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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\n‚\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\nder Abg. Frau Ortgies (CDU), eingegangen am 20. 5. 1997\n\nBetr.: Grundschule Wangerooge - Neubesetzung der Schulleitung\n\nDa der derzeitige Schulleiter der Grundschule auf der Insel Wangerooge aus Altersgründen\nzum Ende dieses Schuljahres in den Ruhestand tritt, muß diese Stelle neu besetzt werden.\nSeit Oktober 1996 war dieses bekannt, so daß im Januar 1997 im Schulverwaltungsblatt die\nStelle des Schulleiters ausgeschrieben wurde. Die Bewerbungsfrist endete am 15. März 1997,\nund zwei Bewerbungen lagen zum genannten Zeitpunkt vor, eine des derzeitigen stellvertre-\ntenden Schulleiters der Grundschule Wangerooge sowie einer Lehrerin aus Braunschweig,\nNach Vorstellung der Lehrerin aus Braunschweig hat diese ihre Bewerbung zurückgezogen,\nund es blieb nur der Bewerber von Wangerooge übrig.\n\nInzwischen soll die Stelle neu ausgeschrieben werden, die im Juni im Schulverwaltungsblatt\nveröffentlicht wird. Nach einer Frist von zunächst sechs Wochen für die Ausschreibung hat\ndie Schulbehörde drei Monate Zeit zur Sondierung, anschließend hat der Findungsausschuß\nnochmals sechs Wochen Beratungsbedarf (incl. hiesige Schulbehörde), so daß nochmals ca.\nsechs Monate vergehen, ohne daß eine neue Lehrkraft auf die Insel kommt.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wer hat veranlaßt, daß, obwohl die Bewerbung des derzeitigen stellvertretenden Schul-\nleiters vorlag, nochmals die Stelle eines Schulleiters ausgeschrieben werden muß?\n\n2. Warum nimmt die Landesregierung in Kauf, daß durch die Neuausschreibung sechs\nMonate verloren gehen und zum vorgesehenen Zeitpunkt des Schuljahresbeginns 1997\neine volle Lehrkraft fehlt?\n\n3. Wie soll die Inselgemeinde Wangerooge mit Grundschule und Inselschule den Engpaß\nbis zum Jahresende ohne Neueinstellung bewältigen?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 22. 5. 1997 - IL/721 -— 844)\nAntwort der Landesregierung\nNiedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 27. 6. 1997\n\n— 01 - 01 420/5 — 11/721- 844 —\n\nDie einzügige Grundschule Wangerooge mit rd. 60 Schülern und Schülerinnen wird zur Zeit\nvon einem Schulleiter, der mit Ablauf des Monats Juni 1997 in den Ruhestand versetzt wird,\n\nDrucksache 13/3086",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode \\ Drucksache 13/3086\n\ngeleitet. Ein stellvertretender Schulleiter steht der Schule aufgrund der niedrigen Schülerzahl\nnicht zur Verfügung. Falls erforderlich wird der Schulleiter durch den dienstältesten Kolle-\ngen vertreten. \"\n\nDie zum 1.7.1997 fteiwerdende Schulleiterstelle ist rechtzeitig im Januarheft des Schulver-\nwaltungsblattes ausgeschrieben worden. Es sind zwei Bewerbungen, eine Außenbewerberin\nund ein Haushewerber, eingegangen. Nachdem die Außenbewerberin ihre Bewerbung zu-\nrückgezogen hatte, verblieb im April 1997 nur noch die Bewerbung des Hausbewerbers. Da\ngemäß $ 47 Abs. 7 NSchG eine Lehrkraft, die der Schule angehört, nur dann zur Schulleite-\nrin oder zum Schulleiter bestellt werden soll, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen, hat\nsich die Bezirksregierung Weser-Ems entschlossen, die Stelle erneut im SVBI. 6/97 aus-\nschreiben zu lassen. Unter Beachtung der bei der Besetzung von Schulleiterstellen gesetzten\nFristen wird die Stelle wahrscheinlich zum 1.2.1998 besetzt werden können. Bis zum Zeit-\n\n‚ punkt der Neubesetzung dieser Stelle wird die Grundschule Wangerooge kommissarisch\nvom dienstältesten Kollegen geleitet. Die Grundschule Wangerooge wird somit auch zu-\nkünftig nicht ohne Schulleitung sein; eine Unterversorgung in Lehrerstunden ergibt sich\ndaraus nicht.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nDa im April 1997 nur die Bewerbung des Hausbewerbers vorlag, wurde die erneute Aus-\nschreibung der Stelle unter Bezugnahme auf $ 47 Abs. 7 NSchG, wie auch in anderen ver-\ngleichbaren Fällen, durch die Bezirksregierung Weser-Ems veranlaßt.\n\nZu 2 und 3:\n\nDie Schule wird zum kommenden Schuljahr 1997/98 auch ohne Schulleiter zu 101,1 Prozent\nversorgt sein (Soll 89,5 Stunden/Ist 90,5 Stunden). Ein Engpaß wird sich nicht ergeben.\n\nWernstedt\n\n(Ausgegeben am 16. 7. 1997)",
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