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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/637 18. Wahlperiode 23.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 134 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 18/198 Mehr ging nicht bei Schwarz-Grün: Was ist ein „ambitioniertes Wolfsmanagement“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Wo Tier und Mensch eng zusammenleben, gibt es immer auch Konflikte, beispielhaft ist hier die Rückkehr des Wolfs. Wir werden Rahmenbedingungen schaffen, die Wölfen Lebensräume in NRW bieten und gleichzeitig die Weidetierhaltung ermöglichen. Wolfsmanagement bedeutet, dass nicht allein die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter für den Schutz ihrer Herden zuständig sind. Das Land ist in der Pflicht, die Wolfspopulation in NRW so zu managen, dass der Hochwasserschutz auf Deichen und die Artenvielfalt im Grünland, in der Heide und in Mooren durch Beweidung erhalten bleiben und Schäfereien und andere tierhaltende 1 Betriebe ihre Existenz sichern können.“ . „Vor dem Hintergrund der schnell wachsenden Wolfspopulation tragen wir eine besondere Verantwortung, die Grundlagen für eine zukunftsfähige Weidetierhaltung zu sichern und gleichzeitig unseren Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie nachzukommen. Wir wollen deshalb in Deutschland – wie in anderen Ländern schon geschehen – ein aktives Wolfsmanagement ermöglichen, das die Zukunft der Weidetierhaltung und zugleich die Akzeptanz für die Wiederkehr des Wolfes auch in Nordrhein-Westfalen sichert. Wir setzen uns dafür ein, den Schutzstatuts des Wolfes mit Blick auf seine tatsächliche Verbreitung zu 2 verändern.“ . „Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen. Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement betreiben.“ . 3 Noch in ihren Wahlprogrammen haben CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN viele Worte zum Thema Wolf gefunden. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag wurde daraus kurz und knapp das Versprechen, ein „ambitioniertes Wolfsmanagement betreiben“ zu wollen. Leider ist aktuell niemandem klar, was das konkret bedeuten soll. 1 Wahlprogramm Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Landtagswahl 2022, S. 21f.. 2 Wahlprogramm der CDU NRW zur Landtagswahl 2022, S. 50. 3 Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, S.31. Datum des Originals: 23.08.2022/Ausgegeben: 29.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/637 Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 134 mit Schreiben vom 23. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Was genau ist ein „ambitioniertes Wolfsmanagement“? Die Bundesländer haben ein Grundprinzip im Umgang mit dem Wolf vereinbart, an dem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auch zukünftig festzuhalten beabsichtigt. Der Weidetierschutz in den betroffenen Regionen soll gewährleistet und die Weidetierhalterinnen und -halter sollen hinsichtlich der entstehenden Mehrbelastungen unterstützt werden. Dabei müssen weiterhin die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass der Wolf sich wieder in seinen ursprünglichen Verbreitungsgebieten ansiedeln kann und zugleich die Belange des Arten- und Herdenschutzes gewahrt werden. Die Weiterentwicklung des Wolfsmanagements und der entsprechenden Instrumente ist eine wesentliche Aufgabe, die das Land Nordrhein- Westfalen zügig angehen wird. 2. Gehört zu einem „ambitionierten Wolfsmanagement“ den Schutzstatus des Wolfes mit Blick auf seine tatsächliche Verbreitung zu verändern? Der Wolf (Canis lupus) ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- RL) gelistet und zählt damit zu den streng geschützten Arten (nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 Buchstabe b) Bundesnaturschutzgesetz). Ziel der FFH-RL ist die dauerhafte Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes aller gelisteten Arten und Lebensraumtypen (Art. 2 Abs. 2 FFH-RL). Die FFH-RL verpflichtet insoweit die Mitgliedstaaten, für diese Arten den günstigen Erhaltungszustand nicht nur wiederherzustellen, sondern in der Folge auch zu bewahren. Für Deutschland wurde zuletzt im August 2019 mit dem nationalen „FFH-Bericht“ für die Berichtsperiode 2013 – 2018 der Erhaltungszustand des Wolfes unverändert als „ungünstig“ bzw. „schlecht“ eingestuft. Aber auch das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nach der FFH-RL führt nicht automatisch dazu, dass sich der Schutzstatus dieser Art verändert. Die Europäische Kommission hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Änderung der FFH-RL, insbesondere eine Neueinstufung des Wolfs in der Richtlinie von Anhang IV nach Anhang V, ablehnt. Insofern besteht derzeit für das Land Nordrhein-Westfalen weder eine fachliche Rechtfertigung noch eine Aussicht auf Erfolg, den Schutzstatus des Wolfes in Deutschland zu ändern. 