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"content": "LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 141 04. 06. 2021 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach (CDU) Körperschaftssteuererklärung ausschließlich auf elektronischem Weg – Herausforderung für viele Vereine, Gemeinnützigkeit erschwert Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, ist für Vereine und deren Verantwortlichen eine Abgabe der Körperschaftssteuererklärung alle drei Jahre eine gewohnte Routine. Laut aktuellen Rückmeldungen soll oder darf diese Erklärung aber nicht mehr in schrift- licher Form erfolgen. Das Finanzamt stellt den Vereinen keine Vordrucke mehr zur Verfügung. Das stellt vor allem die älteren und nicht so affinen Verantwortlichen vor eine große Hürde. Eine sonst übliche persönliche Hilfestellung der Finanzbeamten ist bedingt durch die Corona-Pandemie z. Zt. nicht möglich, viele befinden sich im Homeoffice, und Besuch vor Ort im Finanzamt soll vermieden werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Problematik, dass es unter den Verantwortlichen in Vereinen altersbedingt oder auch aus technischen Gründen Hürden bei der Abgabe der Körperschaftssteuererklärung ausschließlich auf elektronischem Wege gibt? 2. Dürfen ältere Vordrucke (aus den vergangenen Jahren) zum Bearbeiten der Körperschaftssteuererklärung verwendet und ein- gereicht werden? 3. In welcher Form sind die Finanzämter telefonisch oder digital zur Hilfestellung oder Beratung bereit? 4. Wie können Verantwortliche in den Vereinen besser auf die Vorgehensweisen der elektronischen Steuererklärung vorbereitet und/oder geschult werden? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese Erschwernisse das ehrenamtliche Engagement beeinträchtigen? Dr. Matthias Reuber und Michael Wäschenbach Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juni 2021",
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