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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/603 18. Wahlperiode 23.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 82 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 18/138 Welche Reisekosten sind für Urlaubsunterbrechungen von Regierungsmitgliedern im Zuge der Flutkatastrophe entstanden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wenn Regierungsmitglieder aus dienstlichen Gründen einen Urlaub unterbrechen müssen, können sie eine Erstattung der Reisekosten beantragen bzw. das zuständige Referat im Ministerium kümmert sich um die Abwicklung der Fahrten. Aufgrund der Flutkatastrophe im Jahr 2021 hat auch die damalige rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel ihren Urlaub unterbrochen. Dies führte zu einer Anfrage der CDU im Mainzer Landtag. Aus der Antwort geht hervor, dass in diesem Fall Reisekosten von rund 700 Euro entstanden. Da im Anschluss an die CDU-Anfrage umfangreiche Presseberichterstattung erfolgte, unter anderem berichtete der Spiegel , scheint ein großes öffentliches Interesse an diesem Thema zu 1 bestehen. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 82 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen Mitgliedern der Landesregierung namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Mitglieder der NRW-Landesregierung waren während der Flutkatstrophe 2021 im Urlaub? Ungeachtet der hierzu presseöffentlichen Einzelheiten hat die Landesregierung auch zu dieser Frage die Arbeit des vom Parlament eingesetzten Untersuchungsgremiums bereits in der Vergangenheit unterstützt und die als Anlage 1 beigefügte Urlaubsübersicht zur Verfügung gestellt und zudem im entsprechenden Übersendungsschreiben vom 14. April 2022 ausführlich erläutert (Anlage 2). 1 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/anne-spiegels-urlaubsunterbrechung-kostete-rund-700- euro-steuergeld-a-bf1effdd-2f93-4572-88d6-c170065bd2f2. Datum des Originals: 22.08.2022/Ausgegeben: 29.08.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/603 2. Welche davon haben diesen dann aus dienstlichen Gründen unterbrochen? 3. Welche Reisekosten sind dafür im jeweiligen Einzelfall abgerechnet worden? (Bitte je betroffenem Regierungsmitglied aufschlüsseln.) Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Anlass der Hochwasserkatastrophe haben in den Sommerferien 2021 Herr Ministerpräsident Wüst, in seiner damaligen Eigenschaft als Minister für Verkehr, Herr Minister Reul, Frau Staatsministerin a.D. Gebauer sowie Frau Staatsministerin a.D. Heinen-Esser ihre Urlaube abgebrochen. Für den Urlaubsabbruch von Frau Staatsministerin a.D. Heinen Esser sind 225,48 EUR abgerechnet worden. 4. In welchen weiteren Fällen mussten Regierungsmitglieder seit dem 27. Juni 2017 Urlaube aus dienstlichen Gründen unterbrechen? 5. Welche Reisekosten sind dafür im jeweiligen Einzelfall abgerechnet worden? (Bitte nach Regierungsmitglied und jeweiligem Anlass aufschlüsseln.) Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Herr Minister Reul hat im August 2018 aus Anlass des Böschungsbrands an der ICE-Strecke in Siegburg seinen Urlaub abgebrochen. Die hierfür entstandenen Reisekosten beliefen sich auf 389,11 EUR. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Informationen über Urlaubsunterbrechungen oder Urlaubsabbrüche vor. Informationen zu Reisen und Reisekostenabrechnungen von Mitgliedern der Landesregierung unterliegen hinsichtlich Aufbewahrung und Löschung den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschungsfristen sowie Datenschutzbestimmungen und sind aus diesem Grunde nicht mehr vollständig vorhanden. 2",
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"content": "c Uriaubsliste Kabinett mit Staatssekretärinnen und Staatssekretären Sommerferien 2021 vom 5. Juli bis 17. August 2021 Stand: 25. Juni 2021 Daten Erreichbarkeit Vertreter Staatssekretär/in Daten Vertreter trotz Urlaubs¬ abwesenheit/ Umlaufbeschl. HerrLiminski MP Laschet . Frau Milz 12.07.-03.08. Dr. Holthoff- 05.07. -14.07. MBEl Ministerin Heinen-Esser Herr Dr. Speich 23.07.-06.08. Pförtner 18.08. -27.08. Herr Bothe 26.07. -15.08. MKFFI Dr. Stamp 15.07.-01.08. Minister Launnann Frau Güler 06.07. -20.07. 09.08. -13.08. FM Lienenkämper 18.08-20.08 Ja Minister Pinkwart Herr Dr. Opdenhövel 19.07.-06.08. 05.07. - 09.07 I Reul 11.07.-25.07 Herr Mathies 26.07. - 06.08 Prof. Dr. 12.07. - 23.07. Minister Lienenkämper WIDE 12.07. - 30.07. Ja 24.07. - 30.07. Minister Holthoff-Pförtner Herr Dammemnann 02.08. -18.08. Pinkwart MAGS liaumann 26.07.-13.08. Ja Keine Vertretung erforderlich Herr Dr.: Heller anwesend",
