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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8362 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3306 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/8121 Gewalttaten in Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Wiederholt ist es in den vergangenen Wochen zu Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Ausländern gekommen. Jüngste Beispie- le sind der Angriff von drei jungen syrischen Flüchtlingen auf ein Ehepaar in einem Ein- kaufszentrum, der Messerangriff eines 16-jährigen Syrers auf einen gleichaltrigen Cottbu- ser an der Straßenbahnhaltestelle vor dem Blechen-Carré und der Angriff auf Journalisten während einer Kundgebung. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der Poli- zeilichen Kriminalstatistik (PKS). Es werden hier keine Anzeigen, sondern nur hinreichend konkretisierte Delikte mit PKS-Relevanz (Fall) registriert. Für die Beantwortung können nur die der Polizei bekannt gewordenen Fälle als Grundlage genommen werden. Die vorgelegte Analyse bezieht sich auf den im Rahmen der PKS bundesweit verwendeten 1 Begriff der Gewaltkriminalität . Zu Recherchen in Bezug auf „Flüchtlinge“ wird in der PKS bei Tatverdächtigen die Kategorie „Zuwanderer“ verwandt. Zuwanderer werden in der PKS mit Aufenthaltsanlass legal und Aufenthaltsstatus: Asylbewerber, Duldung, Kontingent- flüchtling/Bürgerkriegsflüchtling sowie unerlaubtem Aufenthaltsanlass erfasst. Informatio- nen zu Straftaten zum Nachteil von Zuwanderern sind im Land Brandenburg nur zu Opfer- delikten im Sinne der PKS vorhanden. Es liegen keine Geschädigten-Gesamtdaten vor. Informationen zu Straftaten zum Nachteil von Zuwanderern sind im Land Brandenburg nur 2 zu Opferdelikten im Sinne der PKS vorhanden. Es liegen keine Geschädigten- Gesamtdaten vor. Im Jahr 2014 wurde in der polizeilichen Vorgangsbearbeitung des Lan- des Brandenburg das opferspezifische Merkmal „Asylbewerber/Flüchtling“ eingeführt und in der PKS bereitgestellt. Damit stehen hier detaillierte Informationen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen, zur Verfügung. Die Veröffentlichung von Daten des laufenden Jahres soll nach einer Übereinkunft der In- nenministerkonferenz gänzlich unterbleiben, weil diese Daten bis zum Ende des Jahres 1 PKS-Schlüssel 892000: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme sowie Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. 2 Opferdelikte i. S. der PKS sind definierte Delikte gegen. höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Frei- heit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) und Widerstandsdelikte, soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung gekennzeich- net sind (Ziff. 4.4.5 PKS-Richtlinien). Eingegangen: 08.03.2018 / Ausgegeben: 13.03.2018",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8362 noch Veränderungen unterworfen sein können. Insofern sind die Angaben in den Fragen 1 bis 4 unter Vorbehalt und als nicht abschließend zu betrachten. 1. Wie viele Gewalttaten gab es in Cottbus 2017 und 2018? zu Frage 1: In der PKS (Stand 12.02.2018) wurden für die Stadt Cottbus im Jahr 2017 ins- gesamt 368 Gewalttaten im Sinne der Vorbemerkung registriert (2016: 359 Fälle). 2. An wie vielen waren Flüchtlinge beteiligt? zu Frage 2: Im Jahr 2017 wurden 71 Gewaltstraftaten, an denen Zuwanderer als Tatver- dächtige und/oder Geschädigte beteiligt waren, erfasst (2016: 23 Fälle). 3. Wie oft gingen die Gewalttaten von Einheimischen aus? zu Frage 3: Im Jahr 2017 wurden 368 Gewalttaten in Cottbus registriert, davon 211 mit deutschen Tatverdächtigen (2016: 210 Fälle mit deutschen Tatverdächtigen). 4. Wie oft gingen die Gewalttaten von Flüchtlingen aus? zu Frage 4: Im Jahr 2017 wurden 368 Gewalttaten in Cottbus registriert, davon 66 mit Zu- wanderern als Tatverdächtige (2016: 23 Fälle mit Zuwanderern als TV). 5. Sind ähnliche Vorfälle aus anderen größeren Städten bekannt? zu Frage 5: Ja. 6. Welche Hilfen werden den Opfern zur Verfügung gestellt? 