3. Wie genau lässt sich eine Wolfspopulation so managen, dass der Hochwasserschutz auf Deichen und die Artenvielfalt im Grünland, in der Heide und in Mooren durch Beweidung erhalten bleiben und Schäfereien und andere tierhaltende Betriebe ihre Existenz sichern können? Ein Wildtiermanagement erfolgt immer auf verlässlichen und robusten Daten zur Population der zu managenden Tierart. Das durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführte Wolfsmonitoring in Nordrhein-Westfalen basiert auf den bundesweit verabredeten Monitoringkonzepten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) und des Bundesamtes für Naturschutz. Auf dieser Datengrundlage kann über die jeweils anzuwendenden Managementmaßnahmen entschieden werden. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/637 Hierzu dient vor allem die vom Land Nordrhein-Westfalen angebotene finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltungen über die bereits 2017 erlassenen Förderrichtlinien Wolf. Erklärtes Ziel dieser Richtlinien ist es, die mit der natürlichen Rückkehr des Wolfes verbundenen wirtschaftlichen Belastungen der Tierhaltungen zu verhindern oder zu reduzieren. Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen in den ausgewiesenen Förderkulissen der Wolfsgebiete und Pufferzonen zu fördern sowie landesweit eine sogenannte Billigkeitsleistung für wolfsbedingte Nutztierverluste zu gewähren. In diesem Zusammenhang leistet die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit ihrem kostenlosen Beratungsangebot und der Service-Hotline eine wertvolle praktische Unterstützung der Weidetierhaltungen. Darüber hinaus bietet die Wolfsverordnung Nordrhein-Westfalen weitere Hinweise für den Umgang mit Wölfen, die in Bezug auf Nutztiere als problematisch eingestuft werden oder bei denen ein auffälliges Verhalten gegenüber dem Menschenfestgestellt wird. Derartig identifizierte Individuen können über eine artenschutzrechtliche Ausnahme entnommen werden. Derzeit liegen dem LANUV keine Hinweise vor, dass sich entsprechende Verhaltensweisen in den nordrhein-westfälischen Wolfsterritorien manifestiert haben. Wolfsbedingte Auswirkungen auf die angesprochenen Aspekte Hochwasserschutz auf Deichen, Beweidung von naturschutzwürdigen Offenlandschaften, Existenzsicherung von Schäfereien und anderen tierhaltenden Betrieben werden sich nie gänzlich ausschließen lassen. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass die wolfsbedingten Übergriffe auf Nutztiere in Nordrhein-Westfalen weit überwiegend bei kleinen Tierhaltungen (den sogenannten „Hobbyhaltungen“ mit wenigen gehaltenen Tieren) stattfinden. Diese von Schadensereignissen hauptsächlich betroffenen Tierhaltungen sind weder bei der Beweidung von Deichen zum Hochwasserschutz noch bei der Offenhaltung wertvoller Kultur- und Naturlandschaften eingebunden und bieten – als Hobbyhaltungen – auch kein existenzsicherndes Auskommen. Im Ergebnis sind somit für die angesprochenen Aspekte auf der Grundlage von verlässlichen und robusten Daten keine wolfsbedingten Auswirkungen erkennbar. 4. Welches Ministerium wird für dieses „ambitionierte Wolfsmanagement“ in der kommenden Wahlperiode zuständig sein? Für den Wolf als geschützte Art ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr das Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) zuständig. In Fortführung der bewährten Zusammenarbeit mit dem Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter in den Fachbereichen 71 „Herdenschutzberatung“ und 31 „Landesförderung“ erfolgt zukünftig eine Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV). 5. Wie wird die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister die Möglichkeiten der „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf“ (WolfsVO NRW) nutzen, um ein ambitioniertes Wolfsmanagement zu betreiben? Die „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Wolfsverordnung Nordrhein-Westfalen - WolfsVO NRW) vom 25. März 2022 ist seit 22. April 2022 in Kraft. Die Verordnung stellt verschiedene Handlungen, wie z. B. das Verscheuchen, das Vergrämen sowie die Besenderung von Wölfen zu wissenschaftlichen Zwecken von den 3",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/637 artenschutzrechtlichen Verboten frei. Die Entscheidung über die Entnahme von Wölfen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden trifft im Einzelfall die oberste Naturschutzbehörde. Über die genannten artenschutzrechtlichen Freistellungen bzw. Zuständigkeitsverlagerungen hinaus entfaltet die WolfsVO keine Regelungswirkung für die Entnahme von Wölfen. Dies bedeutet, dass ein Bestandsmanagement mit Regulierungsabschüssen von Wölfen insbesondere auch vor dem Hintergrund des strengen europarechtlichen Schutzregimes der FFH-RL nicht zulässig ist. Im Übrigen beabsichtigt das MUNV, zunächst die Erfahrungen in der Anwendung und zum Vollzug der WolfsVO abzuwarten, um anschließend über den weiteren Umgang mit der WolfsVO zu entscheiden. 4",
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