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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/508 18. Wahlperiode 12.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 106 der Abgeordneten Zacharias Schalley und Andreas Keith AfD Drucksache 18/165 Gewerbegebiet Sasserath treibt die Flächenversiegelung auf Kosten von Natur und Ackerland voran – Wo ist das Konzept der Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es auf Seite 44, Absatz 2: „Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren.“ Dieser Ankündigung werden sehr bald auch schon Taten folgen müssen. Das Gewerbegebiet Sasserath soll in Mönchengladbach und dem angrenzendem Jüchener Stadtgebiet auf einer Fläche von knapp 60 Hektar entstehen. Laut dem Regionalplan Düsseldorf wurde die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe (ASB-GE) ausgewiesen. Im Rahmen der Bauleitplanung wird jetzt der Flächennutzungsplan konkretisiert. Der Regionalrat Düsseldorf hat am 23. Juni 2022 seine Zustimmung für die 10. 1 Regionalplanänderung und damit für das Gewerbegebiet erteilt. Brisant ist jedoch, dass die betroffenen Eigentümer ihre Flächen nicht veräußern wollen. Sollte es dabei bleiben, droht den Eigentümern die Enteignung. Vor wenigen Monaten hat sich auch eine starke Bürgerinitiative gebildet und überreichte am 23. Juni 2022 ca. 7.500 Petitionsunterschriften „Nein zum Gewerbegebiet“ dem zuständigen Landrat. 2 Angesichts der fortschreitenden Flächenversiegelung vor allem auf wertvollen Ackerflächen, wie dem Lössboden bei Sasserath, und der Gefahr der Verknappung und Verteuerung hochwertiger Lebensmittel scheint das Gewerbegebiet nicht zum Konzept der Landesregierung zu passen. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 106 mit Schreiben vom 12. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/juechen/der-regionalrat-gibt-gruenes-licht-fuer-das-gewerbegebiet- sasserath_aid-71505875 2 https://nein-zum-gewerbegebiet-sasserath.de/index.php/2022/06/27/argumente-prallen-am- regionalrat-ab/ Datum des Originals: 12.08.2022/Ausgegeben: 18.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/508 Naturschutz und Verkehr sowie der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung den Flächenverbrauch auf 5 Hektar pro Tag zu senken? In dem zu Beginn der Kleinen Anfrage zitierten Absatz des Koalitionsvertrags sind bereits konkrete Maßnahmen benannt. Hierzu zählt zum Beispiel, die Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“ weiterzuführen, den 5-ha-Grundsatz in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufzunehmen und die finanzielle Ausstattung des Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) zu verbessern. Diese und weitere politische Zielsetzungen im Koalitionsvertrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme werden für die gemeinsame Arbeit der Landesregierung leitend sein. 2. Inwiefern berücksichtigt die Landesregierung die Bodenqualität bei der Flächenversiegelung? Im Bereich der Landes- und Regionalplanung ist der Bodenschutz insbesondere in Grundsatz 7.1-4 sowie im Grundsatz 7.5-2 im Zusammenhang mit dem Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen des LEP verankert. Bei der Aufstellung oder Änderung von Regionalplänen und Bauleitplänen sind die Schutzgüter Boden und Fläche Gegenstand der Umweltprüfung. 3. Welche Position bezieht die Landesregierung ganz konkret zum Gewerbegebiet Sasserath? Die Ausweisung von Gewerbegebieten unterliegt der Planungshoheit der Kommunen. Die Landesregierung schafft hierzu die übergreifenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und im Landesentwicklungsplan (LEP); die Festlegungen des LEP werden in den Regionalplanungen konkretisiert und sind bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen zu beachten bzw. in der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen. Das darüber hinaus in der Kleinen Anfrage angesprochene Regionalplanverfahren des Regionalrats Düsseldorf wird aktuell im Rahmen der Anzeige gemäß § 19 LPlG der obligatorischen Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde unterzogen. 4. Welche Änderungen am Landesentwicklungsplan plant die Landesregierung? Aufbauend u. a. auf den in der Antwort zu Frage 1 genannten Zielsetzungen wird eine Änderung des Landesentwicklungsplans erarbeitet. 5. Welche Möglichkeit hat die Bürgerinitiative, das geplante Gewerbegebiet Sasserath zu stoppen? Die Bürgerinitiative hat bereits im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens zur entsprechenden Regionalplanänderung eine Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus hat sich die Bürgerinitiative mit Eingabe vom 04. März 2022 an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Der Petitionsausschuss hat über die Eingabe am 14. Juni 2022 entschieden, auf die 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/508 ordnungsgemäße Sach- und Rechtslage verwiesen sowie auf die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinitiative im Rahmen des Verfahrens zur kommunalen Bauleitplanung, welches dem Regionalplanverfahren nachgelagert ist. Der Rechtsweg steht offen. 3",
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