HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22106/",
"id": 22106,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/22106-verbraucherschutz-bei-nahrungsmittelzusatzen-hier-bei-sustoffen/",
"title": "Verbraucherschutz bei Nahrungsmittelzusätzen, hier bei Süßstoffen",
"slug": "verbraucherschutz-bei-nahrungsmittelzusatzen-hier-bei-sustoffen",
"description": "",
"published_at": "2015-11-26T00:00:00+01:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/fb/de/abfbdee1dc1a42318fa47d8afc7b6f06/52805117f8422b39c262c73395db46e3d7745792.pdf",
"file_size": 227616,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/fb/de/abfbdee1dc1a42318fa47d8afc7b6f06/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/fb/de/abfbdee1dc1a42318fa47d8afc7b6f06/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_3000/3079.pdf",
"title": null,
"author": "Wilde Anja",
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2010",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2010",
"publisher": "Brandenburg",
"reference": "6/3079",
"foreign_id": "bb-6/3079",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de"
},
"uid": "abfbdee1-dc1a-4231-8fa4-7d8afc7b6f06",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bb",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "6"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=22106",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-03-20 09:37:49.569472+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22106/",
"number": 1,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/3079 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1246 der Abgeordneten Birgit Bessin und Franz Wiese der AfD-Fraktion Drucksache: 6/2912 Verbraucherschutz bei Nahrungsmittelzusätzen, hier bei Süßstoffen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1246 vom 5. November 2015: „NutraSweet, „Canderel“, oder auch „E 951“ sind Bezeichnungen, die für den Süßstoff „Aspertam“ stehen. Dieser, sowie auch der ebenso häufig verwendete Industriezucker „Isoglucose“ findet sich in zahlreichen Lebensmitteln, die unter der Bezeichnung „Light“, „Wellness“, oder „Zuckerfrei“ verkauft werden. Gerade durch bereits bekannte Nebenwirkungen und noch nicht abschließend erforschte und darstellbare mögliche Spätfolgen dieser Zuckerergänzungsstoffe bleiben diese sehr umstritten, unabhängig von der vorhandenen EU-Zulassung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zum großflächigen Einsatz oben beschriebener Ersatzstoffe? Werden z.B. alle Verbraucherschutzinteressen vollumfänglich gewahrt? 2. Sind im Land Brandenburg bisher Klagen, Beschwerden, Petitionen oder ähnliche Dinge anhängig, welche ursächlich auf den Einsatz von Zuckerersatzstoffen zurück zu führen sind? 3. Welche „Warnungen“ vor dem übermäßigen Genuss von Light,- bzw. Diätprodukten wird für angemessen erachtet? 4. Produkte, die Aspertam enthalten, müssen mit dem Zusatz „enthält Phenylalalin“ gekennzeichnet sein. Für Personen, die an der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonunie leiden, kann diese Aminosäure lebensgefährlich sein. Auch Menschen, die nicht von dieser Krankheit betroffen sind, können größere Mengen an Phenylalalin im Gehirn anreichern, mit möglichen schwerwiegenden Folgen. Wie bewertet die Landesregierung hier die bisherigen „Warnhinweise“ auf den entsprechenden Produkten? 5. Sind seitens der Landesregierung für Brandenburg Eingaben, Anfragen, bzw. Gesetzesinitiativen diese Problematik betreffend geplant, wenn Ja; in welcher Richtung, wenn nein; warum nicht?",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/fb/de/abfbdee1dc1a42318fa47d8afc7b6f06/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22106/",
"number": 2,
"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie positioniert sich die Landesregierung zum großflächigen Einsatz oben beschriebener Ersatzstoffe? Werden z.B. alle Verbraucherschutzinteressen vollumfänglich gewahrt? zu Frage 1: Aspartam (E 951) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16.12.2008 über Lebensmittelzusatzstoffe als Süßungsmittel für brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte bis zu einer Höchstmenge von 800 mg/kg zugelassen ist. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie für den jewei- ligen Verwendungszweck zugelassen sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union muss nachgewiesen werden, dass der Stoff auf seine ge- sundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurde, die Verwendung technologisch not- wendig ist, die jeweilige Anwendung nicht zur Täuschung der Verbraucher führt und der Stoff EU-weit verbindlichen, detailliert festgelegten Reinheitsanforderungen ent- spricht. Alle zugelassenen Zusatzstoffe sind durch verschiedene nationale und inter- nationale Institutionen und Expertengremien gesundheitlich bewertet worden. Isoglucose ist demgegenüber eine Zuckerart, die als Zutat verschiedenen Lebensmit- teln zugesetzt wird. Es handelt sich nicht um einen zulassungspflichtigen Zusatzstoff. Für alle in den Verkehr gebrachten Lebensmittel gilt, dass sie sicher sein müssen. Verantwortlich dafür ist der Lebensmittelunternehmer. Es liegen der Landesregierung keine validen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, wonach Isoglucose als nicht si- cher eingestuft wird. Unter der Voraussetzung, dass bei der Herstellung von Lebensmitteln nur zugelas- sene Lebensmittelzusatzstoffe und sichere Lebensmittelzutaten verwendet werden, ist der Verbraucherschutz gewährleistet. Frage 2: Sind im Land Brandenburg bisher Klagen, Beschwerden, Petitionen oder ähnliche Dinge anhängig, welche ursächlich auf den Einsatz von Zuckerersatzstoffen zurück zu führen sind? zu Frage 2: Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 3: Welche „Warnungen“ vor dem übermäßigen Genuss von Light,- bzw. Diätprodukten wird für angemessen erachtet?",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/fb/de/abfbdee1dc1a42318fa47d8afc7b6f06/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22106/",
"number": 3,
"content": "zu Frage 3: Warnungen erfolgen grundsätzlich bei nicht sicheren Lebensmitteln. Für Zusatzstof- fe, bei denen aufgrund wissenschaftlich valider Studien der Verzehr für bestimmte Verbrauchergruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, sind Warnhinweise rechtlich vorgeschrieben. Frage 4: Produkte, die Aspertam enthalten, müssen mit dem Zusatz „enthält Phenylalalin“ gekennzeichnet sein. Für Personen, die an der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonunie leiden, kann diese Aminosäure lebensgefährlich sein. Auch Menschen, die nicht von dieser Krankheit betroffen sind, können größere Mengen an Phenylalalin im Gehirn anreichern, mit möglichen schwerwiegenden Folgen. Wie bewertet die Landesregierung hier die bisherigen „Warnhinweise“ auf den entsprechenden Produkten? zu Frage 4: Gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Allergien, neuroendokrine Veränderungen, Epilepsie oder Hirntumore, die mutmaßlich in einem Zusammen- hang mit dem Verzehr von Aspartam stehen, konnten durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere Expertengremien nicht bestätigt werden. Der gemäß VO (EG) Nr. 1333/2008 vorgeschriebene Warnhinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ dient der Information von Patienten, die unter der erblichen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie leiden und auf eine Phenylalaninarme Diät angewiesen sind. Frage 5: Sind seitens der Landesregierung für Brandenburg Eingaben, Anfragen, bzw. Gesetzesinitiativen diese Problematik betreffend geplant, wenn Ja; in welcher Richtung, wenn nein; warum nicht? zu Frage 5: Nein. Die Landesregierung betrachtet die bestehenden Regelungen als ausreichend.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ab/fb/de/abfbdee1dc1a42318fa47d8afc7b6f06/page-p3-{size}.png"
}
]
}