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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/581 18. Wahlperiode 19.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 141 des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP Drucksache 18/209 Was unternimmt die Landesregierung, um das rasante Höfesterben in der Schweinehaltung zu bremsen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Schweinehaltung in Nordrhein-Westfalen steht unter einem enormen Druck. Die Afrikanische Schweinepest, die Corona-Pandemie sowie stetig steigende Anforderungen durch den Lebensmitteleinzelhandel haben zu einer Preiskrise am Schweinemarkt geführt. In Nordrhein-Westfalen geben massenweise Schweinehalterinnen und Schweinehalter aufgrund fehlender Perspektiven ihre Arbeit auf. Nicht nur die Zahl der Betriebe nimmt dramatisch ab. Auch die Anzahl der gehaltenen Schweine sinkt kontinuierlich. Das spiegelt sich nun auch in den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts der repräsentativen Schweinezählung von Mai 2022 wieder. Laut des Statistischen Landesamts gab es im Mai 2022 in Nordrhein-Westfalen nur noch 6,1 Millionen Schweine. Damit ist die Zahl der Schweine um 3,4 Prozent im Vergleich zum November 2021 gesunken. Vor allem der Mastschweinebestand, welcher fast 50 Prozent des Gesamtschweinebestandes in Nordrhein-Westfalen ausmacht, nahm ab. Bei den Mastschweinen zwischen 80 kg und 110 kg betrug der Rückgang sogar 11 Prozent. Von November 2021 bis Mai 2022 mussten alleine 140 Betriebe aufgeben. Das ist ein Rückgang von 2,3 Prozent. Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen nur noch rund 6.030 schweinehaltende Betriebe mit mehr als 50 Schweinen. Deutschlandweit sank die Zahl der Schweine seit 2012 um 20,8 Prozent (5,8 Mio. Tiere). Die Zahl der Betriebe sank sogar um 41 Prozent (12.400 Betriebe). Die Schweinehaltung ist mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen ein wichtiger Wirtschaftszweig für unser Bundesland. Wir können die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen nur erhalten, wenn sie wirtschaftlich betrieben werden kann. Dabei geht es um eine artgerechte Nutztierhaltung, aber auch um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen braucht Planungssicherheit und langfristige Konzepte. Die neue Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Tierhaltung bekannt. Nun müssen auch Taten folgen. Datum des Originals: 19.08.2022/Ausgegeben: 25.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/581 Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 141 mit Schreiben vom 19. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation der schweinehaltenden Betriebe? Die Landesregierung beobachtet die Entwicklungen in der Schweinehaltung sehr aufmerksam. Die aktuelle Situation ist maßgeblich geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine, aber auch durch geändertes Verbraucherverhalten und den Wandel der gesellschaftlichen Ansprüche an die Haltung von Nutztieren. Zudem bestehen auf Seiten der Betriebe Unsicherheiten, wie sie die Tierhaltung zukunftsfähig ausgestalten sollen und wie die entstehenden Kosten finanziert werden können. Nicht in allen Fällen ist ein Rückgang der gehaltenen Tiere oder die Aufgabe der Schweinehaltung jedoch mit einer Hofaufgabe gleichzusetzen. 2. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Schweinehaltung in Nordrhein-Westfalen bei? Die Schweinehaltung ist ein sehr bedeutender Teil der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft. Mit zirka 2 Milliarden Euro erwirtschaftet sie einen Anteil von rund 25 % des Produktionswertes der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft. Sie ist mit Abstand der größte Erzeugnisbereich unserer Agrarwirtschaft und eng mit einer weitverzweigten Kette von vor- und nachgelagerten Bereichen verbunden. Damit trägt die Schweinehaltung neben der Versorgung der Bevölkerung mit einem Lebensmittel hoher Qualität entscheidend zu wirtschaftlich starken ländlichen Räumen bei und ist von gesellschaftlicher Relevanz. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den massiven Rückgang der schweinehaltenden Betriebe sowie der sinkenden Anzahl an Schweinen entgegenzuwirken? 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, damit auch Betriebe mit mehr als zwei Großvieheinheiten je Hektar von tierwohlfördernden Maßnahmen profitieren? Wegen des Sachzusammenhangs werde die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung beschriebenen Leitlinien verfolgen das Ziel, für alle Tierhaltungsbetriebe Perspektiven und Rahmenbedingungen für unternehmerische Entscheidungen verlässlich zu definieren. Ein Merkmal einer zukunftsfesten Nutztierhaltung wird sein, die Haltungsverfahren tierwohl- und umweltgerecht zu gestalten, so wie es in der nordrhein-westfälischen Nutztierstrategie und durch die Borchert-Kommission fundiert beschrieben ist. Die Landesregierung wird hieran anknüpfen und sich dafür einsetzen, dass die Vorschläge zum Umbau der Tierhaltung von den Betrieben zeitnah umgesetzt werden können. Welche Maßnahmen auf Landesebene dazu geeignet sind und wie sie im Detail ausgestaltet werden, wird jetzt genau analysiert. Klar ist aber bereits, dass die Frage der Haltungskennzeichnung und die Finanzierung der Kosten auf Bundesebene schnell geregelt werden muss. Auch die notwendigen Anpassungen für die Bau- und Genehmigungsverfahren müssen im Bundesrecht erfolgen. 2",
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