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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/5707 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2266 des Abgeordneten Péter Vida der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5466 Verkleinerung des Verkehrskreisels in Neuruppin Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Kreisverkehr an der Neustädter Straße in Neu- ruppin war zu seiner Eröffnung vor 13 Jahren mit 70 m Durchmesser einer der größ- ten im Land Brandenburg. Vom Land war seinerzeit sicher aus gutem Grund auf die- se Größe bestanden worden. Inzwischen soll er so marode sein, dass über eine Sa- nierung in gleicher Größe oder einen Neubau mit nur 40 m Durchmesser nachge- dacht wird. Allerdings ist im Jahre 2015 eine Oberflächenreparatur für ca. 80.000 Eu- ro vorgenommen worden. Da es zur Sanierung in gleicher Größe oder zu einem Neubau in verkleinerter Form bereits eine umfangreiche öffentliche Diskussion gab, hat sich auch der Petitionsausschuss des Landtages der Sache angenommen mit einem öffentlichen Lokaltermin. Die vom Landesbetrieb Straßenwesen dargelegten Gründe für einen verkleinerten Neubau konnten den Ausschuss jedoch wenig über- zeugen. Von den Bürgern wird befürchtet, dass der verkleinerte Kreisel weniger Ver- kehr aufnehmen kann und es somit besonders im Berufsverkehr zu Staus und ver- mehrten Verkehrsunfällen kommt. Auch die Ostprignitz-Ruppiner- Personennahverkehrsgesellschaft mbH lehnt die Verkleinerung ab. Theoretisch sei es möglich, dass der geplante Ausbau verschoben wird, erklärte der Vorstandsvor- sitzende des Landesbetriebs Straßenwesen Anfang September in Neuruppin. Unmit- telbar nach dieser Aussage erteilte er den Zuschlag für den Umbauauftrag. Das ist eine grobe Missachtung des noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozes- ses des Petitionsausschusses. Frage 1: Wertet die Landesregierung das Schaffen vollendeter Tatsachen mit der erfolgten Erteilung des Bauauftrages durch den Landesbetrieb als korrekt? zu Frage 1: Wie vom Landesbetrieb Straßenwesen im Vor-Ort-Termin zugesagt, wurden die vorgetragenen Bedenken der Petenten überprüft. Da sich im Ergebnis dessen keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, wurde der Zuschlag am 30. Sep- tember 2016 an die Baufirma erteilt. Datum des Eingangs: 14.12.2016 / Ausgegeben: 19.12.2016",
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"content": "Frage 2: Ursprünglich beliefen sich die Kosten für den verkleinerten Kreisel auf ca. 1 Million Euro, inzwischen sind es schon 1,57 Millionen Euro. Trotzdem soll das immer noch weniger sein als für die Reparatur des Kreisels nötig wären. Das ist schwer nachvollziehbar bei Berücksichtigung der zusätzlichen Planungskosten, provisori- scher Umfahrungen u. ä. Welche Prüfungen, Berechnungen, Vergleiche hat es ge- geben, die dieses Vorgehen als billiger erscheinen ließen? Wie hoch werden die Kosten am Ende wirklich sein? zu Frage 2: Der Kreisverkehr ist vollständig und grundhaft zu erneuern, siehe hierzu die Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1591. Die voraussichtlichen Baukosten für beide Varianten wurden in der Planungsphase ermittelt und einander gegenüber- gestellt. Auf Basis des Submissionsergebnisses wurde der Zuschlag für 1,57 Mio. € erteilt. Frage 3: Wenn der jetzige Kreisel wirklich so marode ist, dass er grundhaft ausge- baut werden muss, weshalb dann aber nicht in der bisherigen Größe? Bei der 40- Meter-Durchmesser-Forderung für Neuanlagen handelt es sich nur um eine Richtli- nie, von der in begründeten Fällen abgewichen werden kann. Warum wird dennoch auf der 40-Meter-Durchmesser-Variante beharrt? zu Frage 3: Siehe hierzu die Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 der Klei- nen Anfrage 1591, DS 6/4020. Frage 4: Bei einem kleineren Kreisel sind die zur Verfügung stehenden Reaktionszei- ten für Verkehrsteilnehmer kürzer und das Unfallrisiko ist somit größer. Welche Un- tersuchungen wurden hierzu im konkreten Fall angestellt? zu Frage 4: Im Rahmen der Planung erfolgte für beide Durchmesser eine Leistungs- fähigkeitsbetrachtung. Diese wurde auch bei der Festlegung der im Regelwerk ent- haltenen Kreiseldurchmesser berücksichtigt. Die Unfallhäufigkeit bei Kreisverkehren ist abhängig von der Anordnung der angeschlossenen Straßen, die gleichmäßig und möglichst rechtwinklig sein sollte. Wenn dies wie im vorliegenden Fall gegeben ist, sind Kreisverkehre unabhängig von ihrem Durchmesser sicher.",
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