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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/722 18. Wahlperiode 29.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 265 der Abgeordneten Dr. Werner Pfeil und Dietmar Brockes FDP Drucksache 18/407 Versorgungskrise Gas: Was unternimmt die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2017/1938 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 im September 2019 erlassen und veröffentlicht. Im Falle einer Versorgungskrise im Rahmen des Energiesicherheitsgesetzes (EnSiG) und der GasSV (Notfallstufe im Sinne der SoS-VO) ist die BNetzA Bundeslastverteiler, sofern die im überregionalen öffentlichen Interesse liegende Versorgung sicherzustellen ist, ein Ausgleich der elektrizitäts- und gaswirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen der Länder herbeizuführen ist oder der Einsatz von unterirdischen Gasspeichern und sonstigen Gasversorgungsanlagen mit überregionaler Bedeutung zu regeln ist. Im Übrigen werden EnSiG und die aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, von den nach Landesrecht zuständigen Stellen oder den von ihnen bestimmten Stellen ausgeführt. Bei Ausrufung der „Notfallstufe“, die durch Verordnung der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, sind diverse Maßnahmen umzusetzen. Ergänzend zu den marktbasierten Maßnahmen gemäß Kapitel 7 des Notfallplans stehen hoheitliche Maßnahmen gemäß Anhang VIII der SoS-VO zur Verfügung. Die BNetzA als Bundeslastverteiler oder die Bundesländer als Lastverteiler führen hoheitliche Maßnahmen gemäß GasSV durch. Das Ziel ist die Sicherung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas unter besonderer Berücksichtigung der geschützten Kundinnen und Kunden und Minimierung der Folgeschäden. Auf Seite 29 ff. des veröffentlichen Berichts des BBK heißt es unter der Überschrift: „Durchführung von Notfalltests“: „Um den Notfallplan zu testen, simuliert das BMWi Szenarien mit mittleren und starken Auswirkungen und Reaktionen entsprechend diesem Notfallplan. Die zuständige Behörde präsentiert der Koordinierungsgruppe „Gas“ die Ergebnisse der Tests. Am 28. und 29. November 2018 wurde auf der Grundlage des § 14 Zivilschutz- und Datum des Originals: 29.08.2022/Ausgegeben: 02.09.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/722 Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) die 8. Länderübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX 18, in deren Rahmen der Notfallplan Gas getestet wurde, durchgeführt.“ Weiter heißt es: „Im Szenario wurde eine besonders kalte und lange Winterperiode angenommen. Aufgrund dieser extremen Witterung und des damit verbundenen hohen Gasbedarfs sanken im Szenario rasch die Füllstände der Gasspeicher. Zudem meldeten die Fernleitungsnetzbetreiber, dass es im weiteren Verlauf zu Lieferengpässen kommen würde. Hinzu kamen technische, wirtschaftliche und witterungsbedingte Faktoren, die zusammen zu einem Gasengpass führten“. Auf Seite 30 heißt es: „Detaillierte Informationen zur Übungsauswertung sind dem Auswertungsbericht LÜKEX 18 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu entnehmen. Dort wurden von allen Übungsbeteiligten die Bereiche Krisenkommunikation, Gasmangellage und Bevölkerungsschutz ausgewertet und entsprechende Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Eine Handlungsempfehlung betraf die in § 53a EnWG geregelte Definition des geschützten Kunden, welche aufgrund der nun geltenden SoS-VO sowie der Erkenntnisse der LÜKEX neu definiert wurde“. Zudem heißt es weiter: „Dort wurden von allen Übungsbeteiligten die Bereiche Krisenkommunikation, Gasmangellage und Bevölkerungsschutz ausgewertet und entsprechende Handlungsempfehlungen ausgesprochen“. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten werden Vorbereitungen getroffen. In Städten und Landkreisen werden derzeit Pläne für den Krisenfall vorbereitet. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, hat in einer dpa- Meldung vom 12.7.2022 mitgeteilt, dass Pläne vor allem in Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt würden. Dazu gehörten beispielsweise Vorbereitungen zur Einrichtung von «Wärmeinseln oder Wärmeräumen» für die Bürger, aber auch «das allgemeine Einstellen auf den Katastrophenfall». Daran, ob im kommenden Herbst und Winter genügend Energie zur Verfügung stehen werde, könne man nach derzeitigem Stand durchaus zweifeln, fügte er in der dpa-Meldung vom 12.7.2022 hinzu. Trotz mehrfacher mündlicher Nachfragen konnte das Innenministerium in der letzten Legislaturperiode keine Auskunft erteilen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 265 mit Schreiben vom 29. