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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/489 18. Wahlperiode 11.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 72 vom 30. Juni 2022 der Abgeordneten Andreas Keith, Christian Loose und Carlo Clemens AfD Drucksache 18/128 Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium für Schule und Bildung NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energieversorgung Deutschlands ist einer Studie zufolge im internationalen Vergleich besonders anfällig – sowohl für steigende Preise als auch für Lieferengpässe. Die Preiseffekte der Energiekrise bei Strom und Gas sind weitgehend auf europäische Standorte beschränkt. Dabei ist Deutschland, anders als die große Mehrheit anderer europäischer Staaten, bei ausbleibenden Energielieferungen besonders verwundbar, da es besonders von russischem 1 Gas abhängig ist. Bereits sind in mehreren Bundesministerien inzwischen Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt worden. Im Bundeswirtschaftsministerium kühlt die Klimaanlage nicht unter 26 °C; so will man 40 Prozent der Kälteenergie einsparen. Das Bundesfamilienministerium kühlt nach Informationen der Bild am Sonntag inzwischen nur noch auf 23 °C statt auf 22 °C. Im Außen- und Bundesumweltministerium werde die Temperatur ab 30 Grad Außentemperatur bis auf 24 °C gesenkt. Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättV) die empfohlene Raumtemperatur für eine „leichte Tätigkeit im Sitzen“. Demnach soll die Raumtemperatur idealerweise zwischen 20 und maximal 26 °C liegen. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt sich an dieser Arbeitsstättenrichtlinie zu orientieren. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 72 mit Schreiben vom 9. August 2022 Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1 https://www.berliner-zeitung.de/news/deutschland-bei-energie-extrem-verwundbar-li.240966 Datum des Originals: 11.08.2022/Ausgegeben: 17.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/489 1. Was sind die Leistungsmerkmale der Klimaanlage im Hauptgebäude des Ministeriums für Schule und Bildung NRW? Das Dienstgebäude des Ministeriums für Schule und Bildung verfügt über keine Vollklimaanlage. Bei Errichtung des Gebäudes in den Jahren 2003-2005 wurde das Prinzip der Nachtauskühlung umgesetzt, wonach sich – vereinfacht ausgedrückt – nachts automatisch gesteuert die Oberlichter öffnen, um kühle Luft durch das Gebäude strömen zu lassen. Lediglich in den Bereichen - Serverraum - Ein Besprechungsraum - Bereich Staatssekretär - Bereich Ministerin - befinden sich raumlufttechnische Anlagen mit Kühlfunktion (somit keine Klimaanlagen). 2. Inwiefern wird die Raumtemperatur im Hauptgebäude des Ministeriums mit der Klimaanlage reguliert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwiefern hält sich das Ministerium an die empfohlene Raumtemperatur nach der Arbeitsstättenrichtlinie? Durch die besonders wirksame Dämmung der Außenfassade sinkt die Raumtemperatur an kalten Tagen auch bei niedriger Heizungseinstellung kaum unter die empfohlene Mindesttemperatur. An heißen Tagen appelliert das Ministerium für Schule und Bildung unter Hinweis auf anerkannte Lüftungstechniken an die Beschäftigten richtig zu lüften und im Übrigen die Fenster geschlossen zu halten, damit sich die Räume nicht zu sehr aufheizen. Im Bedarfsfall können zur Ermittlung der Raumtemperatur Messgeräte zur Verfügung gestellt werden. In Abhängigkeit der gemessenen Raumtemperaturen werden, sofern erforderlich, Maßnahmen aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperaturen – ASR A3.5“ beziehungsweise gleichwertige Maßnahmen umgesetzt. 4. Welche Energieeinsparung wurde bzw. wird durch eine Neuregulierung der Raum- Soll-Temperatur erreicht? Da das Ministerium für Schule und Bildung über keine Klimaanlage verfügt, liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/489 5. Was unternimmt die Landesregierung an Tagen mit besonders hohen Außentemperaturen (z.B. über 30 Grad?) Im Einklang mit den Hinweisen des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW gibt es Hinweise an die Beschäftigten, u.a. für effektives Lüften an heißen Tagen, sowie die Empfehlung, tagsüber im Übrigen Fenster und Jalousien geschlossen zu lassen. Zudem besteht auf der Grundlage der Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten die Möglichkeit, im Bedarfsfall angemessene und adäquate Vorgehensweisen anzubieten. 3",
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