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            "content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                 Drucksache 18/230 gefährliche Körperverletzung 49    N35         Türkisch           bisher keine Rückmel dung II. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat seinem Randbericht vom 23. Juni 2022 zufolge gegen die Sachbehandlung der Leitenden Oberstaatsanwältin keine Bedenken.“ 2.    Wie hoch ist das Personenpotential, welches den unterschiedlichen Clans in Duisburg zugerechnet werden kann? (Bitte nach Clannamen oder -bezeichnung aufschlüsseln) Ausweislich des Lagebildes Clankriminalität Nordrhein-Westfalen 2021 erfasste das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 216 Tatverdächtige, die im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Duisburg wohnhaft sind. 3.    Inwieweit wurde oder wird der Hamborner Altmarkt in Duisburg und dessen Umfeld als „gefährlicher bzw. verrufener“ Ort durch die Kreispolizeibehörde eingestuft? Die Frage bezieht sich auf die polizeiliche Befugnisnorm des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz NRW (PolG NRW). Danach kann die Polizei die zur Feststellung der Identität einer Person erforderlichen Maßnahmen treffen, wenn sich diese an einem Ort aufhält, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen. Das Polizeipräsidium Duisburg hat vor dem Hintergrund der erheblichen Straftaten, Störungen und Gefahren aufgrund der Vorkommnisse am 4. Mai 2022 am Hamborner Altmarkt die abstrakt-generelle Festlegung für alle zuständigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Duisburger Präsidiums getroffen, wonach für die konkrete Örtlichkeit und für einen befristeten Zeitraum vom 6. Mai bis 6. Juni davon auszugehen sei, dass die Voraussetzungen der genannten Eingriffsgrundlage zur erleichterten Kontrolle von dort anwesenden Personen ohne zwingendes Vorliegen einer konkreten Gefahr gegeben sind. Darüber hinaus hat das Polizeipräsidium Duisburg unmittelbar nach den Vorkommnissen am 4. Mai 2022 für den Zeitraum von einem Monat eine Videobeobachtung der Örtlichkeit gemäß § 15a PolG NRW angeordnet. 4.    Wie viele Clankriminelle aus Duisburg wurden in den letzten fünf Jahren abgeschoben? Zur Beantwortung hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration folgenden Beitrag übersandt: 7",
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