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            "content": "LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                Drucksache 18/872 Elektromobilität ebenso erwirtschaften. Insoweit gilt es im Sinne der Gemeinschaft aller Steu- erzahler die Kosten der Elektrifizierungsstrategie zu hinterfragen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 310 mit Schreiben vom 9. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb- rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zum 1. Juli 2022 waren in Nordrhein-Westfalen über 165.000 batterie-elektrische Fahrzeuge zugelassen. Im Ländervergleich bedeutet dies den ersten Platz. Gleichzeitig treibt das Land den Ausbau der Ladeinfrastruktur entschieden voran. Da rund 80 Prozent der Ladevorgänge im nicht öffentlichen Bereich stattfinden, wurde der Fokus auf den Ausbau der privaten und betrieblichen Ladeinfrastruktur gelegt. Allein 2021 konnten rund 227.000 private und betriebli- che Ladepunkte über die Bundes- und Landesförderung bewilligt werden. Zudem hat sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte seit Ende 2017 auf mehr als 11.500 verdrei- facht. Hinter Bayern verfügt Nordrhein-Westfalen über die meisten öffentlich zugänglichen La- depunkte in Deutschland. 1.     Inwiefern hat die Landesregierung ein Konzept zur Flottenelektrifizierung der Fahrzeuge für nordrhein-westfälische Behörden? (Bitte aufschlüsseln nach oberste Landesbehörde, Behörden auf mittlerer Verwaltungsebene und den Be- hörden der unteren Verwaltungsebene) Derzeit führen das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und das Minis- terium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Dienstkraftfahr- zeuge und Fahrzeuge Dritter an 29 Dienststellen der Landesverwaltung durch. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen fließen in ein Konzept zur flächendeckenden Errichtung von Lad- einfrastruktur ein. Dieses Konzept wird derzeit erstellt. Es wird nicht zwischen obersten Landesbehörden oder Behörden auf mittlerer Verwaltungsebene und den Behörden der unteren Verwaltungsebene differenzieren. Gemäß § 7 S. 4 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind bis 2030 alle durch die Landes- verwaltung genutzten Fahrzeuge, soweit technisch für den Dienstgebrauch geeignet, auf kli- magerechte Antriebe umzustellen. Die Umstellung erfolgt parallel zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Aktuell sind rund 8,9 % der ca. 2.500 PKW des Landesfuhrparks (ohne Polizei, Verfassungsschutz, Straßen.NRW und Institut der Feuerwehr) bereits Elektrofahrzeuge (100) oder Plug-in-Hybride (122). Für die Be- schaffung von Dienstkraftfahrzeugen in 2022 wurde ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von ca. 300 weiteren PKW mit alternativem Antrieb (Elektrofahrzeuge bzw. Plug-in-Hybride) ge- schlossen, aus dem die Fahrzeuge noch im Laufe dieses Jahres abgerufen werden. Aufgrund von Lieferproblematiken verzögern sich hier jedoch die Auslieferungen. Für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen in 2023 wird derzeit ein Vergabeverfahren für weitere 189 PKW mit alternativem Antrieb durchgeführt. Der o. g. Anteil von PKW mit alternativem Antrieb wird sich somit auf rund 20 % (2022) bzw. 28 % (2023) erhöhen. 2",
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