7. Wer ist Ansprechpartner für die Geschädigten? zu den Fragen 6 und 7: Für Opfer von Gewalttaten, die eine Betreuung und Begleitung wünschen, bestehen vielfältige Möglichkeiten, auf die Tätigkeit von Opferhilfeorganisatio- nen, die vor Ort tätig sind, zurückzugreifen. Auf diese Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Opferhilfeorganisationen (mittels „Flyer der Opferberatungsstellen im Land Branden- burg“) werden die Betroffenen durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaften im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit einem bundesweit einheitlichen und in einer Vielzahl von Sprachen übersetzten Opfermerkblatt hingewiesen. Dieses “Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren“ beinhaltet eine in verständlicher Sprache gehaltene Übersicht über die dem Opfer zustehenden Rechte im Verfahren. Grundsätzlich kann sich das Opfer an jeden Polizeibeamten, speziell an die Opferschutzbeauftragten der Polizei, oder auch die benannten Opferberatungsstellen in Brandenburg wenden. Die Opferhilfeorganisationen bieten in ihren Beratungsstellen vor Ort umfangreiche Bera- tungs- und Begleitangebote für Kriminalitätsopfer an und vermitteln, wenn dies erforderlich ist, konkrete Hilfsmaßnahmen. Zu nennen sind hierbei beispielsweise der Verein Opferhilfe mit landesweit sechs Beratungsstellen (u. a. auch in der Stadt Cottbus) sowie die Angebo- te des „Weißen Ringes“ mit Außenstellen in jedem Kreis bzw. in den kreisfreien Städten des Landes. Somit können Kriminalitätsopfer in Brandenburg flächendeckend auf Hilfsan- gebote der Opferorganisationen zurückgreifen. Das Land Brandenburg fördert und unter- -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8362 stützt die Tätigkeit dieser Opferhilfeorganisationen im Rahmen der bestehenden Möglich- keiten ideell und finanziell. Seit dem 1. Januar 2017 besteht zudem ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf eine psy- chosoziale Prozessbegleitung gemäß § 406g StPO. Verletzte, insbesondere Kinder- und Jugendliche, bei besonderer Schutzbedürftigkeit auch Erwachsene, können sich auf An- trag des Beistandes eines entsprechenden psychosozialen Prozessbegleiters im Rahmen des durchgeführten Strafverfahrens bedienen, wenn die gesetzlich festgelegten Voraus- setzungen für eine solche Begleitung vorliegen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist für die Verletzten kostenfrei. Auch hierüber werden die Opfer und deren Angehörige durch die Polizei in der beschriebenen Weise informiert. Opfer von Gewalttaten haben unbeschadet der in Frage kommenden Leistungen aus der Sozialversicherung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG) Anspruch auf Versorgung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der durch die Gewalttat verursachten Schädigung. Die Entschei- dung über die Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem OEG obliegt in Branden- burg dem Landesamt für Soziales und Versorgung. Die Gewährung von Versorgungsleis- tungen erfolgt auf Antrag und kann Heil- und Kranken-behandlung einschließlich psycho- therapeutischer Behandlungsmaßnahmen, Rehabilitationsmaßnahmen sowie finanzielle Leistungen wie z. B. Versorgungskrankengeld oder Versorgungsrente und abhängig vom Bedarf verschiedene weitere Hilfen umfassen. Ersatz für Sach- oder Vermögensschäden leistet das OEG nicht. Das Landesamt für Soziales und Versorgung informiert im Rahmen seiner Auskunfts- und Beratungs-pflicht zu möglichen Ansprüchen und unterstützt bei der Antragstellung. Anträge auf Sozialleistungen können bei jedem Leistungsträger gestellt werden und werden außerdem von allen Gemeinden entgegengenommen. 8. Welche Maßnahmen werden unternommen, damit die Situation nicht noch weiter eska- liert? zu Frage 8: Das Land unterstützt die Stadt Cottbus in der derzeitigen Situation in vielfälti- ger Weise. Dies betrifft insbesondere die Verstärkung der Präsenz von Ordnungskräften, um Sicherheit und Sicherheitsgefühl zu verbessern, die Stärkung von Schul- und Migrati- onssozialarbeit sowie die Zusage schneller und flexibler Verfahren zur Genehmigung ver- schiedener städtischer Vorhaben. Da auch andere Kommunen im Grundsatz vergleichbare Herausforderungen zu bewältigen haben, stehen im Mittelpunkt Maßnahmen, die über Cottbus hinaus auch andere Kommunen entsprechend unterstützen. Das Polizeipräsidium hat mit einem operativen und präventiven Maßnahmenbündel auf die veränderte Sicherheitslage reagiert. Darin enthalten sind insbesondere eine verstärkte Polizeipräsenz (uniformiert und zivil) mit gemeinsamen Streifen der Polizei, des Ordnungs- /Jugendamtes, speziell im Bereich der Zusammenarbeit von Schule und Polizei mit der Stadt Cottbus zielgruppenorientierte Präventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Vi- deoüberwachung an örtlichen Schwerpunkten. 