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"content": "18.06.2021 Drucksache 7/7833 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft Kleine Anfrage ‐ KA 7/4608 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung 1. Gemäß Punkt 3 des Landtagsbeschlusses in der Drs. 7/6172 vom 11.06.2020 („Finan‐ zierungssystematik für Schulen in freier Trägerschaft gemeinsam überdenken“) war die Landesregierung gebeten, für die kommenden Haushalte eine neue rechtssichere und verlässliche Finanzierungsregelung zur dauerhaften Sicherstellung einer angemes‐ senen Kostenerstattung für die Schulen in freier Trägerschaft zu erarbeiten und diese dem Landtag bis zum Ende des I. Quartals 2021 vorzulegen. a) Wann hat die Landesregierung in dieser Angelegenheit Gespräche mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft aufgenommen, wer war an diesen Gesprächen zu welchem Zeitpunkt beteiligt, wie wurden die Gespräche thematisch strukturiert und welche Ergebnisse wurden dabei bisher erreicht? Antwort: Im Ministerium für Bildung (MB) wurde im Herbst letzten Jahres eine Arbeitsgruppe (AG) un‐ ter Einbeziehung von Vertretungen der Schulen in freier Trägerschaft eingerichtet. Die Lei‐ tung dieser AG obliegt Frau Staatssekretärin Feußner. Es fanden bisher fünf Gespräche mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft statt (16.10.2020, 27.11.2020, 14.01.2021,19.02.2021, 30.04.2021). (Ausgegeben am 18.06.2021)",
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"content": "2 Die Interessen der Ersatzschulen wurden durch Vertreter folgender Einrichtungen wahrge‐ nommen: Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei der Landesregierung, Katholisches Büro Sachsen‐Anhalt, VDP Sachsen‐Anhalt e. V., Vorstand der Mitteldeutschen Evangelischen Schulstiftung, Vorstand der Evangelischen Johannisschulstiftung, Vorstand Edith‐Stein‐Schulstiftung, Landesarbeitsgemeinschaft christlich orientierter Schulen in Sachsen‐Anhalt. Im ersten Gespräch am 16.10.2020 wurden Verabredungen zu Verfahrensgrundsätzen, zur Tätigkeit der AG, zum Selbstverständnis der Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft als Berater und zum Zeitplan getroffen. Das MB stellte seine Überlegungen zu möglichen Perso‐ nal‐ und Sachkostenmodellen (insbesondere IST ‐ Kosten Modell, Modell Lehrerwochen‐ stunden je Schüler) vor. Die Vertreter der Ersatzschulen kündigten an, zum nächsten Termin ein eigenes Modell zur Neugestaltung der Finanzierung vorzustellen. Des Weiteren wurde von Seiten der Ersatzschulvertreter angeregt, sich mit den methodischen Überlegungen des Instituts für Struktur‐ und Wirtschaftspolitik zur Entwicklung eines Modells zur Berechnung der Schülerkostenjahresbeträge für den Freistaat Thüringen zu befassen. Schwerpunkt des Gespräches am 27.11.2020 war die ausführliche Vorstellung „Modell der IST – Ausgaben“ auf der Grundlage einer PP‐Präsentation des MB. Es wurde dargelegt, dass die Daten des Landeshaushalts ausgewertet und nach „Kostenarten“ so aufbereitet werden, dass sie in verschiedenen Varianten verwendet werden können. In den Ausführungen wurde auf Besonderheiten der Kapitel hingewiesen. Es wurde aufgezeigt, dass eine Entscheidung erforderlich ist, in welchem Umfang die einzelnen Kapitel des Einzelplanes 07 bei der Ermitt‐ lung der Schülerkosten zu berücksichtigen sind. Eine weitere Erörterung wurde verabredet. Modelle zur Berechnung der Sachkosten wurden am 14.01.2021 vorgestellt. In der Sitzung am 19.02.2021 setzte sich die AG mit dem Thüringer Verfahren bei der Erar‐ beitung eines praxistauglichen Modells der Berechnung der Schülerkostensätze für Schulen in freier Trägerschaft und Ermittlung des daraus hervorgehenden Finanzbedarfs auseinan‐ der. Zum Thema wurde ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V. eingeladen, welcher 2018 im Auftrag der Landesarbeitsgruppe der freien Schulträger in Thüringen ein Schülerkostengutachten über die Kosten eines öffentlichen Schülers/einer öf‐ fentlichen Schülerin erstellt hat. Der eingeladene Berater hat eine entsprechende Berech‐",
