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            "content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/729 Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 266 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Minister der Finanzen namens der Landesregierung beantwortet. 1.     Wie viele private Haushalte waren in Nordrhein-Westfalen seit 2016 wegen Zahlungsunfähigkeit      von    sogenannten       Sperrungen     betroffen?      (Bitte aufschlüsseln nach Strom-, Gas-, Wassersperren, Jahr sowie nach Haushalten mit und ohne Kinder) Die Bundesnetzagentur befragt Netzbetreiber sowie Strom- und Gaslieferanten jährlich zu Sperrandrohungen, Sperrbeauftragungen und tatsächlich durchgeführten Sperrungen. Die Ergebnisse stellt die Bundesnetzagentur in ihrem jährlichen Monitoringbericht dar, der auf der Internetseite                 der                 Bundesnetzagentur                     unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/s tart.html zu finden ist. Aus den veröffentlichten Monitoringberichten der Bundesnetzagentur ergeben sich demnach für die Jahre 2016 bis 2020 folgende Zahlen der von den Netzbetreibern tatsächlich durchgeführten Sperrungen (aufgeschlüsselt nach Strom und Gas): Bundesweit NRW Strom: 2020       230.015       75.200 2019       289.012       93.758 2018       296.370       89.210 2017       330.098       98.177 2016       330.254       nicht bundesländerspezifisch ausgewiesen Gas: 2020       23.991        10.184 2019       30.997        13.333 2018       33.145        13.023 2017       38.048        nicht bundesländerspezifisch ausgewiesen 2016       39.836        nicht bundesländerspezifisch ausgewiesen Über die Anzahl der Sperrungen in Haushalten mit und ohne Kinder liegen der Landesregierung keine Daten vor. Für den Bereich Wasser sind keine Zahlen von Sperrungen bekannt. 2.     Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen im Bereich der Energiearmut kurz- bzw. mittelfristig finanziell zu unterstützen? (Bitte nach Beträgen und Projekten aufschlüsseln) Die derzeitige, angespannte Energiepreisentwicklung und Gasknappheit stellen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere die Haushalte mit geringem und niedrigem, mittlerem Einkommen eine enorme Herausforderung dar. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, Energiearmut zu vermeiden und den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern konkrete Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, wie sich 2",
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