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            "content": "Landtag Brandenburg                               Drucksache 6/4459 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1795 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4263 Wo ist unser Steuergeld geblieben? - Zuschüsse vom Land Brandenburg an die Flughafengesellschaft FBB Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Jahr 2012, nach der letzten gescheiterten Eröff- nung des BER, taten sich plötzlich extreme Finanzierungsengpässe der Flughafen- gesellschaft auf. Am Ende war dann von 1,2 Mrd. Euro die Rede – auch im Zusam- menhang mit dem OVG-Urteil mit dem Schallschutz. Diese 1,2 Mrd. Euro (Zuschuss der Gesellschafter) mussten von der EU notifiziert werden, in einem so genannten „Private-Investor-Test-Verfahren“ wurde die Zulässigkeit geprüft. Es wurde von der FBB GmbH respektive der Landesregierung behauptet, dass der Schallschutz nun- mehr plötzlich 750 Mio. Euro kosten würde und dies einer der entscheidenden Grün- de der Mehrkosten sei. Die letzte Tranche aus dem Topf der 2012 von den Gesell- schaftern bereit gestellten Mitteln wurde nunmehr 2016 von FBB abgerufen - so hieß es im letzten Sonderausschuss BER am 2.5.2016 von Seiten des Finanzministers. Frage 1: Wie hoch war die Gesamtsumme der im Jahr 2012 von Berlin, Brandenburg und dem Bund beschlossenen Zuschüsse für die FBB? zu Frage 1: Die Gesellschafter haben am 01.11.2012 Kapitalzuführungen im Umfang von 1,2 Mrd. € an die FBB beschlossen. Frage 2: Wieviel von diesem Geld wurde allein aus dem Landeshaushalt Branden- burg bereitgestellt? zu Frage 2: Das Land hat seinen Anteil i.H.v. 444 Mio. € (37 v.H.) in den Landes- haushalten 2013 bis 2016 bereit gestellt. Frage 3: Wieviel Mio. Euro aus diesem Gesamtbetrag sollten laut Antrag bei der EU (erste EU-Notifizierung) für den Schallschutz bereitgestellt werden? zu Frage 3: In dem Gesamtbetrag von 1,2 Mrd. € waren 305 Mio. € für Schallschutz enthalten. Datum des Eingangs: 23.06.2016 / Ausgegeben: 28.06.2016",
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            "content": "Frage 4: Was wurde in den Anträgen an die EU-Kommission zur Höhe des Schall- schutzes im Hinblick auf die entsprechenden Zuschüsse genau fixiert, formuliert und geschrieben? zu Frage 4: In den Notifizierungsunterlagen wurde das im Planfeststellungsbeschluss beauflagte sogenannte „Noise Protection Programm“ kurz erläutert. Frage 5: Wann sind die entsprechenden Gelder aus dem Landeshaushalt an die FBB in welchen Tranchen ausgezahlt worden? (Bitte jede Tranche mit dem entsprechen- den Datum und der Betragshöhe aufführen.) zu Frage 5: Die Auszahlung erfolgte in folgenden Tranchen: Januar 2013             70.892.000 €        Eigenkapitalzuführung Oktober 2013            18.685.000 €        Eigenkapitalzuführung Dezember 2013           17.723.000 €        Eigenkapitalzuführung März 2014               12.950.000 €        Eigenkapitalzuführung April 2014              18.500.000 €        Eigenkapitalzuführung Mai 2014                19.277.000 €        Eigenkapitalzuführung Juli 2014               43.068.000 €        Eigenkapitalzuführung Januar 2015             51.134.000 €        Eigenkapitalzuführung April 2015              67.451.000 €        Eigenkapitalzuführung November 2015           62.234.000 €        davon  Eigenkapitalzuführung 13.320.000 €  Darlehen 48.914.000 €. März 2016               62.086.000 €        Darlehen Frage 6: Hat die FBB bei der Mittelabforderung gegenüber der Landesregierung dar- gelegt, wofür sie jeweils Geld benötigte? Wenn ja, wo kann man das als Abgeordne- ter einsehen? Wenn nein, warum kontrolliert die Landesregierung bei Auszahlung von Zuschüssen aus Steuermitteln nicht, wofür das Geld ausgegeben wird? zu Frage 6: Ja. Die Mittelanforderungen sind Teil der Akten des Ministeriums der Fi- nanzen. Frage 7: Wieviel Geld ist tatsächlich für Schallschutz im Zeitraum 2012 – 2016 von der FBB GmbH ausgegeben worden (Bitte tabellarisch pro Jahr und Gesamt sowie unterteilt in Umsetzung baulichen Schallschutzes und Entschädigungszahlungen) zu Frage 7: Zum Stand 31.03.2016 sind Auszahlungen der FBB für das Schall- schutzprogramm in Höhe von insgesamt 205 Mio. € geleistet worden. Die erbetene Aufstrukturierung liegt der Landesregierung nicht vor.",
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