrische Abteilung am Vinzenz-Krankenhaus in Haselünne\neingerichtet. Das Krankenhaus zeichnet sich schon seit Jahrzehnten in der speziellen Betreu-\nung alkoholkranker Frauen und Männer in der körperlichen Entzugsphase aus. Die psychia-\ntrische Fachabteilung arbeitet zur Zeit mit 40 Plätzen. Eine Tagesklinik wird demnächst in\nBetrieb genommen. Die Versorgungsmöglichkeiten im psychiatrischen Bereich sind damit\nmindestens abgeschwächt, wobei die Abteilung mit 80 Betten realisiert werden soll.\n\nAnläßlich eines Besuches im Krankenhaus Haselünne wurde mir mitgeteilt, daß aufgrund\nvon Vorschriften im krankenversicherungsrechtlichen Bereich auch alle Patienten, die wegen\neiner Alkoholkrankheit akut behandelt werden müssen, nicht mehr in der inneren Abteilung,\nsondern in der psychiatrischen Abteilung aufgenommen werden müssen. Befindet sich keine\npsychiatrische Abteilung in einem Krankenhaus, so sind weiterhin die Fachabteilungen für\nInneres zuständig. Auch wenn es jetzt, wie es oftmals vorkommt, zu somatischen Behand-\nlungsnotwendigkeiten bei den eingelieferten alkoholkranken Menschen kommt, muß der\nFacharzt der inneren Abteilung entsprechend behandeln. Während in den letzten Jahren\nüberwiegend aus dem Landkreis Emsland die Alkoholkranken dem Krankenhaus Haselünne\nzugeführt wurden, ergibt sich nunmehr der Fall, daß ein Großteil der vorhandenen 40\npsychiatrischen Betten mit alkoholkranken Patienten belegt ist. Für die psychisch und\npsychiatrisch Kranken fehlen entsprechend die Betten, und sie müssen dann, wenn keine\nBetten frei sind, zum Landeskrankenhaus Osnabrück geleitet werden.\n\nIch frage daher die Landesregierung:\n\n1. Teilt sie die Auffassung, daß in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses\nvorrangig psychisch und psychiatrisch zu behandelnde Menschen untergebracht werden\n\nmüssen?\n\n2. Ist sie der Meinung, daß — von Einzelfällen abgesehen — der erste körperliche Entzug\neines alkoholkranken Menschen weiterhin in einer inneren Fachabteilung erfolgen kann\nund somit die psychiatrischen Betten tatsächlich auch dem entsprechenden Personen-\nkreis zur Verfügung stehen?\n\n3. Ist sie bereit, mit den entsprechenden Krankenversicherungsträgern diese Frage im Sinne\neiner befriedigenden Lösung zu besprechen?\n\n4. Ist sie bereit, im Zusammenhang mit den Strukturgesprächen und des Punktes 1 — zwei-\nter Spiegelstrich der Landtagsentschließung vom 14. 6. 1995 — Drs 13/1147 — Zukunft\nder Krankenhausversorgung in Niedersachsen — die entsptechenden Mittel für die Schaf-\nfung der geplanten 80 Psychiatriebetten am Krankenhaus Haselünne finanziell zu för-\ndem? Wenn ja, wann?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 5. 11. 1997 — 11/721 — 1029)",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3526\n\na —e een\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium ' Hannover, den 5. 12. 1997\n- 01.1 - 01 425/01 (406.1) -\n\nSuchterkrankungen werden gemäß der Internationalen Klassifikation der Krankheiten („ICD\n10°) begrifflich und ursächlich den psychischen Störungen zugeordnet. Es ist daher folge-\nzichtig, daß derartig diagnostizierte Krankheitsbilder in psychiatrischen Krankenhäusern bzw.\nFachabteilungen behandelt werden. Der prozentuale Anteil zu behandelnder Fälle pro Jahr\nin psychiatrischen Krankenhäusern bzw. Fachabteilungen ist entsprechend hoch und läßt\nsich mit durchschnittlich etwa 30 % beziffern. Psychiatrische Krankenhäuser und psychiatti-\nsche Fachabteilungen sind von Struktur und Leistungsangebot her geeignet und fachlich\nqualifiziert zur Behandlung von Patientinnen und Patienten, die wegen einer Alkoholkrank-\nheit akut behandelt werden müssen.\n\nDie einzelnen Fragen werden wie folgt beantwortet:\n\nZu1 und 2:\n\nGemäß der im Vorspann genannten intemational verbindlichen Klassifikation gehören\nSuchtkranke zu der Gruppe der psychisch und psychiatrisch zu behandelnden Menschen.\nPsychiatrische Krankenhäuser wie auch psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkranken-\nhäuser sollen alle Menschen mit psychischen Störungen, also auch Personen, die an einer\nAlkoholkrankheit leiden, behandeln bzw. behandeln können. Hiervon sind lediglich Einzel-\nfälle ausgenommen, in denen eine internistische Intensivüberwachung absoluten Vorrang hat\n(z.B. schweres Delir).\n\nZu 3:\n\nAufgrund dieser eindeutigen Regelungen ergibt sich für die Landesregierung kein Hand-\nlungsbedarf.\n\nZu 4:\n\nDas St.-Vinzenz-Hospital in Haselünne ist entsprechend den mit dem Planungsausschuß\nabgestimmten Vorschlägen zur Verbesserung der psychiattischen Versorgung in Niedersach-\nsen mit z.Z. 40 Planbetten „Psychiatrie“ im Krankenhausplan des Landes (Stand: Januar\n1997) aufgenommen. Darüber hinaus werden derzeit zehn Plätze für teilstationäre Einrich-\ntungen der Psychiatrie gefördert. Es ist vorgesehen, die psychiatrische Abteilung zunächst ab\n1. Januar 1998 um zehn Planbetten und schließlich um weitere 30 Planbetten auf endgültig\n80 Planbetten zu erweitern.\n\nAls erster Schritt wurde 1996 die Errichtung der Psychiatrie mit 1 Mio. DM in das Investti-\nonsprogramm aufgenommen. Die Planungsunterlagen zum Vollausbau der psychiatrischen\n‚Abteilung mit insgesamt 80 Planbetten werden z.Z. vom Krankenhausträger in Abstimmung\nmit der Oberfinanzdirektion Hannover und dem Niedersächsischen Sozialministerium erar-\nbeitet. Mittel für den Vollausbau der psychiatrischen Abteilung stehen derzeit im Haushalt\nnicht zur Verfügung.\n\nVorbehaltlich des Ergebnisses der baufachlichen Prüfung durch die Oberfinanzdirektion\nHannover ist beabsichtigt, diese Baumaßnahme in eines der kommenden Investitionspro-\ngramme des Landes aufzunehmen.\n\nDe. Weber\n\n2 (Ausgegeben am 23. 12. 1997)",
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