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was hat das Innenministerium des Landes NRW in den Jahren 2019 - bis Mai 2022 unternommen, um den Ergebnissen der Übungsauswertung aus der LÜKEX 2018- Übung Rechnung zu tragen? (Bitte konkret darstellen.) Das Krisenmanagement der Landesregierung verfolgt bei der Vorbereitung grundsätzlich den „Allgefahrenansatz“ und stellt sich daher möglichst szenarienunabhängig auf. Ferner werden Erkenntnisse aus zurückliegenden Krisen, Einsatzberichte aus anderen Bereichen und insbesondere auch Übungsauswertungen, welche Bezug zum Krisenmanagement haben, in die Planungen aufgenommen. Der Fokus der LÜKEX 18 mit einer angenommenen Gasmangellage lag auf der Verbesserung des Zusammenwirkens von Bund, Ländern, betroffenen Unternehmen und Verbänden. Ausgehend von den Übungserfahrungen und - auswertungen wurden Vorbereitungen getroffen, welche aktuell auch in den Planungen auf eine mögliche Gasmangellage nützlich sind. 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/722 Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) nimmt für die westdeutschen Länder (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) regelmäßig an den seit dem 30.03.2022 stattfindenden Sitzungen des Bundeskrisenteams Gas teil. Darüber hinaus findet ein enger Austausch mit den Gasnetzbetreibern in Nordrhein- Westfalen in Bezug auf die Handlungsabläufe innerhalb der Notfallstufe statt. Hinsichtlich der Krisenkommunikation, die bei Krisenstabslagen immer eine besondere Bedeutung hat, erfolgte eine Evaluierung der Organisation und Ablaufprozesse. Unter Berücksichtigung auch der Erfahrungen aus der LÜKEX 18 wird derzeit ein Handbuch zur Krisenkommunikation erstellt. Die Kommunikation aus dem Krisenstab der Landesregierung heraus, insbesondere auch zu den nachgeordneten Krisenstäben bei den Bezirksregierungen und zu vielen unteren Katastrophenschutzbehörden, wurde u.a. mit Satellitentelefonen vorgesehen. Darüber hinaus wurde im Nachgang zur LÜKEX 18 eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen bei Krisen und Katastrophen sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall gebildet, welche seitdem regelmäßig tagt. 2. Wie hat die Landesregierung ganz konkret die Handlungsempfehlungen in den Jahren 2019 - Mai 2022 umgesetzt und wie wird sie es ggf. weiterhin tun? 3. Wie ist die Landesregierung bzw. sind die Bezirksregierungen an der Erstellung von Plänen für den Krisenfall konkret beteiligt? (Bitte konkret die etwaige Beteiligung darstellen.) Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Abschluss der LÜKEX 18, die eine mögliche Gasmangellage in Süddeutschland zum Gegenstand hatte, hat das MWIKE, das an der Übung informatorisch beteiligt war, neben organisatorischen auch weitere vorbereitenden Maßnahmen für eine mögliche Energiemangellage umgesetzt. Es wurden u.a. für alle Energieträger (Strom, Gas, Mineralöl) Krisenhandbücher erarbeitet. Darüber hinaus wurde die operative Fachebene in Bezug auf Krisenprävention gestärkt. Zum 01.01.2020 wurden die Aufgaben der „Technischen Energieaufsicht NRW (TEA)“ von der oberen Landesbehörde zur Bezirksregierung Arnsberg verlagert und dadurch personell verstärkt. Die TEA ist in der Abteilung 6 - Bergbau, Energie der Bezirksregierung Arnsberg verortet und landesweit im Rahmen der Energieaufsicht (Strom und Gas) für die Zulassung und Überwachung der Energieinfrastruktur, insbesondere Energieleitungen und Energieanlagen, zuständig. Seit dem Frühjahr 2022 unterstützt die „Technische Energieaufsicht Gas (TEA Gas)“ das MWIKE bei den Aktivitäten zur krisenbedingten Vorbereitung auf eine potenzielle Gasmangellage. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Unternehmen und Kommunen. Zudem wurde seit April 2022 im MWIKE ein Krisenteam Gas NRW einberufen, um aktuelle Fragen hinsichtlich einer Gasmangellage zu thematisieren und diese in das Krisenteam Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzubringen. Hierzu finden regelmäßige wöchentliche Termine zum diesbezüglichen Austausch statt. 3",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/722 4. Welche konkreten Planungen hat die Landesregierung für den Fall der Ausrufung der „Notfallstufe“ durch die Bundesregierung vorgesehen? In der Notfallstufe wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Rolle der Bundeslastverteilung übernehmen. Bundesweit sind koordinierende Maßnahmen erforderlich. Das MWIKE und auch die TEA sind bei den vorbereitenden Maßnahmen in Arbeitsgruppen eingebunden. 5. Was unternimmt die Landesregierung mit Blick auf kreisgrenzenübergreifende Szenarien, insbesondere mit Blick auf einer möglichen Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte? Auch die Landesregierung ist angewiesen auf die Verlautbarungen der öffentlichen Hinweise zur Entwicklung der Gas- und Energielage. Darüber hinaus wurde den Bezirksregierungen, den Kreisen und Kreisfreien Städten sowie informativ den kommunalen Spitzenverbänden und den privaten Hilfsorganisationen per Erlass vom 29.07.2022 über den -zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten- Sachstand der aktuellen Situation berichtet sowie Hinweise und Empfehlungen zu einer sachgerechten Vorbereitung auf eine mögliche Gas- und Strommangelsituation gegeben. Die fortlaufend weitere Information und ein ebenenübergreifender Austausch wird auch weiterhin stattfinden. 4",
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