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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/558 18. Wahlperiode 18.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 135 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 18/199 Sicherheit und Kinderschutz in Kita-Apps: Wie Kinder und Eltern ausspioniert werden können? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kita-Apps können den Arbeitsalltag und den Austausch zwischen Familien und Erzieherinnen und Erziehern erheblich vereinfachen und werden deshalb immer beliebter. Ein Forscherteam der Ruhr-Universität Bochum und eines Max-Planck-Instituts hat nun laut Homepage der Ruhr- Universität 42 Kita-Apps aus Europa und Amerika getestet und hier schwere Mängel bei der Sicherheit der Applikationen festgestellt . Die Studie werden sie beim „22nd Privacy Enhancing 1 Technologies Symposium“ in Sydney vorstellen. Vorab wurden Ergebnisse veröffentlicht . Bei 2 einigen Apps konnten die Forscher auf private Fotos der Kinder zugreifen. Mehrere Apps greifen laut der Forscher ohne Einverständnis persönliche Daten von Nutzern ab und teilten diese mit Drittanbietern. Gerade während der Corona-Krise wurde die Nutzung von Apps in den Kitas vermehrt aufgenommen, um schnell und kontaktlos Informationen auszutauschen und in der Elternschaft zu streuen. Auch jetzt noch nutzen immer mehr Kitas die Apps neu, 3 wie aus einem Artikel der Lippischen Landes-Zeitung vom 09.07.2022 hervorgeht . Apps unterstützen Familien und Kitas bei der Organisation des Kita-Alltags insgesamt, aber gerade vor dem Hintergrund, dass hier Erwachsene Entscheidungen über die Sicherheit der Privatsphäre der Kinder treffen, stellt sich die Frage, wie das Land NRW im Sinne des Kinderschutzes handeln wird. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 135 mit Schreiben vom 18. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens setzt sich auch in den Kindertageseinrichtungen fort. Zuständig für den Einsatz digitaler Medien sind die Träger von 1 https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2022-07-07-it-sicherheit-wie-kita-apps-eltern- und-kinder-ausspionieren-koennen 2 https://petsymposium.org/2022/files/papers/issue3/popets-2022-0078.pdf 3 https://www.lz.de/lippe/lemgo/23302302_App-erleichtert-Lemgoer-Kitas-den-Alltag.html Datum des Originals: 18.08.2022/Ausgegeben: 24.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/558 Kindertageseinrichtungen. Das Land befürwortet geeignete Maßnahmen zur Digitalisierung im Bereich der Frühkindlichen Bildung. Bei der genannten Studie handelt es sich um eine Studie zur Nutzung von 42 Apps in Europa und den USA. Inwieweit eine der geprüften Apps in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt wird, ist nicht bekannt. 1. Gibt es landesrechtliche Regelungen, die den Kitas die Nutzung von digitalen Angeboten untersagen, die personenbezogene Daten, wie in der Studie dargestellt, unzureichend schützen? Bei der Nutzung von digitalen Angeboten und der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Kindertagesbetreuung sind die sozialdatenschutzrechtlichen Regelungen und Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Darüberhinausgehende landesrechtliche Regelungen zum Einsatz von digitalen Angeboten in Kindertageseinrichtungen gibt es nicht. 2. Wie unterstützt das Land Kitas bzw. Träger, die sich vor der Einführung über die Sicherheit von Kita-Apps informieren möchten? Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen beim Einsatz und der Umsetzung von digitalen Angeboten haben die Träger der Kindertageseinrichtungen als Datenschutzverantwortliche. Gemäß § 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sollen die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zur Realisierung des Förderungsauftrages und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fachlich beraten werden. Im Rahmen dieser Beratung sind auch datenschutzrechtliche Themen und Fragestellungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Träger den von ihnen betriebenen Tageseinrichtungen in angemessenem Umfang Fachberatung anbieten und so das pädagogische Personal der Tageseinrichtung in allen für die Qualität der Arbeit bedeutsamen Fragen einschließlich der konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklung unterstützen und beraten. Das Land fördert die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen mit 1.000 Euro pro Jahr je Kindertageseinrichtung. Nach Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes wird diese Förderung zum 01. August 2022 um 100 Euro pro Kindertageseinrichtungen für spezifische Fachberatung zum Thema Kinderschutz erhöht. Darüber hinaus haben die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe mit Blick auf die Dokumentationspflicht sowie Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten in Kindertageseinrichtungen eine Arbeitshilfe unter Berücksichtigung der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) für die pädagogische Praxis veröffentlicht. In der „Arbeitshilfe für Medienbildung in der Kindertagesbetreuung“ weisen die Landesjugendämter zudem auf datenschutzrechtliche Risiken von Messenger-Apps hin. 2",
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