9. Welche finanziellen Mittel erhält die Stadt Cottbus um die Integration umzusetzen? (Bit- te vollständig auflisten!) zu Frage 9: Die Frage ist nicht mit Zahlen (finanzielle Ausgaben) zu beantworten. Maß- nahmen der Integration sind stark eingebettet in und verwoben mit anderen fachpoliti- schen Zielstellungen, so dass nicht beziffert werden kann, welcher Anteil der Landesfinan- zierung etwa von Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Familien, Arbeitslose oder Pro- -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8362 gramme für Sport, Kultur, Wohnungsbau und vieles andere mehr der Integration geflüchte- ter Menschen dient. Für den Bereich der Migrationssozialarbeit nach dem Landesaufnah- megesetz erhielt die Stadt Cottbus für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von rd. 870.000 Euro. Für das Jahr 2017 werden es voraussichtlich rd. 910.000 Euro sein. Die Wohnsitznahme geflüchteter Menschen in Cottbus erhöht die Anzahl der in Cottbus lebenden Bürgerinnen und Bürger und wirkt sich entsprechend erhöhend auf die Schlüs- selzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz aus. 10. Der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus berichtete in der Sitzung des AIK am 25.01.2018, dass eine sehr große Anzahl Kinder im Kitaalter keine Kindertagesstätte be- suchen, somit weder die Kultur noch die deutsche Sprache lernen. Welche Maßnahmen sind eingeleitet, um diese Kinder zu integrieren und sie auf die Schule vorzubereiten? (Bit- te auflisten!) zu Frage 10: Für Kinder im vorschulischen Alter besteht keine Pflicht eine Kindertagesstät- te zu besuchen, da das Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 5 Abs. 1 SGB VIII bedingt, dass Eltern - auch mit einem Migrationshintergrund - selbst entscheiden können, ob ihre Kinder eine Kita besuchen. Ein Besuch ist fachlich wünschenswert, aber rechtlich - anders als die Schulpflicht - nicht verbindlich vorgeschrie- ben. Die Landesregierung unterstützt mit Förderprogrammen die Kommunen. Zur Integra- tion von Kindern und Familien mit Fluchthintergrund eignen sich im Rahmen der Kinderta- gesbetreuung insbesondere Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen und sogenannte „Kiez- Kitas“. Mit dem Landesprogramm „Kiez-Kita - Bildungschancen eröffnen“ sollen Kinder und Fami- lien in unterschiedlichen familiären wie sozialen Situationen unterstützt werden. Hierzu gehört auch ein familiärer Migrationshintergrund. Mit dem Kiez-Kita-Programm werden ausgewählte Kindertagesstätten, die vor besonderen Herausforderungen stehen, im Rah- men des Programms personell verstärkt und Familien und Kindertageseinrichtungen in ihrer Kompetenz gestärkt, ein für Kinder lernförderliches Klima zu schaffen und Bildungs- anregungen zu ermöglichen. In Cottbus wird es künftig vier sogenannte „Kiez-Kitas“ ge- ben. Das Land hat Förderung in Höhe von 181.500 Euro bewilligt. Wenn in Cottbus ein höherer Bedarf an Kiez-Kitas besteht, kann ein ergänzender Antrag beim MBJS gestellt werden. Eltern-Kind-Gruppen sind Bildungs- und Betreuungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Sie verbinden die Betreuung für Kinder mit Gesprächs-, Beteiligungs- und Unterstützungs- angeboten für deren Eltern. Sie erweitern damit den Rahmen für soziale Kontakte, bieten hilfreiche Anregungen und eröffnen den Familien den Zugang zu anderen Angeboten. Kleinkinder erfahren hier Bildungsanregungen und Förderung, ihre Eltern Anregung und Unterstützung durch unmittelbare Anschauung und Mittun. Die Eltern-Kind-Gruppen wer- den von pädagogischen Fachkräften geleitet und bieten konzeptgestützt niedrigschwellige sozialpädagogische Angebote und vermitteln Unterstützungsangebote vor Ort. In Cottbus werden derzeit 19 Eltern-Kind-Gruppen von verschiedenen Trägern betrieben. -4-",
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