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"content": "3 nungsskizze für Sachsen‐Anhalt vorgestellt. Die freien Schulen schlugen in der Diskussion vor, sich an dieser Herangehensweise zu orientieren und davon einen festen Vomhundert‐ satz für die Finanzierung zugrunde zu legen. Am 30.04.2021 bestand Einigkeit zwischen allen Teilnehmenden, eine geeignete und breit akzeptierte Finanzierungsregelung zu entwickeln. Die Beauftragung des o. g. wissenschaft‐ lichen Mitarbeiters als externer Berater wurde von der AG begrüßt. Einige Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft ziehen auch eine Überarbeitung der der‐ zeitigen Regelungen für die Finanzhilfe auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des VdP als Möglichkeit in Betracht. MB strebt zunächst die Verständigung über ein Modell und nicht über einen Gesetzentwurf an. Oberstes Ziel ist es, ein neues Modell mit mehr Transparenz unter Heranziehen der Expertise zu entwickeln. Die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft signalisierten in der Beratung Bereitschaft zu diesem Vorgehen. Der Zwischenbericht zu § 18g Schulgesetz des Landes Sachsen‐Anhalt wurde vom Kabinett am 15.06.2021 zur Kenntnis genommen und wird zeitnah dem Landtag übersandt. b) Welche weiteren Verfahrensschritte sind bis zur Vorlage einer neuen rechtssicheren und verlässlichen Finanzierungsregelung zur dauerhaften Sicherstellung einer ange‐ messenen Kostenerstattung für die Schulen in freier Trägerschaft geplant bzw. verein‐ bart? Von welchem Zeitplan wird dabei ausgegangen und wann wird die neue Finan‐ zierungsregelung dem Landtag vorgelegt? Antwort: Das MB beabsichtigt entsprechend der Verabredung mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft die Gespräche auch in der nächsten Legislatur fortzuführen. Ziel ist es, eine Matrix und Modellrechnungen bis zum Ende des IV. Quartals 2021 gemeinsam zu erarbeiten. Zu diesem Zweck bereitet das MB die Beauftragung eines von den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft und dem MB akzeptierten externen Experten vor. c) Was soll sich nach dem Stand der Gespräche bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft konkret ändern und inwiefern würde hierdurch eine größere Rechts‐ sicherheit für alle Beteiligten erreicht werden? Ist für die angestrebte Neuregelung ei‐ ne Änderung des Schulgesetztes erforderlich und wenn ja, wann soll diese eingebracht werden? Geht die Landesregierung davon aus, dass die Neuregelung noch für den ge‐ planten Doppelhaushalt 2022/2023 wirksam werden kann?",
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"content": "4 Antwort: Das MB beabsichtigt eine veränderte Herangehensweise bei der Berechnung der Schülerkos‐ tensätze. Die Parameter werden von der AG gemeinsam entwickelt und diskutiert. Konflikte werden direkt herausgearbeitet, aufbereitet und im Sinne von Transparenz für das weitere Entscheidungsprozedere kommuniziert. Die wesentlichen Eckpunkte des Finanzierungsmo‐ dells sollen in einem Gesetz verankert werden. Inwieweit Neuregelungen für den Doppel‐ haushalt 2022/2023 wirksam werden, ist nicht abzusehen. 2. Gemäß § 18g SchulG‐LSA ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag einmal pro Wahlperiode einen Schülerkostenvergleichsbericht vorzulegen. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung dem Landtag in der 7. Wahlperiode keinen Bericht nach § 18g SchulG‐LSA vorgelegt? Wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass dem Land‐ tag der 8. Wahlperiode unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des III. Quartals 2021, dieser ausstehende Bericht vorgelegt wird? Antwort: Siehe Antwort auf die Frage 1a.",
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