HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220451/?format=api",
"id": 220451,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/220451-laufzeitverlangerungen-bei-tihange-3-und-doel-4/",
"title": "Laufzeitverlängerungen bei Tihange 3 und Doel 4",
"slug": "laufzeitverlangerungen-bei-tihange-3-und-doel-4",
"description": "",
"published_at": "2022-08-17T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/1a/b8/e41ab836e1d74d15a5ef7cb8b8c81e06/1e58938bdf49c10ebf9847ca59eb5733ed1350d7.pdf",
"file_size": 67107,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/1a/b8/e41ab836e1d74d15a5ef7cb8b8c81e06/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/1a/b8/e41ab836e1d74d15a5ef7cb8b8c81e06/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-536.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2019",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2019",
"publisher": "Landtag NRW",
"reference": "Drucksache 18/536",
"foreign_id": "nw-Drucksache 18/536",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.nrw.de"
},
"uid": "e41ab836-e1d7-4d15-a5ef-7cb8b8c81e06",
"data": {
"category": null,
"publisher": "nw",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "18"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=220451",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:48:17.562128+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220451/?format=api",
"number": 1,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/536 18. Wahlperiode 17.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 145 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil FDP Drucksache 18/214 Laufzeitverlängerungen bei Tihange 3 und Doel 4 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Belgien will den Atomausstieg insgesamt um zehn Jahre verschieben. Das nahe der deutschen Grenze gelegene Kernkraftwerk Tihange 3 sowie das bei Antwerpen gelegene Kernkraftwerk Doel 4 sollen bis 2035 weiterlaufen. Das bestätigte der belgische Premierminister Alexander De Croo am 18 März 2022 nach Beratungen der Regierung. Nachdem ursprünglich die belgische Umweltministerin einen Ausstieg aus beiden Blöcken 2023 avisierte, hat sich dies aufgrund des Ukraine-Krieges geändert. Angesichts der steigenden Preise – und da Russland als Gaslieferant ausfallen könnte – sei das nun keine Lösung mehr, sagte De Croo. Der AKW-Betreiber Engie Electrabel forderte von der belgischen Regierung jüngst eine finanzielle Beteiligung, um die von der Regierung gewünschte Laufzeitverlängerung der Meiler Tihange 3 und Doel 4 zu finanzieren. Zudem soll sich die Regierung an den Kosten des zusätzlich entstehenden Atommülls beteiligen. Der Betreiber hatte vorab stets betont, dass beide besagten Meiler überholt werden müssten, damit eine sichere Laufzeitverlängerung erfolgen kann. Engie Electrabel hat am 15 Juni 2022 drei Bedingungen gegenüber der belgischen Regierung aufgestellt. Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Blick auf die geplanten Laufzeitverlängerungen nach der EU-UVP-Richtlinie, nach dem Espoo-Abkommen oder den Espoo-Vorgaben eingeleitet wurde, ist nicht bekannt. Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 145 mit Schreiben vom 17. August.2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien sowie Chef der Staatskanzlei namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie sind die turnusmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und allgemeinen Überprüfungen für Tihange 3 und Doel 4 von belgischer Seite aus in den letzten vier Jahren durchgeführt worden? Datum des Originals: 17.08.2022/Ausgegeben: 23.08.2022",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/1a/b8/e41ab836e1d74d15a5ef7cb8b8c81e06/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220451/?format=api",
"number": 2,
"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/536 2. Kann die Landesregierung über die Deutsch-Belgische Nuklearkommission (DBNK) weitere Informationen und Erkenntnisse bezüglich der ersten Frage zur Verfügung stellen? 3. Welche Maßnahmen müssen für die Überholung der gegenständlichen Meiler zwecks sicherer Laufzeitverlängerung durchgeführt werden? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der 4. DBNK-Sitzung im Jahr 2020 hat die FANC (Föderale Agentur für Nuklearkontrolle, belgische Atomaufsichtsbehörde) über den Abschluss der angesichts der Ereignisse in Fukushima durchgeführten Stresstests in sämtlichen kerntechnischen Anlagen berichtet. Der Landesregierung liegen für den in Rede stehenden Zeitraum keine weitergehenden Erkenntnisse über turnusgemäße Sicherheitsüberprüfungen und allgemeine Überprüfungen für Tihange 3 und Doel 4 vor. Diese Überprüfungen bzw. Überholungen liegen in der Zuständigkeit der belgischen Atomaufsicht FANC. 4. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits angefragt worden? 5. In wie fern wird das Land Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die geplanten Laufzeitverlängerungen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung eine Erklärung abgeben? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen der jüngsten turnusmäßigen DBNK-Sitzung im Mai 2022 wurde seitens der anwesenden NRW-Vertreter (aus dem Wirtschafts- sowie dem Umweltministerium) darauf hingewiesen, dass für den Fall einer Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Tihange 3 und Doel 4 eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Modalitäten der Laufzeitverlängerungen für die beiden Reaktoren sind Gegenstand von Gesprächen zwischen der belgischen Regierung und dem Betreiber Engie Electrabel. Die belgische Regierung und der Betreiber Engie Electrabel haben sich inzwischen prinzipiell auf eine zehnjährige Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren geeinigt. Inzwischen hat Deutschland auch die offizielle Notifizierung von Belgien zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für die Reaktoren Tihange 3 und Doel 4 erhalten. Die Landesregierung setzt sich auch weiterhin für ein schnellstmögliches Abschalten grenznaher Atomkraftwerke in den Nachbarländern Nordrhein-Westfalens ein, einschließlich der schadhaften Reaktorblöcke der belgischen Kernkraftwerke Tihange und Doel. 2",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/1a/b8/e41ab836e1d74d15a5ef7cb8b8c81e06/page-p2-{size}.png"
}
]
}