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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/587 18. Wahlperiode 22.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 99 des Abgeordneten Christian Dahm SPD Drucksache 18/156 Wie steht es um den Auftrag des Landtags an die Landesregierung, ein Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 24. März 2022 über den Antrag „Wir schaffen Klarheit bei den Straßenausbaubeiträgen“ (Drs. 17/16774) beraten und diesen mit Mehrheit beschlossen. Der Antrag enthält unter dem dritten Spiegelstrich der Beschlussfassung folgende Beauftragung: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung, […] bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag vorzulegen […]“. Der Landtag hat die Landesregierung damit beauftragt, ein solches Konzept vorzulegen. Die Landesregierung wäre demnach verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen. Der 30. Juni 2022 ist verstrichen. Dem Landtag wurde bisher kein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Ein anderslautender Beschluss oder eine Abänderung der Beauftragung ist durch den Landtag nicht beschlossen worden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 99 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr namens der Landesregierung beantwortet. 1. Entfalten entsprechende Beschlüsse des Landtags nach Auffassung der Landesregierung eine Bindungswirkung für die Landesregierung? 2. Wann gedenkt die Landesregierung ein Konzept, Gesetzentwurf oder Vergleichbares zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen? 3. Wie soll die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen nach Auffassung der Landesregierung konkret ausgestaltet werden? Datum des Originals: 22.08.2022/Ausgegeben: 26.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/587 4. Für den Fall, dass die durch eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen bei den Kommunen anfallenden Einnahmeausfälle durch das Land kompensiert werden sollen, auf welchem Wege soll eine solche Kompensation erfolgen? 5. In welcher Höhe soll in diesem Fall eine Kompensation durch das Land an die Kommunen erfolgen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abzuschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig zu ersetzen. Die Einzelheiten hierzu werden derzeit geprüft. Der Landtag wird zeitnah nach Erarbeitung eines Konzeptes informiert. 2",
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