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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/528 18. Wahlperiode 16.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 12 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 18/36 Landesbedienstete bei schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen? Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei im Verhandlungsteam der CDU? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verhandlung einer Regierungskoalition ist Angelegenheit von Parteien und ihren jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern. Unüblich ist, dass Bedienstete der amtierenden Regierung an der Erstellung eines Koalitionsvertrags mitwirken oder diesen gar verhandeln. Denn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staatskanzlei und Ministerien gilt die politische Neutralitätspflicht. Die Beschäftigten sind der Arbeit der Landesregierung verpflichtet, nicht aber dem Verhandlungserfolg einer Partei. Das gilt auch, wenn diese Partei aktuell bereits in Regierungsverantwortung ist. 1 Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 7. Juni jedoch berichtete, soll schon während der schwarz-grünen Sondierungen aufgefallen sein, welch dominante Rolle der Staatskanzlei auf CDU-Seite zufiel. So sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungszentrale nicht nur an den Gesprächen teilnehmen, sondern sogar für die Redaktion des Koalitionsvertrages abgestellt worden sein. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 12 mit Schreiben vom 16. August 2022 im Einvernehmen mit den Ressorts beantwortet. 1. Welche Beamtinnen und Beamten bzw. Angestellte der Staatskanzlei und der Ministerien nehmen Aufgaben bei den Sondierungen bzw. Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und Grünen wahr? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ministerien / der Staatskanzlei, Beamtinnen und Beamten bzw. Angestellten je Ministerium oder Staatskanzlei.) 1 https://www.waz.de/politik/landespolitik/mobilisierung-als-minijob-weiter-wirbel-um-cdu-helferin- id235543093.html?service=amp Datum des Originals: 16.08.2022/Ausgegeben: 22.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/528 2. Was sind die Aufgaben, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (verbeamtet und angestellt) der Staatskanzlei und der Ministerien während der Sondierungen übernommen haben bzw. während der Koalitionsverhandlungen übernehmen? (Bitte ebenfalls aufschlüsseln nach den jeweiligen Ministerien / der Staatskanzlei, Beamtinnen und Beamten bzw. Angestellten je Ministerium oder Staatskanzlei.) 3. Falls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (verbeamtet und angestellt) der Landesregierung bei Sondierungen und Koalitionsverhandlungen mitarbeiten: Zum Verhandlungsteam welcher Partei gehören sie? (Bitte ebenfalls aufschlüsseln nach den jeweiligen Ministerien / der Staatskanzlei, Beamtinnen und Beamten bzw. Angestellten je Ministerium oder Staatskanzlei.) 4. Falls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (verbeamtet und angestellt) der Landesregierung bei Sondierungen und Koalitionsverhandlungen mitgearbeitet haben bzw. mitarbeiten: Aus welchen Gründen übernehmen sie Aufgaben, die in den Aufgabenbereich von Parteien fallen? 5. Auf welche Art und Weise stellt die Staatskanzlei sicher, dass die Tätigkeit der betreffenden Beschäftigten (s.o.) bei Sondierungen und Koalitionsverhandlungen nicht während ihrer Arbeitszeit für die Landesregierung und auch nicht mit Hilfe von Ressourcen der Landesregierung ausgeübt worden sind bzw. werden? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Landesverwaltung, im Prozess der Regierungsbildung fachlich zu beraten. Der zwischen den regierungstragenden Parteien vereinbarte Koalitionsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsprogramms der Landesregierung für die neue Legislaturperiode. Zahlreiche für die Entwicklung des Regierungsprogramms notwendige Fakten und Kenntnisse stehen nur in der Landesverwaltung zur Verfügung. Es entspricht daher der ständigen Staatspraxis im Bund wie in den Ländern, dass die Verwaltung während der Regierungsbildung im öffentlichen Interesse rechtlich abgesichert fachlich unterstützend tätig wird. Die entsprechende Unterstützung vollzieht sich in allen Bereichen der Koalitionsverhandlungen und steht nach jahrzehntelanger Übung allen an der Regierungsbildung Beteiligten gleichermaßen zur Verfügung. Sie ist nicht auf ein „Verhandlungsteam“ einer an der Regierungsbildung beteiligten Partei beschränkt. Die Tätigkeit der Verwaltung im Rahmen der Regierungsbildung wird im erforderlichen Umfang von dem in den Ressorts jeweils zuständigen Fachpersonal in seiner dienstlichen Funktion wahrgenommen und erstreckt sich unter anderem auf die Zurverfügungstellung notwendiger Fachinformationen und Expertisen aus den Geschäftsbereichen der Landesregierung sowie die koordinierte Bereitstellung der Eingaben und Positionspapiere von gesellschaftlichen Gruppen, Interessengemeinschaften oder Verbänden, die der Landesregierung zugänglich sind. In diesem Rahmen sind auch Beschäftigte der Landesregierung an der Redaktion des Koalitionsvertrags beteiligt. Im Rahmen der zurückliegenden Koalitionsverhandlungen nahmen mit Blick auf die breite Fächerung der Aufgabenstellungen in jeder Arbeitsgruppe im Durchschnitt bis zu vier Personen diese beratende Funktion ein. Soweit Personen, die etwa im Landesdienst beschäftigt sind, außerhalb ihrer dienstlichen Funktion an den Verhandlungen teilnahmen, vollzog sich dies außerhalb der individuellen Arbeitszeit nach den allgemein auch ansonsten geltenden Regelungen. 2",
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