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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/819 18. Wahlperiode 05.09.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 304 vom 9. August 2022 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat SPD Drucksache 18/461 Vorgehen der Landesregierung zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Fiebersäften für Kinder Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Fieber- und schmerzstillende Säfte für Kinder sind in vielen Apotheken deutschlandweit nur noch schwer zu bekommen. Auch in Nordrhein-Westfalen verweisen Apothekerinnen und Apo- 1 theker sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte auf die schwierige Versorgungslage. Die Deut- sche Apothekenvereinigung ABDA spricht von einer „ganz besonders großen Herausforde- rung für Apotheken und Eltern.“ 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 304 mit Schreiben vom 2. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie plant die Landesregierung auf die aktuelle Knappheit von Fiebersäften für Kin- der zu reagieren? 4. Wie plant die Landesregierung, die aktuelle Versorgung der Krankenhäuser und Apotheken mit Fiebersaft sicherzustellen? Die Fragen 1 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beobachtung der Versorgungslage, die wissenschaftliche Bewertung der Versorgungsre- levanz sowie die Kommunikation mit den betroffenen pharmazeutischen Unternehmern ist nach § 52b Abs. 3b-3f Arzneimittelgesetz (AMG) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Me- dizinprodukte (BfArM) angesiedelt, da Lieferengpässe in der Regel nicht regional begrenzt sind. Beim BfArM wurde eigens ein Gremium für Lieferengpässe und die zu ergreifenden Maß- nahmen in Abstimmung mit den relevanten Akteuren eingerichtet. 1 https://bit.ly/3QaxSYM 2 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gesundheitsmarkt-hersteller-erhalten-nur-1-36- euro-pro-flasche-fiebersaft-fuer-kinder-wird-knapp/28547720.html Datum des Originals: 02.09.2022/Ausgegeben: 09.09.2022",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/819 Im konkreten Fall der derzeitig eingeschränkten Verfügbarkeit von Fiebersäften für Kinder mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen hat das BfArM nach eigener Aussage umfangrei- che Recherchen und Prüfungen durchgeführt, die im Ergebnis – neben dem Rückzug eines Marktteilnehmers – auch auf eine Verteilproblematik schließen lassen. Ein Lieferabriss ist nach Kenntnis des BfArM zu keinem Zeitpunkt eingetreten und die in den Markt im Direktvertreib oder über den vollversorgenden Großhandel abgegebenen Warenmengen repräsentieren in Summe den bisherigen durchschnittlichen Bedarf. In 2022 ist der Bedarf an den betroffenen Arzneimitteln überproportional angestiegen. Die Ursachen hierfür konnten bislang nicht befrie- digend ermittelt werden. In Abstimmung zwischen BfArM, dem GKV Spitzenverband, der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apo- thekerverbände kann als Kompensationsmaßnahme auf die Fertigung von individuellen Re- zepturarzneimitteln auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken zurückgegriffen werden. Diese Maßnahme soll ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krank- heitszustand des Kindes eine Behandlung mit den in Rede stehenden Wirkstoffen erfordert. Durch diese Maßnahme soll die Versorgung im ambulanten wie stationären Bereich bundes- weit sichergestellt werden. 2. In welchen Kommunen in NRW herrscht aktuell eine akute Mangellage bei Fieber- säften vor? Die Zuständigkeit für die Beobachtung der Versorgungslage obliegt auf Bundesebene dem BfArM. Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) liegen über Einzelfälle hinaus keine systematischen Erkenntnisse über die kommunale Verfügbarkeitssituation vor. Die Regelversorgung mit Fiebersäften erfolgt mithilfe von Arzneimittelgroßhändlern, die über- regional und nicht auf einzelne Kommunen bezogen tätig sind. Des Weiteren unterliegt die Nachfrage in Form von ärztlichen Verschreibungen erheblichen kurzzeitigen Schwankungen, die wiederum mit Hilfe von Rezepturarzneimitteln durch die Apotheken sehr zeitnah versorgt werden. 3. Wann bzw. in welchem Umfang ist voraussichtlich mit einer Verbesserung der Lage zu rechnen? Das BfArM befindet sich nach Kenntnisstand des MAGS weiterhin in der Beobachtungs- und Analysephase der Versorgungssituation, so dass weitere diesbezügliche Erkenntnisse abzu- warten sind. Die aktuelle Versorgung der Patientinnen und Patienten ist durch die Anfertigung von entsprechenden Rezepturen in den Apotheken in Nordrhein-Westfalen gewährleistet. 5. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um einem generellen Medikamen- tenengpass im Herbst und Winter vorzubeugen? Derzeit liegen dem MAGS keine Hinweise auf einen „generellen Medikamentenengpass“ im Herbst und Winter vor. Die Versorgung mit Arzneimitteln ist jedoch nicht zuletzt durch die Pandemie zunehmend in den Fokus gerückt, da in vielen Wirtschaftsbereichen zu beobachten ist, wie fragil die Liefer- ketten weltweit sind. Dies trifft auch auf Arzneimittel zu, denn viele Schritte der Produktion finden 2",
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"content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/819 außerhalb Europas statt. Neben Problemen bei der weltweiten Logistik besteht bei „sensibel produzierten“ Arzneimitteln grundsätzlich immer das Risiko eines Ausfalls bei einzelnen Pro- duktionsstandorten und/oder Produktionsschritten. Dazu kommen dann noch aktuell unkalku- lierbare Verschiebungen bei der weltweiten Nachfrage bei vielen Arzneimitteln. Da Probleme bei der Verfügbarkeit von Arzneimitteln in aller Regel nicht auf Nordrhein-Westfalen be- schränkt sind, ist die Zuständigkeit beim Bund richtig angesiedelt, um auf nationaler Ebene sowie im europäischen Kontext geeignete Maßnahmen und Strategien entwickeln zu können. 3",
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