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"content": "( Daten Erreichbarkeit Vertreter Staatssekretär in Daten Vertreter trotz Urlaubs* abwesenheit/ Umiaufbeschi. 15.07. - 30.7. Ministerin Scharrenbach MSB Gebauer 15.07.-06.08 Herr Richter 05.07.-23.07.- 02.08. - 06.08 Minister Pinkwart MHKBG Sch rrenbac v anwesend H rr Dri; Heini cft: P3.0;7;-25.07. * JM Biese nbach Noch offen Herr Wedel 12.07.-26.07. VWI Wüst 10.07.-25.07. Ministerin Scharrenbach Herr Df Schulte 26.07.-13.08. MULNV Heinen-Esser 05.07.-21.07. Ja Ministerin Scharrenbach Herr Dr. Bottermann anwesend Pfeiffer- Frau Storsberg 05.07,i 09 07 MKW 12.07.-08.08 Ja Ministerin Scharren ach Poensgen Herr Kaiser 08.07.-12.07 17.07-08.08 Herr RegierungssprecherWiermer noch offen Herr Stell. Regierungssprecher Kracht: noch offen Anmerkung: • orange markiert sind die Ressorts, in denen sich der Urlaub der Ministerin/ des Ministers mit dem Urlaub der Staatssekretärin/ des Staatssekretärs* um mehr als 2 Tage überschneiden .",
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"content": "' f r P4 25. Juni 2021 EV: Christina Fritsch (1234) Urlaubsliste Minister-Sommerferien vom 05. Juli 2021 bis 17. August 2021 Name 5. Juli -11. Juli 12. Juli-18. Juli 19. Juli -25. Juli 26. Juli. -01. Aug. 02. Aug. - 8. Aug. 09. Aug - 17. Aug. MP Laschet Min. Dr. Holthoff-Pförtner ' bis 14.7 Min. Dr. Stamp ab 15.7. Min. Lienenkämper bis 20.08 Min. Reul bis 30.7. Min. Prof. Dr. Pinkwart bis 13.8. Min. Laumann Min. Gebauer ab 15.7. ¦ Min. Scharrenbach Min. Biesenbach Min. Wüst ab 10.7. bis 21.7. Min. Heinen-Esser Min. Pfeiffer-Poensgen Farbe weiß: kein Urlaub Bunt: Urlaub",
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"content": "Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen An den Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V Herrn Ralf Witzei MdL Platz des Landtags 1 >(tf. April 2022 40221 Düsseldorf Seite 1 von 3 Anlage: 1 USB-Stick Sehr geehrter Herr Vorsitzender, mit Schreiben vom 28. März 2022 haben Sie mir den Beweisbeschluss Nr. 78 des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V übermittelt und um Vorlage von Unterlagen aus dem Geschäftsbereich der Staats¬ kanzlei gebeten. Entsprechend Ihrer Bitte überreiche ich die zum Beweisbeschluss Nr. 78 im Kabinett- und Landtagsreferat P 4 sowie im Referat IA 5 vorhandenen Unterlagen. In den Dokumenten wurde an einer Stelle die Nummer und das Ablaufdatum der Firmenkreditkarte der Staatskanzlei geschwärzt, um eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten durch Unbe¬ rechtigte zu verhindern. Weitere Schwärzungen wurden nicht vorgenom¬ men. Der guten Ordnung halber gestatte ich mir die folgenden Hinweise: Mitglieder der Landesregierung müssen nicht zuletzt nach der Geschäfts¬ ordnung der Landesregierung für den Ministerpräsidenten stets erreich¬ bar sein. Bereits aus diesem Grund findet rein tatsächlich und auch recht¬ lich im Falle einer Ortsabwesenheit nicht automatisch eine Vertretung statt. Für die Frage der Vertretung ist vielmehr entscheidend, ob eine Ver¬ hinderung besteht, bestimmte Dienstgeschäfte wahrzunehmen. Ist das Mitglied der Landesregierung erreichbar, sachgerecht informiert und kann kommunizieren, ist es unabhängig von seinem Aufenthaltsort handlungs¬ Horionplatz 1 40213 Düsseldorf fähig, so dass grundsätzlich keine Vertretung stattfindet. Postanschrift: 40190 Düsseldorf Lediglich im Falle einer solchen Verhinderung, die es nicht ermöglicht, Telefon 0211 837-01 poststelle@stk.nrw.de bestimmte Dienstgeschäfte auszuführen, findet insoweit eine Vertretung",
