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"content": "11.06.2021 Drucksache 7/7821 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Impfen und Impfangebote im Landkreis Anhalt‐Bitterfeld Kleine Anfrage ‐ KA 7/4578 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Beantwortung der Fragestellungen ist der Landkreis Anhalt‐Bitterfeld um Stellungnahme gebeten worden. 1. Welche Mitarbeiterebenen des Landkreises Anhalt‐Bitterfeld und der acht Kommunen im Landkreis wurden bereits gegen „Corona\" geimpft beziehungsweise welchen Mit‐ arbeitern wurde ein Impfangebot unterbreitet? Bitte angeben nach den Ebenen Hauptverwaltungsbeamte, Amtsleiter, Sachbearbeiter, Gemeindearbeiter. Wie viele Mitarbeiter, welche bereits ein Angebot erhielten, haben dies abgelehnt? Dem Landkreis Anhalt‐Bitterfeld gehören zehn Gemeinden an. Impfangebote in Form einer Arbeitgeberbescheinigung gingen an die Beschäftigten der öffentlichen Verwal‐ tungen, welche entsprechend ihrer Tätigkeit zum Zeitpunkt der jeweils freigegebenen Priorisierungsgruppe gemäß der Coronavirus‐Impfverordnung (CoronaImpfV) an‐ spruchsberechtigt waren. Zur Annahme des Angebotes für eine Impfung in einem der Impfzentren in Anhalt‐ Bitterfeld kann keine Aussage getroffen werden, da der Landkreis für seine Impfzentren keine Statistik führt. Zudem sind die anspruchsberechtigten Beschäftigten in der Kreis‐ verwaltung bzw. in den Gemeindeverwaltungen nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber (Ausgegeben am 15.06.2021)",
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"content": "2 bzw. Dienstherrn über ihre Impfung gegen das Coronavirus SARS CoV‐2 ‐ ggf. auch in ei‐ nem anderen Impfzentrum in der Bundesrepublik Deutschland oder in einer Arztpraxis ‐ Auskunft zu geben. 2. Welche ehrenamtlichen Kräfte wurden bereits geimpft oder haben ein Impfangebot erhalten? Bitte angeben nach Feuerwehr, Wasserwehr, Wahlhelfer. Wie viele haben ein Angebot abgelehnt? Impfangebote in Form einer entsprechenden Tätigkeitsbescheinigung gingen an den ge‐ nannten Personenkreis. Die Bescheinigungen wurden in Abhängigkeit davon ausge‐ reicht, ob eine Anspruchsberechtigung entsprechend der ehrenamtlichen Tätigkeit zum Zeitpunkt der jeweils freigegebenen Priorisierungsgruppe gemäß CoronaImpfV vorlag. Hinsichtlich der Annahme der Impfangebote wird auf die Ausführungen zu Frage 1 ver‐ wiesen. 3. Wie wurden die bedachten Personen ausgewählt und wie wurden diese über das Impfangebot informiert? Eine besondere Auswahl von bestimmten Personen unter dem Kreis der Anspruchsbe‐ rechtigten fand nicht statt. 4. Wann wurden die Mitarbeiter und die ehrenamtlichen Kräfte über ein Impfangebot in welcher Form informiert? Der Landkreis Anhalt‐Bitterfeld hat auf die jeweiligen Impfangebote unmittelbar nach Bekanntgabe der Priorisierung hingewiesen. Die betreffenden Personenkreise wurden demnach schriftlich oder per E‐Mail über den Arbeitgeber/Dienstherrn bzw. Aufgaben‐ träger darüber informiert, dass eine Impfberechtigung gemäß CoronaImpfV vorliege und gebeten, einen Termin zu vereinbaren.",
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