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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/832 18. Wahlperiode 05.09.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 236 vom 29. Juli 2022 des Abgeordneten Serdar Yüksel SPD Drucksache 18/360 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Deutschland sowie neue Versorgungs-struk- turen zur Stärkung Pflegender Angehöriger in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Infektionsgeschehen stellt die Kliniken weiterhin vor enorme Kraftanstrengungen zur Um- setzung der pandemiebedingten Hygieneschutzkonzepte. Die über die Krankenkassen finan- zierte Struktur wird überdies durch die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise belastet. CDU und Grüne in Nordrhein-Westfalen „[…] begrüßen einen zukunftsfähigen Ausbau der Re- habilitationsangebote“ (S. 95) in der Koalitionsvereinbarung 2022 – 2027. In diesem Sinne bemühen sich das MAGS NRW und die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW um den Ausbau von Versorgungsstrukturen der stationären Vorsorge und Rehabilitation für pflegende Angehörige (siehe u.a. Landesprogramm „Kuren für pflegende Angehörige“). Die bundesweit ersten beiden Vorsorgekliniken für pflegende Angehörige (AWO, Standort Winterberg) sind derweil aufgrund ihres Alleinstellungsmerkmals in der Existenz bedroht. Pfle- gebedürftige Begleitpersonen, die während eines Kuraufenthaltes für pflegende Angehörige nicht allein in der Häuslichkeit verbleiben können, werden über das SGB XI finanziert. Pande- miebedingte Mehraufwendungen für diese Personen wurden deshalb bei der Ausgestaltung des Rettungsschirmes über SGB V nicht berücksichtigt und mussten seit mehr als zwei Jahren ohne Refinanzierung durch den gemeinnützigen Träger aufgebracht werden. Auch unabhängig von der Pandemie stellt die doppelte Prozesskette nach SGB V und SGB XI zur Finanzierung einer Kurmaßnahme für pflegende Angehörige in Begleitung des pflegebe- dürftigen Partners eine Hürde in der Antragstellung für die bereits stark belasteten pflegenden Angehörigen dar. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 236 mit Schreiben vom 26. August 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Datum des Originals: 26.08.2022/Ausgegeben: 09.09.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/832 1. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung zur Verlängerung des Ret- tungsschirms für Kliniken der stationären Vorsorge und Rehabilitation nach den Rahmenempfehlungen Vorsorge- und Rehabilitation nach §§ 111 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz, 111a Abs. 1, 111c Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz SGB V? Bei den vorgenannten Rechtsgrundlagen handelt es sich um bundesgesetzliche Regelungen, dementsprechend liegt die Gesetzgebungskompetenz zur Verlängerung der Rechtsgrundla- gen beim Bundesgesetzgeber. Bereits am 22. und 23. Juni 2022 haben die Länder auf der 95. Gesundheitsministerkon- ferenz (GMK) die Mehrkosten von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen thematisiert und ein- stimmig die Forderung an den Bund formuliert, für den Bereich der Reha- und Vorsorge- einrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen Regelungen zu treffen, die die durch die bestehenden Regelungen und Verträge nicht refinanzierten Kostensteigerungen kom- pensieren. Den entsprechenden Beschluss der GMK zu den Maßnahmen zur wirtschaftlichen Siche- rung u. a. der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen hat das Vorsitzland, Sachsen-Anhalt, mit Schreiben vom 22. Juli 2022 im Auftrag der Länder Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach zugeleitet. 2. In welcher Höhe fließen Gelder in die Projekte zum Aufbau der genannten Strukturen für pflegende Angehörige in NRW, während gleichzeitig die Be- standsstrukturen aufgrund der Auswirkungen aus Pandemie und Energie- krise in ihrer Existenz bedroht sind? Aktuell werden die beiden Projekte „Auszeit in OWL – Kur-Angebote für pflegende An- gehörige“ und „Auszeit in SWF – Kur-Angebote für pflegende Angehörige“ nach dem Landesförderplan Alter und Pflege vom MAGS gefördert. Es ist geplant, im Förderzeit- raum Mitte 2021 bis Mitte 2024 insgesamt 632.608 Euro Fördermittel für diese beiden Projekte bereitzustellen. Die Stiftung Wohlfahrtspflege fördert gegenwärtig den Projektverbund PuRpA (Präven- tion und Rehabilitation für pflegende Angehörige). Das Verbundprojekt setzt sich aus drei Teilprojekten zusammen. Es ist geplant, im Förderzeitraum Herbst 2020 bis Herbst 2023 insgesamt 1.869.000 Euro für den Projektverbund bereitzustellen. Rund zwei Drittel der Gesamtfördersumme soll die AW Kur und Erholungs GmbH als Träger der ersten beiden Teilprojekte erhalten. Träger des dritten Teilprojektes ist der Caritas- verband für das Erzbistum Paderborn e.V. 3. Gibt es Überlegungen, die Bestandsstrukturen der Vorsorge und Rehabilita- tion in NRW zu schützen, sollte der Rettungsschirm auf Bundesebene nicht erneut in Kraft gesetzt werden? Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Einrichtungen aller Art sind von den der- zeitigen Kostensteigerungen betroffen. Zudem sind die Corona-bedingten Herausforde- rungen noch nicht überwunden. Eine wesentliche Aufgabe aller Akteurinnen und Ak- teure und auch der Landesregierung wird es sein, die zur Verfügung stehenden Mittel bedarfs- und interessengerecht einzusetzen, um die Versorgung in allen Bereichen des Lebens sicherzustellen. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/832 4. Was unternimmt die Landesregierung, damit pflegebedürftige Begleitperso- nen im Rahmen einer Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V (Kur) über SGB V mitfinanziert werden - analog zur Reha nach § 40 SGB V und Mutter-/Vater- Kind-Kuren nach §§ 24 und 41 SGB V - und somit automatisch unter den Rettungsschirm fallen, was bisher aufgrund der Abrechnung über SGB XI nicht der Fall ist? Regelungen der Mitfinanzierung pflegebedürftiger Begleitpersonen während einer Vor- sorgemaßnahme nach § 23 SGB V über einen Rettungsschirm haben auf Bundesebene zu erfolgen, falls existierende bundesgesetzliche Regelungen in Einklang zu bringen sind. Zur weiteren Beantwortung der Frage 4 wird zudem auf die Antwort auf Frage 1 verwie- sen. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung ihre Bemühungen zum Aufbau gesund- heitsfördernder Strukturen für pflegende Angehörige gefährdet, wenn die einzigen beiden Vorsorgekliniken mit Spezialisierung für die Zielgruppe ge- schlossen werden müssten? Die Landesregierung sieht ihre Bemühungen zum Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen für pflegende Angehörige nicht gefährdet. 3",
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