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"content": "LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlp erio d e Drucksache 16/ 2827 25. 09. 2013 Große Anfrage der Fraktion der CDU Probenahmen von Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen Es ist Aufgabe der Landesregierung sicherzustellen, dass bei Gemeinschaftseinrichtungen sowohl die hygienische Einwandfreiheit der Produktion und Verarbeitung als auch die ernährungsphysiologische Zusammensetzung der Verpflegung kontrolliert wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verpflegung sicher und zugleich qualitativ angemessen und bedarfsgerecht ist. Ressort- änderungen und Neubesetzungen auf Ministerebene dürfen nicht in Form von Qualitätsdefiziten auf den Verbraucherschutz durch- schlagen. Das wäre unvertretbar, zumal Berichte des Landesuntersuchungsamtes immer wieder Handlungsbedarf zur Sicherung der Verpflegungsqualität in Gemeinschaftseinrichtungen aufgezeigt haben. In der Zeitung „Die Rheinpfalz“ wurde unter der Über- schrift „Auf Sparflamme“ berichtet, dass die Essensqualität in Seniorenheimen vom Land kaum noch überprüft wird. Der Artikel bezog sich auf eine Reihe von Anfragen der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU). In der zurückliegenden Sitzung des zustän- digen Fachausschusses hat die Landesregierung gegenüber einem Antrag der Fraktion der CDU keine ausreichenden Auskünfte gegeben. Sie hat sich offensichtlich mit der Thematik nicht hinreichend auseinandergesetzt und deshalb wichtige Zusammen- hänge verkannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele rheinland-pfälzische Gemeinschaftseinrichtungen welcher Art im Einzelnen und insgesamt wurden in den Jahren 2006 bis 2011 hinsichtlich der ernährungsphysiologischen Qualität der Tagesverpflegung kontrolliert? 2. Welchem Anteil an der Gesamtzahl der jeweiligen Einrichtungen entspricht das? 3. Durch welche Stellen wurden die Kontrollen veranlasst, durch welche Stellen wurden sie durchgeführt? 4. Wie stellen sich die der Fragestellung nach Nr. 1 und 2 entsprechenden Zahlen in den Jahren 2012 und 2013 demgegenüber dar? 5. Durch welche Stellen wurden die Kontrollen veranlasst, durch welche Stellen wurden sie durchgeführt? 6. In wie vielen Einrichtungen (Differenzierung wie zuvor) wurden in welchem Umfang hierbei in den Jahren 2006 bis 2011 Proben genommen und untersucht? 7. Welchem Anteil an der Gesamtzahl der jeweiligen Einrichtungen entspricht das? 8. Durch welche Stellen wurden die Probenahmen veranlasst, durch welche Stellen wurden Entnahme und Untersuchung durchgeführt? 9. Wie stellen sich die der Fragestellung nach Nr. 6 und 7 entsprechenden Zahlen in den Jahren 2012 und 2013 demgegenüber dar? 10. Durch welche Stellen wurden die Probenahmen veranlasst, durch welche Stellen wurden Entnahme und Untersuchung durch- geführt? 11. In welchem Umfang (Differenzierung wie zuvor) waren die Proben in den Jahren 2006 bis 2011 zu beanstanden, weil die Tagesverpflegung danach qualitativ nicht den ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprach (absolute Zahlen und Anteile)? 12. Wie stellen sich die der Fragestellung nach Nr. 11 entsprechenden Zahlen in den Jahren 2012 und 2013 demgegenüber dar? 13. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Situation der Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen in Rheinland-Pfalz? 14. Inwieweit sind die gegenwärtigen Kontrollen ausreichend? 15. Inwieweit sind die Ergebnisse zufriedenstellend? 16. Wann wurde zuletzt im Jahresbericht des Landesuntersuchungsamts über die Ergebnisse der ernährungsphysiologischen Qualitätskontrollen und Probenahmen berichtet? b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2013",
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"content": "Drucksache 16/ 2827 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode 17. Warum wurde die Berichterstattung eingestellt und nicht wieder aufgenommen? 18. Hält die Landesregierung ausreichende Kontrollen und Probenahmen der Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen auch auf ernährungsphysiologische Qualität für erforderlich? 19. Wie sollen diese sichergestellt werden? 20. Durch wen sollen die Proben veranlasst und durch wen durchgeführt werden? 21. In welcher Anzahl sind die entsprechenden Kontrollen und Probenahmen für wie viele Einrichtungen für das Jahr 2013 und für die nächsten Jahre geplant? 22. Inwieweit gibt es hierfür Probenpläne? 23. Welches Ressort war in der 15. Wahlperiode mit welcher Abteilung für die Kontrollen und Probenahmen der ernährungs- physiologischen Qualität der Tagesverpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen zuständig? 24. Welches Ressort ist in der laufenden Wahlperiode mit welcher Abteilung hierfür zuständig? 25. Inwiefern haben im Rahmen der Ressortumgliederung andere Ressorts verbindlich Aufgaben des insoweit für Verbaucherschutz zuständigen Ministeriums übernommen? 26. Auf welcher Rechtsgrundlage fanden in der 15. Wahlperiode die entsprechenden Kontrollen und Probenahmen statt? 27. Auf welcher Rechtsgrundlage finden gegenwärtig die entsprechenden Kontrollen und Probenahmen statt? 28. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen sie künftig stattfinden? 29. Stimmt die Landesregierung der Feststellung zu, dass das Lebensmittelrecht seit Erlass des Nahrungsmittelgesetzes von 1879 auf zwei Säulen, nämlich dem gesundheitlichen Verbraucherschutz und dem Schutz vor Täuschung basiert und zum Täuschungsschutz neben dem Verbot der Irreführung auch das Gebot gehört, im Nährwert nicht unerheblich geminderte Lebensmittel nur mit aus- reichender Kenntlichmachung in den Verkehr zu bringen? 30. Stimmt die Landesregierung der Feststellung zu, dass Mahlzeiten in Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen zweifelsfrei Lebensmittel sind, also dem Schutz des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes (LFGB) unterliegen? 31. Stimmt die Landesregierung der Feststellung zu, dass nicht unerhebliche Mängel an einem oder mehreren essenziellen Nähr- stoffen grundsätzlich zum Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 b LFGB führen? 32. Stimmt die Landesregierung der Feststellung zu, dass eine permanente Wertminderung auch zur Beurteilung der Mahlzeiten als „nicht sicher“ im Sinne von § 5 LFGB in Verbindung mit Artikel 14 der EU-Verordnung 178/2002 führen kann? 33. Stimmt die Landesregierung der Feststellung des Umweltministeriums (Rheinpfalz 9. September 2013) zu, dass besonders auf den Fett-, Energie- und Kochsalzgehalt der Mahlzeiten geachtet werden müsse und wenn diese drei Parameter langfristig zu hoch sei- en, dies die Entstehung von Herz- und Kreislauf-Erkrankungen fördern könne? 34. Folgt daraus nicht zwingend, dass die Kontrollen und Probenahmen auf ernährungsphysiologische Qualität der Tagesverpfle- gung in Gemeinschaftseinrichtungen Aufgabe des Ressorts für Verbraucherschutz sind? Für die Fraktion: Hans-Josef Bracht",
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