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"content": "statt. Weit überwiegend erfolgt die Vertretung allerdings durch die Staats¬ Seite 2 von 3 sekretärin bzw. den Staatssekretär. Hierbei handelt es sich um den stän¬ digen Vertreter des Mitglieds der Landesregierung als Behördenleiter. Le¬ diglich bei bestimmten Dienstgeschäften ist eine Vertretung auf Minister¬ ebene zwingend. Hierzu zählen in Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an Kabinettsitzungen bzw. Kabinettumlaufbeschlüssen, die Unterzeichnung von Gesetzes- und Verordnungsurkunden, die Rede im Landtag, die Be¬ antwortung parlamentarischer Anfragen sowie die Unterzeichnung be¬ stimmter Ernennungsurkunden. Dann muss die Vertretung durch ein an¬ deres Regierungsmitglied erfolgen. Lediglich für diesen Ausschnitt der sog. staatsrechtlichen Vertretung greift die Obliegenheit, ein vertretendes Mitglied der Landesregierung zu benennen bzw. es gilt die amtliche Ver¬ tretungsregelung. Fallen diese Dienstgeschäfte mit entsprechender Prä¬ senzpflicht nicht an, findet tatsächlich auch keine Vertretung statt, selbst wenn das Mitglied der Landesregierung ortsabwesend ist. Eine Anzeige von Urlaubszeiten und Abwesenheiten mit einer Dauer von drei oder weniger als drei Tagen erfolgt entsprechend langjähriger und legislaturübergreifender Praxis in der Anwendung der Regelungen des § 7 GOLR nicht. Der in der GOLR verwendete Begriff der „Reisen nach Orten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nach gefestigter Staatspraxis als Auslandsdienstreise zu verstehen. Nach dieser Praxis besteht eine Obliegenheit zur Anzeige von Reisen ins Ausland mit einer Dauer von drei oder weniger als drei Tagen somit nur, soweit es sich um Auslandsdienstreisen handelt. Um zu veranschaulichen, dass diese Handhabung bereits vor der aktuel¬ len Legislaturperiode bestand und von der aktuellen Regierung lediglich unverändert fortgeführt wurde, sind in den hiermit überreichten Unterla¬ gen rein fürsorglich auch die entsprechenden Handreichungen für Regie¬ rungsmitglieder aus dem Jahr 2015 enthalten, die mit den aktuell gültigen Handreichungen von 2018 weitgehend wortlautidentisch sind. Dass be¬ reits vor 2017 in der hier geschilderten Weise verfahren wurde, ist akten¬ kundig und wird ihnen auch von den Ausschussmitgliedern Staatsminister a. D. Jäger und Staatsminister a. D. Remmel bestätigt werden können. Zu der von Referat P4 vorgelegten Urlaubsliste vom 25. Juni 2021 wird zusätzlich auf die ebenfalls vorgelegte E-Mail des MULNV an Referat P4 vom 15. Juni 2021 hingewiesen.",
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"content": "Zu Ziffer f) des Beweisbeschlusses Nr. 78 weise ich darauf hin, dass die Seite 3 von 3 betreffenden Unterlagen dem Untersuchungsausschuss bereits zur Ver¬ fügung gestellt wurden; es wird insoweit insbesondere auf das Aktenkon¬ volut STK 28 Bezug genommen. Wie sich aus diesen Unterlagen zwei¬ felsfrei entnehmen lässt, war in der vom Ministerium des Innern erstellten Entwurfsfassung des Berichts die Urlaubsunterbrechung von Frau Staatsministerin a.D. Heinen-Esser nicht enthalten (vgl. STK 28, S. 431 f.). Nach einem Telefonat zwischen einem Mitarbeiter der Staats¬ kanzlei und einem Mitarbeiter des Ministeriums des Innern (vgl. STK 28, S. 464) wurde im Sinne der möglichst umfassenden Unterrichtung des Landtags die Urlaubsunterbrechung in den Bericht aufgenommen (vgl. STK 28, S. 468, 484). Aus der E-Mail des Ministeriums des Innern zur Ressortabstimmung des Berichtsentwurfs ergibt sich ausdrücklich, dass die Urlaubsunterbrechung von Frau Staatsministerin a. D. Fleinen-Esser auf Wunsch der Staatskanzlei in den Berichtsentwurf aufgenommen wurde (vgl. STK 28, S. 468). Auch hieraus lässt sich ersehen, dass Lan¬ desregierung und Staatskanzlei zu jeder Zeit alles in ihrer Macht Ste¬ hende getan haben, um den Landtag umfassend, zeitnah und transparent über das Geschehen zu unterrichten. Die zitierten E-Mails finden sich teil¬ weise aufgrund von hausinterner Weiterleitung auch in anderen Akten¬ konvoluten (vgl. etwa STK 56, S. 77 f.). Ich weise darauf hin, dass die vorgelegten Akten sensible personenbezo¬ gene Daten von Kabinettmitgliedern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären enthalten. Vor diesem Flintergrund bitte ich Sie den bei¬ gefügten Datenträger und seinen Inhalt vertraulich zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass der Landtag den Schutz der Daten auch in eigener Zuständigkeit gewährleistet. Wunschgemäß übergebe ich die Akten in digitalisierter Form. Über die mit diesem Schreiben vorgelegten und die bereits im Rahmen des Beweisbeschlusses Nr. 4 übermittelten Daten hinaus liegen mir keine weiteren Unterlagen zum Beweisbeschluss Nr. 78 vor. Mit freundlichen Grüßen athanael Liminski",
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