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"content": "LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlp erio d e Drucksache 16/ 4731 11. 03. 2015 Große Anfrage der Fraktion der CDU Situation der Frauen, die als Flüchtlinge oder als Asylbegehrende nach Rheinland-Pfalz kommen Viele Menschen kamen in den vergangenen Jahren als Flüchtlinge oder Asylbegehrende nach Rheinland-Pfalz. Mindestens 50 % aller Flüchtlinge sind Frauen und Mädchen. Sie fliehen vor Krieg und Gewalt. Sie verlassen ihre Heimat wegen Unterdrückung und Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen. Auf der Flucht erfahren viele von ihnen noch einmal besondere Gewalt. Die EU-Aufnahmerichtlinie, die bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen ist, definiert für die Feststellung besonderer Schutzbedürftigkeit von Asylbegehrenden u. a. diese Personengruppen: – alleinstehende Schwangere, – Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, – Opfer von Menschenhandel, – Personen, die Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Richtlinie enthält Aufträge zu Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Behandlung, Beratung und Betreuung zur Unterstützung dieser besonders schutzbedürftigen Personen entsprechend ihrer Situation. Wir fragen daher die Landesregierung nach der besonderen Situation dieser Frauen in Rheinland-Pfalz: 1. Welche statistischen Angaben über Anzahl und Anteil von Frauen und Mädchen innerhalb der Flüchtlinge und Asylbegeh- renden stehen der Landesregierung zur Verfügung (bitte die Zahlen von 2010 an nach Herkunftsland, Alter und Familienstand auflisten, soweit möglich. Insbesondere sollte auf die Zahl alleinerziehender Frauen eingegangen werden)? 2. Welche Fluchtgründe bzw. Erfahrungen auf der Flucht können genannt werden? 3. Nach welchen Vorschriften finden diese Frauen Anerkennung bzw. ein Bleiberecht? Wie viele Kinder sind davon betroffen? 4. Worin sieht die Landesregierung den besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarf dieser Menschen? 5. Inwiefern gilt das konkret für ihre a) Aufnahme, b) Unterbringung, c) Versorgung, d) Behandlung, e) Beratung und f) Betreuung? 6. Inwieweit und durch welche Maßnahmen geht das vorhandene Angebot in Rheinland-Pfalz auf den besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarf dieser Menschen hinsichtlich a) Aufnahme, b) Unterbringung, c) Versorgung, d) Behandlung, e) Beratung und f) Betreuung ein? b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. März 2015",
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"content": "Drucksache 16/ 4731 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode 7. Inwieweit ist das vorhandene Angebot in Rheinland-Pfalz hinsichtlich a) Aufnahme, b) Unterbringung, c) Versorgung, d) Behandlung, e) Beratung und f) Betreuung ausreichend und bedarfsgerecht im Sinne der Richtlinie und zur Unterstützung dieser Menschen entsprechend ihren besonderen Schutzbedürfnissen in ihren spezifischen Situationen? 8. Inwieweit ist das konkret dokumentierbar? 9. Inwieweit wird das überprüft? 10. Inwieweit ist das vorhandene Angebot in Rheinland-Pfalz hinsichtlich a) Aufnahme, b) Unterbringung, c) Versorgung, d) Behandlung, e) Beratung und f) Betreuung nicht ausreichend und bedarfsgerecht im Sinne der Richtlinie und zur Unterstützung dieser Menschen entsprechend ihrem besonderen Schutzbedürfnis in ihren spezifischen Situationen? 11. Worin dokumentiert sich das konkret und worin liegen die Gründe dafür? 12. Inwieweit sind veränderte oder weitere Maßnahmen und Angebote hinsichtlich a) Aufnahme, b) Unterbringung, c) Versorgung, d) Behandlung, e) Beratung und f) Betreuung im Sinne der Richtlinie und zur Unterstützung dieser Menschen entsprechend ihrem besonderem Schutzbedürfnis in ihren spezifischen Situationen notwendig? 13. Inwieweit und worin dokumentiert sich dies konkret? 14. Inwieweit besteht insbesondere die Möglichkeit, alleinstehenden Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine gesonderte Unterbringung zu ermöglichen? 15. Welche kulturellen Hintergründe müssen insbesondere bei der Unterbringung zur Vermeidung von Konflikten bedacht wer- den? 16. Inwieweit sieht die Landesregierung einen Bedarf für Einrichtungen nur für Frauen? 17. Welche finanziellen Mittel wären zur Deckung eines solchen Bedarfs erforderlich und wie sollen diese bereitgestellt werden? 18. Inwieweit gibt es Standards, was die Zuweisung der Frauen in die Kommunen anbelangt? 19. Inwieweit gibt es besondere Betreuungs- und Beratungsangebote für Frauen mit und ohne Kinder in Rheinland-Pfalz? 20. Inwieweit hält die Landesregierung eine spezifische psychosoziale Betreuung von Frauen aufgrund geschlechtsspezifischer Fluchtursachen für notwendig? 21. Was ist insbesondere über den Bildungsstand von Frauen bekannt, können Aussagen zu Analphabetismus gemacht werden? 22. Inwieweit sind Frauen, die nicht lesen und nicht schreiben können, berechtigt, an Sprachkursen teilzunehmen? 23. Welche speziellen Kurse sind insbesondere für den Spracherwerb für Frauen notwendig? Inwieweit ist die Kinderbetreuung da- bei gewährleistet? 24. Welche spezifischen Bedarfe haben insbesondere schwangere Flüchtlingsfrauen? Inwieweit gibt es hierfür spezielle Angebote? 25. Wie soll die Bedarfsgerechtigkeit des vorhandenen Angebots sichergestellt werden? 26. Welche konkreten Pläne liegen hierzu vor? 27. Wie ist das Unterstützungsangebot im Land räumlich verteilt und wie gestaltet sich die jeweilige Erreichbarkeit? Für die Fraktion: Hans-Josef Bracht",
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