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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/604 18. Wahlperiode 23.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 207 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 18/305 Die meisten Terrorverfahren richten sich gegen Islamisten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16. Juli 2022 berichtete Welt.de, dass die Bundesanwaltschaft in viel mehr Fällen gegen Islamisten als gegen Rechts- und Linksextremisten ermittele. Danach richteten sich drei Viertel aller Terrorverfahren von 2020 bis Juli 2022 gegen Islamisten. In dem besagten Zeitraum wurden im Bereich islamistischer Terrorismus 757 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dagegen wurden im selben Zeitraum lediglich 26 Verfahren im Bereich Rechtsextremismus sowie 17 Verfahren im Bereich Linksextremismus eingeleitet. Nach Angaben von Welt.de machen die Verfahren zum islamistischen Terrorismus knapp 95 Prozent der Verfahren aus. Die Verfahren zum Rechtsextremismus liegen bei rund 3, die zum Linksextremismus bei rund 2 Prozent. Bei der Gesamtzahl der eingeleiteten Terrorverfahren entfielen 64 Prozent auf den islamistischen Terrorismus, 2 Prozent auf den Rechts- sowie 1,5 Prozent auf den Linksextremismus. Seit Anfang 2022 wurden insgesamt 215 neue Verfahren eingeleitet, von denen 127 auf den Bereich islamistischer Terrorismus, 9 auf den Bereich Rechtsextremismus und keine auf den Bereich Linksextremismus entfielen. Und auch bei der Anzahl der vom Generalbundesanwalt erhobenen Anklagen seit 2020 entfielen mit 37 die meisten auf den islamistischen Terrorismus – 19 auf rechtsextremistische sowie 4 auf linksextremistische Beschuldigte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist trotz dieser Zahlen wiederholt der Meinung, der Rechtsextremismus sei die größte Bedrohung für die Demokratie und die größte Gefahr für 1 die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso sieht Innenminister Herbert Reul den Rechtsextremismus als die derzeit größte Bedrohung für die Demokratie an: „Deshalb intensivieren wir den Kampf gegen Rechtsextremismus noch einmal“. Gleichzeitig betont der Generalbundesanwalt Peter Frank 2 allerdings: „Der islamistisch motivierte Terrorismus dominiert unsere Arbeit nicht nur zahlenmäßig.“ 3 1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article238664713/Innenministerin-Faeser- Rechtsextremismus-ist-die-groesste-Gefahr-fuer-die-Menschen-im-Land.html; https://www.waz.de/politik/faeser-rechtsextremismus-ist-die-groesste-gefahr-fuer-die-demokratie- id235307449.html. 2 WAZ, ebenda. 3 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article239937699/Generalbundesanwalt-Bedrohung- durch-islamistischen-Terrorismus-am-groessten.html. Datum des Originals: 23.08.2022/Ausgegeben: 29.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/604 Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 207 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bewertung gefährdungsrelevanter Auswirkungen singulärer Ereignisse oder ganzer Extremismusbereiche bezogen auf die allgemeine Gefährdungslage für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist ein komplexer Vorgang, der eine Gesamtbewertung verschiedener Faktoren erfordert. Die Zahlen des Generalbundesanwalts zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den verschiedenen Extremismusbereichen sind auch ein solcher Bewertungsfaktor, jedoch aufgrund des rein quantitativen Charakters nur von nachgeordneter Bedeutung für eine ganzheitliche Gefährdungsbewertung. 1. Wie viele der 757 eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Bereich islamistischer Terrorismus entfallen nach Kenntnis der Landesregierung auf Nordrhein- Westfalen? (Bitte nach islamistischem Terrorismus, Rechts- sowie Linksterrorismus aufschlüsseln.) 2. Wie viele der insgesamt 215 von der Terrorabteilung neu eingeleiteten Verfahren entfielen dabei nach Kenntnis der Landesregierung auf Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach islamistischem Terrorismus, Rechts- sowie Linksterrorismus aufschlüsseln.) 3. Wie viele der insgesamt 60 vom Generalbundesanwalt erhobenen Klagen entfielen dabei nach Kenntnis der Landesregierung auf Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach islamistischen, rechts- sowie linksextremistischen Beschuldigten aufschlüsseln.) Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Sie werden so verstanden, dass eine statistische Auskunft über diejenigen durch den Generalbundesanwalt eingeleiteten bzw. durch Anklageerhebung abgeschlossenen Verfahren gewünscht wird, die einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen aufweisen. Diese ist der Landesregierung nicht in valider Weise möglich, weil die angesprochenen Verfahren auch dann einen solchen Bezug aufweisen können, wenn der Generalbundesanwalt, der im Übrigen allein über die zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aktenkenntnis verfügt, die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen bejaht. Auch besteht keine Möglichkeit, die erbetenen Zahlen automatisiert dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zu entnehmen. 4. Wie stuft die Landesregierung die Terrorgefahr nach den einzelnen Phänomenbereichen ein? (Bitte von im Vergleich niedrigster bis höchster Gefahr ordnen.) Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden bewerten die terroristische Gefährdungslage und deren Auswirkungen unter Berücksichtigung der jeweiligen phänomenbereichsspezifischen und verfassungsschutzrelevanten Besonderheiten. Insofern nimmt die nachfolgende Darstellung keine Wertung im Sinne einer Rangfolge vor. Rechtsextremistische Bestrebungen verstehen sich als Gegenentwurf zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Phänomenbereich Rechtsextremismus werden seit dem Flüchtlingszuzug im Jahr 2015 verstärkt Bürgerkriegsszenarien verbreitet. Diese wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie partiell adaptiert und aktualisiert. Die auch in 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/604 diesen Diskursen verwendete Widerstandsrhetorik fördert bei einem Teil der Szene eine Radikalisierung und die Bereitschaft, rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten in Deutschland zu begehen. Insbesondere durch die Affinität zu Waffen und Sprengstoffen ergibt sich ein gesteigertes Gefährdungspotential in Bezug auf die Begehung schwerer Straftaten durch Einzelpersonen, die sich zum Teil im Internet radikalisiert haben und psychisch auffällig sind, oder terroristisch motivierten Gruppen. Dies begründet eine zunächst abstrakt vorliegende Gefährdungslage, die sich plötzlich und nachhaltig konkretisieren kann. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden bewerten zudem die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter als eine solche mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Es besteht eine hohe Waffenaffinität, Teile der Szene propagieren Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung. Im gewaltorientierten Linksextremismus, der im Wesentlichen von den sogenannten Autonomen geprägt ist, wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Brennpunktszenen im Bundesgebiet Radikalisierungstendenzen einzelner Kleingruppen festgestellt. Diese Tendenzen manifestieren sich in Aktionen dieser Gruppen – insbesondere gegen politische Gegner –, deren Ausgestaltung indiziert, dass erhebliche Verletzungen der Opfer billigend in Kauf genommen werden. Für die Entwicklung linksterroristischer Strukturen in Nordrhein- Westfalen liegen der Landesregierung derzeit keine Anhaltspunkte vor. Die anhaltend hohe abstrakte Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen besteht fort. Diese kann sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen konkretisieren. Im Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ stellen die Sicherheitsbehörden in den letzten Monaten eine zunehmende Radikalisierung der Protestformen fest. Eine ständige Agitation gegen Repräsentanten und Verantwortungsträger sowie gegen die jeweils getroffenen Entscheidungen - verstärkt durch Verbreitung von Verschwörungsmythen und systematischer Desinformation - dient der Verächtlichmachung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, um im Rahmen einer Atmosphäre der subjektiv empfundenen Bedrohung Gewalt zu legitimieren. Im Phänomenbereich des auslandsbezogenen Extremismus (ohne Islamismus) haben sich in der Vergangenheit vor allem die politische Situation und die Konflikte in der Türkei in zahlreichen Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen niedergeschlagen. Dabei kam es auch zu veranstaltungstypischen Straftaten, Besetzungen von Medienanstalten, Parteibüros sowie vereinzelt gewaltorientierten Aktionen nach bekanntem Muster (u.a. Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Konfrontationsgewalt). In der Gesamtheit sind die politische Situation und die Konflikte im entsprechenden Themenfeld jederzeit geeignet, die Sicherheitslage in Deutschland durch entsprechende Aktionen, Veranstaltungen und ihre Wechselwirkungen nachhaltig zu beeinflussen. Eine Verschärfung der Gefährdungslage ist für das Gebiet der Bundesrepublik und damit auch für Nordrhein-Westfalen aktuell dennoch nicht erkennbar. 3",
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