HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22215/",
"id": 22215,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/22215-situation-in-der-sicherheitsbranche/",
"title": "Situation in der Sicherheitsbranche",
"slug": "situation-in-der-sicherheitsbranche",
"description": "",
"published_at": "2016-07-20T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/22/da/89/22da89b642264c6bb6d15db8a4e513e4/cad3c70c11bfaf44270af96f8f2cbdfd2e9f3e10.pdf",
"file_size": 160299,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/22/da/89/22da89b642264c6bb6d15db8a4e513e4/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/22/da/89/22da89b642264c6bb6d15db8a4e513e4/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_4600/4684.pdf",
"title": null,
"author": "Wilde Anja",
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2010",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2010",
"publisher": "Brandenburg",
"reference": "6/4684",
"foreign_id": "bb-6/4684",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de"
},
"uid": "22da89b6-4226-4c6b-b6d1-5db8a4e513e4",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bb",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "6"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=22215",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-03-20 09:41:43.055014+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22215/",
"number": 1,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/4684 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1884 der Abgeordneten Christina Schade und Thomas Jung Fraktion der AfD Drucksache 6/4485 Situation in der Sicherheitsbranche Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Einem Artikel in der Potsdamer Märkischen Allgemeinen vom 20.06.2016 war zu entnehmen, dass aufgrund der Migrantenkrise in der Sicherheits- branche eine hohe Nachfrage nach Personal besteht. Die Qualifikation sei nicht immer ausreichend und bei gemeinsamer Auftragsvergabe von Be- trieb und Schutz von Übergangswohnheimen durch öffentliche Auftragge- ber nicht notwendig nachzuweisen. Darüber hinaus soll die tarifliche Lohnzahlung nicht immer gewährleistet sein. Der Vorsitzende des Bun- desverbandes Deutscher Sicherheitswirte in Brandenburg, Matthias Schulze, warnt vor zu gering qualifizierten Mitarbeitern in der Sicherheits- branche sowie vor der Nichteinhaltung des tariflich vereinbarten Stunden- lohnes. Frage 1: Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um die Durchsetzung des ta- riflich garantierten Stundenlohns zu gewährleisten? zu Frage 1: Die Durchsetzung von Löhnen obliegt nach dem deutschen Arbeitsrecht vom Grund- satz her den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst. Nur in bestimmten Aus- nahmefällen kommen staatliche Kontrollfunktionen zum Tragen, die allerdings die individualrechtliche Durchsetzung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nötigenfalls von diesen vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen ist, nicht erset- zen. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe nach dem Brandenburgischen Vergabege- setz (BbgVergG) ist der vergabespezifische Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro bzw. nach dem Mindestlohngesetz der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro ein- zuhalten. Die Kontrolle obliegt nach dem BbgVergG den jeweiligen Vergabestellen – hier den Landkreisen und kreisfreien Städten – bzw. beim gesetzlichen Mindestlohn der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. In Brandenburg gilt zudem der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg vom 10.03.2014, der seit Datum des Eingangs: 20.07.2016 / Ausgegeben: 25.07.2016",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/22/da/89/22da89b642264c6bb6d15db8a4e513e4/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22215/",
"number": 2,
"content": "dem 1. Januar 2014 für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag seit diesem Zeitpunkt für alle Arbeitgeber in den Ländern Berlin und Brandenburg im Bereich Sicherheitsdienstleistungen gilt, auch wenn diese nicht tarif- gebunden waren. Seit dem 1. Januar 2016 liegt nach diesem Tarifvertrag die unters- te Lohngruppe bei 9,00 Euro, die höchste Lohngruppe bei 14,30 Euro. Sollte dem öffentlichen Auftraggeber bekannt werden oder er im Rahmen seiner Kontrollen fest- stellen, dass Wachschutzunternehmen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags ihren Beschäftigten den vergabespezifischen Mindestlohn bzw. die Löhne nach dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen nicht zah- len, kann dies nach Maßgabe des BbgVergG bzw. allgemeinen Grund-sätzen des Vergaberechts sanktioniert werden. Weitergehenden Handlungsbedarf sieht die Lan- desregierung hier nicht. Frage 2: Wie oft wurde von öffentlichen Auftraggebern der Betrieb inklusive der Bewachung von Übergangs-wohnheimen gemeinsam vergeben? zu Frage 2: Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen ist den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Bran-denburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) über- tragen worden. Die kommunalen Aufgabenträger sind danach gemäß § 10 Absatz 1 LAufnG verpflichtet, Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können geeignete Dritte beauftra- gen, Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu betreiben. Sofern Sicherheits- maßnahmen für eine als Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnverbund genutzte Lie- genschaft erforderlich sind, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte vom Land auf Antrag eine sogenannte Sicherheitspauschale. Bei einer Übertragung der Betrei- bung einer Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie einer Auftragsvergabe der Bewachung des genutzten Objektes an ein Sicherheitsunternehmen obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten als Auftraggeber, die Qualitätskontrolle si- cherzustellen. Der Landesregierung liegen keine von den Landkreisen und kreis- freien Städten geschlossenen Betreiberverträge oder Verträge mit Sicherheitsunter- nehmen vor. Frage 3: Wer bietet Kurse für die Qualifizierung von Wachschützern an und wie ist die Qualitätskontrolle sichergestellt? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Anbieter von Qualifizie- rungsmaßnahmen im Bereich des Wachschutzes vor. Im Bewachungsgewerbe gibt es verschiedene Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Dazu zählen u.a. das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe, die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, die geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft, die Ausbildung zur Fach- / Servicekraft für Schutz und Sicherheit sowie der Meister für Schutz und Sicherheit. Für die Zulassung der Qualifizierungskurse sind die Industrie- und Han- delskammern zuständig.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/22/da/89/22da89b642264c6bb6d15db8a4e513e4/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22215/",
"number": 3,
"content": "Wer gewerbsmäßig und im Angestelltenverhältnis Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständi- gen Behörde. Für alle Bereiche, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit (siehe Verordnung über das Bewa- chungsgewerbe – BewachV). Zuständig für die Unterrichtungsverfahren (für Bewa- chungsunternehmen und für Bewachungspersonal), die Abnahme der Sachkunde- prüfungen sowie die Ausstellung der entsprechenden Nachweise sind die Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Frage 4: Wie viele Kurse gibt es derzeit in Brandenburg? zu Frage 4: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. In der Aus- und Weiterbil- dungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit sind aktuell 60 Angebote unter dem Suchwort „ § 34 a GewO“ im Land Brandenburg von verschiedenen Bil- dungsträgern gelistet. Dazu zählen Angebote wie Unter-richtungsnachweise, Weiter- bildungskurse sowie Aus-und Umschulungsangebote, z.B. als Fachkraft Bewa- chungsgewerbe, Servicekraft für Sicherheit, Sachkundenachweis nach § 34 a GewO, Unterrichtungsverfahren, Wach- und Sicherheitsfachkraft u.v.a.m. Frage 5: Wie viele offene Stellen gibt es in der Sicherheitsbranche in Brandenburg? zu Frage 5: In der Sicherheitsbranche im Land Brandenburg gab es ausweislich der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit Stand Juni 2016 426 offene Stellen, davon 385 bei pri- vaten Wach- und Sicherheitsdiensten, 6 bei Sicherheitsdiensten mithilfe von Über- wachungs- und Alarmsystemen sowie 35 bei Detekteien.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/22/da/89/22da89b642264c6bb6d15db8a4e513e4/page-p3-{size}.png"
}
]
}