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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/689 18. Wahlperiode 26.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 138 der Abgeordneten Nina Andrieshen, Dr. Dennis Maelzer und Jochen Ott SPD Drucksache 18/202 Energiekostensteigerungen und Corona-Schutzmaßnahmen in Kitas und Schulen – Was plant die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energiekosten steigen rasant und erreichen immer neue, besorgniserregende Rekordwerte. Mit dem Energiesicherungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, Mehrkosten für die Beschaffung von Gas an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzuleiten. Auch bei der nachjustierten Umlagelösung ist mit steigenden Kosten für die Endverbraucher zu rechnen. Daraus ergibt sich für die Träger der Kitas sowie die Kommunen, in deren Trägerschaft sich die Schulen befinden, eine massive Steigerung der Betriebskosten. Um die Gasspeicher für den kommenden Herbst und Winter zu füllen und gleichzeitig die individuellen Energiekosten zu senken, ruft Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Bevölkerung und Unternehmen zum Energiesparen auf. In ca. 10 Wochen beginnt die Heizperiode. Gleichzeitig ist zum Herbst eine Steigerung der Corona-Infektionen zu erwarten. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Mitarbeitenden in Kitas und Schulen müssen getroffen werden. Stoßlüften, Energiesparen und rasant steigende Heizkosten - dieser Dreiklang stellt die Kitas und Schulen vor große Herausforderungen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 138 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welchem Umfang wird die Landesregierung den Trägern der Kitas und Schulen die gestiegenen Energiekosten erstatten? 2. Was plant die Landesregierung, um die Träger, z.B. bei der Anschaffung energieeffizienter Heizanlagen, zu unterstützen? Datum des Originals: 26.08.2022/Ausgegeben: 01.09.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/689 3. Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch des Energiesparens mit der Praxis des Stoßlüftens, um die Virenlast in den Kitaräumen und Klassenzimmern zu senken? 4. Welche konkreten Schutzmaßnahmen bereitet die Landesregierung in Kitas und Schulen in Bezug auf die ab Herbst zu erwartenden steigenden Corona-Infektionen vor? 5. Plant die Landesregierung, Corona-Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Stoßlüften, durch den Einsatz von geeigneten Luftfiltergeräten zu ersetzen, um das Einsparpotenzial bei den Heizkosten zu erhöhen? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Landesregierung hat die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs in der Kindertagesbetreuung und in Schulen im Zuge der weiteren Entwicklung der Corona- Pandemie höchste Priorität. Die Ministerin für Schule und Bildung hat unmittelbar nach Amtsantritt einen Corona- Koordinierungsstab unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und unter Einbindung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration einberufen. Dieser Koordinierungsstab hat unter anderem das Ziel, den Schulen, Eltern und Lehrkräften frühzeitig vor Schuljahresbeginn – in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens – Planungssicherheit und Verlässlichkeit zum Pandemiemanagement in den Schulen sowie zu anstehenden Schutzmaßnahmen zu geben. Das Ministerium für Schule und Bildung hat noch vor Beginn des Schuljahres 2022/23 ein Corona-Handlungskonzept erarbeitet, welches unter Berücksichtigung des aktuellen Standes des Infektionsgeschehens die erforderlichen Maßnahmen beschreibt. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens wird dieses Konzept entsprechend fortgeschrieben und die Schulen werden zeitnah informiert. Das aktuelle Corona-Handlungskonzept ist bereits im Bildungsportal eingestellt und somit der Öffentlichkeit zugänglich [Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)]. Ebenso hat die Ministerin für Schule und Bildung die Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler über die Regelungen zum neuen Schulstart informiert. Durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) werden zunächst für die Zeit bis zu den Herbstferien Testkits zur anlassbezogenen Selbsttestung an die Angebote der Kindertagesbetreuung geliefert. Eltern wird außerdem in Bring- und Abholsituationen das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen. Das Kita-Helfer:innen-Programm wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und neu aufgelegt. Rund 9.000 Einrichtungen haben diese unterstützenden Hilfskräfte durch die Aufstockung von Stunden oder die Gewinnung von neuen Kita-Helfer:innen während der Pandemie bereits genutzt. Dafür stellt MKJFGFI mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung. Es wird insoweit auch auf die Presseinformationen des MKJFGFI verwiesen (https://www.mkffi.nrw/start-ins-neue-kita-jahr-mit-klarer-teststrategie-und-sorgfaeltiger- planung). Die Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung wurden zudem mit Schreiben der Ministerin vom 29. Juli 2022 an die Akteure der Kindertagesbetreuung kommuniziert. Die Landesregierung wird gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren der Kindertagesbetreuung die Situation beobachten, um lageangepasst reagieren zu können. Im Übrigen ist derzeit noch nicht abschließend entschieden, welche Regelungen für den Herbst im dann geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes tatsächlich vorgesehen 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/689 werden; aus diesen Regelungen wären sodann zu gegebener Zeit weitere Maßnahmen für den Schulbereich abzuleiten. Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen etc. entstehen. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch der Innenraumluft-Hygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Kohlendioxid (CO2) ist ein guter Indikator für „verbrauchte“ Luft, weil jeder Mensch CO2 ausatmet. In geschlossenen Räumen bei größerer Personenanzahl wie in Klassenräumen kann sich CO2 in der Raumluft ohne Lüften rasch anreichern. Eine erhöhte CO2-Konzentration lässt zwar keine unmittelbare Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann. Intensives, fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seiner Handreichung vom 15. Oktober 2020, die auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 23. September 2020 verfasst wurde, mobile Luftreiniger nur in Ausnahmefällen und als flankierende Maßnahme einzusetzen (UBA 2020-1). In der ergänzenden Stellungnahme des UBA speziell zum Einsatz mobiler Luftreiniger vom 22. Oktober 2020 wird diese grundsätzliche Haltung nochmals bekräftigt (UBA 2020-2). Der Einsatz von mobilen Luftreinigern kann danach ergänzend sinnvoll sein, jedoch nur, wenn ausreichende Lüftung nicht möglich ist. Zudem sind bestimmte Voraussetzungen bei Geräteauswahl und Aufstellbedingungen zu beachten. Die Landesregierung plant daher ein Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“, mit dem die Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen bei der Beschaffung von CO2-Messgeräten unterstützt werden sollen. Darüber hinaus soll eine Wiederöffnung des bisherigen Förderprogrammes zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertagesbetreuung und Schulen als reines Landesprogramm erfolgen. Die Landesregierung hat die Entwicklung der Energiekosten im Blick und steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Trägern von Schulen und Kindertagesbetreuung. Ein geeignetes Mittel, um steigenden Energiekosten zu begegnen, ist die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Hier bietet das Förderprogramm „progres.nrw Klimaschutztechnik“ des Landes Nordrhein-Westfalen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an. Beispielsweise werden thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder die Nutzung von oberflächennaher Geothermie gefördert. Einen Überblick über die Fördergegenstände des Förderprogrammes inkl. der Fördermodalitäten kann über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/foerderuebersicht- gesamtverlinkt_29.04.2022.pdf Die Richtlinie ist unter folgendem Link aufrufbar: 3",
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