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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/2761 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1082 der Abgeordneten Anja Heinrich und Kristy Augustin der CDU-Fraktion Drucksache 6/2503 Illegaler Abriss von „Schloß“ Beerbaum bei Bad Freienwalde Wortlaut der Kleinen Anfrage 1082 vom 08.09.2015 Vorbemerkung: Laut Pressemeldung vom 27. August 2015 in der Märkischen Oderzeitung wurden große Teile des unter Denkmalschutz stehenden Herrenhauses Beerbaum illegal abgerissen. Die Zerstörung eines derart bedeutsamen Objekts wird dabei durch eine Mitarbeiterin des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege als einmalig bezeichnet. Dem Artikel ist auch zu entnehmen, dass bisher keine konkreten Schritte unternommen wurden, obwohl der Abriss des Gebäudes nicht zum ersten Mal ange- zeigt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde das erste Mal der Abbruch des Hauses angezeigt? 2. Wie oft wurde bisher der Abbruch des Hauses angezeigt (bitte mit jeweiligem Datum)? 3. Wann wurde das ordnungsbehördliche Verfahren der Unteren Denkmal- schutzbehörde eingeleitet? 4. Gab es in den vergangenen Jahren bereits andere ordnungsbehördliche Ver- fahren der Unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich des Herrenhauses Beerbaum? 5. Auf welcher Entscheidungsgrundlage hat die Untere Denkmalschutzbehörde sich bisher dagegen entschieden konkrete Schritte einzuleiten? 6. Hat die Untere Denkmalschutzbehörde inzwischen konkrete Schritte eingelei- tet? 7. Ist das Herrenhaus in seinem derzeitigen Zustand noch zu retten, oder muss es wiederaufgebaut werden?",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Verfahrensführende Behörde ist im vorliegenden Fall die Untere Denkmalschutzbe- hörde im Landkreis Märkisch-Oderland und nicht die Landesregierung. Daher liegen der Landesregierung nur begrenzte Informationen zum Verfahren einschließlich der Hintergründe vor. Frage 1: Wann wurde das erste Mal der Abbruch des Hauses angezeigt? Zu Frage 1: Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landes- museum (BLDAM) erhielt im März 2014 von der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) Fotos, die den Zustand des Herrenhauses nach dem Sturm sowie vorgenom- mene Abrissmaßnahmen dokumentieren. Zuvor hatte die UDB bereits 2008 eine denkmalrechtliche Erlaubnis für einen beantragten Abbruch versagt. Frage 2: Wie oft wurde bisher der Abbruch des Hauses angezeigt (bitte mit jeweiligem Da- tum)? Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine konkreten Informationen vor. Zuletzt wurde im Jahr 2015 vom Eigentümer ein Abbruchantrag gestellt, der wieder zurückgenom- men wurde. Frage 3: Wann wurde das ordnungsbehördliche Verfahren der Unteren Denkmalschutzbehör- de eingeleitet? Zu Frage 3: Nach Auskunft der UDB wurde das ordnungsbehördliche Verfahren am 19.02.2004 mit einer Ortsbesichtigung begonnen. Frage 4: Gab es in den vergangenen Jahren bereits andere ordnungsbehördliche Verfahren der Unteren Denkmalschutzbehörde hinsichtlich des Herrenhauses Beerbaum? Zu Frage 4: Nach Auskunft der UDB gab es im Jahr 2006 eine Erhaltungsanordnung. Seit 2014 ist ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Wiederherstellung anhängig. Frage 5: Auf welcher Entscheidungsgrundlage hat die Untere Denkmalschutzbehörde sich bisher dagegen entschieden konkrete Schritte einzuleiten? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass sich die UDB dagegen entschieden hat, konkrete Schritte einzuleiten.",
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"content": "Frage 6: Hat die Untere Denkmalschutzbehörde inzwischen konkrete Schritte eingeleitet? Zu Frage 6: Nach einem erforderlichen Anhörungsverfahren wurden am 07.09.2015 die Vorlage eines Sachverständigenkonzepts zur Sicherung des Gebäudes sowie die Herstellung der Standsicherheit durch geeignete technische Maßnahmen angeordnet. Zudem sollen durch den Verfügungsberechtigten der Zustand der geschädigten Bau- teile, der Verlauf der Sicherung und der Zustand nach Abschluss der Arbeiten doku- mentiert werden. Frage 7: Ist das Herrenhaus in seinem derzeitigen Zustand noch zu retten, oder muss es wie- deraufgebaut werden? Zu Frage 7: Die UDB geht davon aus, dass ein Verlust der Substanz des Einzeldenkmals in einer Größenordnung von ca. 75 % vorliegt. Die verbliebene Substanz ist bautechnisch aktuell noch nicht bewertet. Zudem wird derzeit noch geprüft, in welchem Umfang eine Wiederherstellung angeordnet werden soll.",
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