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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8148 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3241 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7930 Orgel-Sanierung und -Modernisierung - Zuwendungen aus dem Landeshaushalt Brandenburg als Teilfinanzierung von Anträgen an das Bundes-Förderprogramm zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Kulturpolitisches Ziel der Bundesregierung ist es lt. Fördergrundsätzen vom 1.3.2016, „die Orgellandschaft in Deutschland für ein lebendiges Musikleben zu bewahren sowie die qua- litätsvolle hiesige Orgelbautradition zu schützen und zu stärken, indem sie traditionelle Handwerkstechniken und vorbildliche Restaurierungen und Erneuerungsmaßnahmen un- ter besonderer Berücksichtigung von Raumarchitektur und Raumakustik fördert.“ Geför- dert werden nur Orgeln, die unter Denkmalschutz gestellt sind oder ein Bestandteil eines Denkmals sind. Somit sind alle Maßnahmen an Kirchenorgeln in denkmalgeschützten Kir- chen förderfähig, auch Ausnahmen dazu sind möglich. Dabei beträgt die Bundesbeteili- gung grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Orgelbau und Orgel- musik sind im Jahr 2014 in das bundesweite UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kul- turerbes aufgenommen worden. Brandenburg verfügt über eine reiche und noch nicht voll- ständig erforschte Orgellandschaft mit Instrumenten bedeutender europäischer Baumeis- ter und zahlreichen Landorgeln verschiedener individueller Bauart. Weltweit anerkannte Orgelbaufirmen mit eigener Generationengeschichte wie die Fa. Schuke in Werder und die Fa. Sauer in Müllrose sind in Brandenburg ansässig. Im Europäischen Kulturerbejahr 2018 gewinnt die Thematik der Orgel-Sanierung und -Modernisierung an besonderer Beach- tung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Teilfinanzierung durch das Land Brandenburg wurden zum Bun- desprogramm gestellt und wie viele davon wurden positiv beschieden? zu Frage 1: Beim Bund wurden aus dem Land Brandenburg nach Kenntnisstand der Lan- desregierung insgesamt 13 Anträge auf Förderung von Orgelsanierungen gestellt, darun- ter ein Antrag mit finanzieller Beteiligung des Landes. Alle 13 Anträge wurden vom Bund für eine Förderung vorgesehen, somit auch der Antrag mit Landesbeteiligung. Die Förder- mittel des Bundes werden den Ländern zur Bewirtschaftung übertragen. 11 der vom Bund positiv votierten Anträge wurden vom Land bislang beschieden; zwei weitere stehen we- gen fehlender Bescheidreife noch aus. Eingegangen: 06.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8148 2. Wie hoch war das Antragsvolumen aller gestellten Anträge? zu Frage 2: Das Antragsvolumen aller gestellten Anträge ist dem Land nicht bekannt, da es sich um ein Förderprogramm des Bundes handelt. Insofern kann lediglich darüber in- formiert werden, dass bislang aus dem Bundesprogramm insgesamt 508.308 Euro für Or- gelprojekte aus dem Land Brandenburg bewilligt werden konnten. 3. Wie verteilen sich die Zuwendungen auf Arbeiten an historischen Orgeln und an neuen Orgeln in denkmalgeschützten Kirchen? zu Frage 3: Der Bund fördert mit seinem Programm zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln grundsätzlich nur Orgeln, die unter Denkmalschutz stehen oder ein Bestandteil eines Denkmals sind. Sämtliche aus dem Bundesprogramm geförder- te Maßnahmen im Land Brandenburg betrafen die Sanierung bestehender Orgeln, nicht die Installation neuer Instrumente. 4. Wie wird nachhaltig das Kulturerbe Orgel geschützt und welche Förderungen sind im Europäischen Kulturerbejahr vorgesehen? zu Frage 4: Der Orgelbau und die Orgelmusik in Deutschland wurden Ende 2017 in die Internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Das ist eine große An- erkennung für diesen traditionellen Teil des Musiklebens, zugleich aber auch Verpflichtung, dieses besondere Kulturerbe zu erhalten. Das Land Brandenburg hat im Rahmen seines Denkmalhilfeprogramms generell die Möglichkeit eröffnet, die Sanierung denkmalge- schützter Orgeln finanziell zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Erhaltung dieses historisch bedeutsamen Kulturgutes nicht nur im Europäischen Kulturerbejahr 2018 zu leisten. Für das Denkmalhilfeprogramm 2018 liegen zwei Anträge auf Orgelförderung vor, die beide positiv votiert wurden. 5. Gibt es Überlegungen zur Zusammenarbeit von MWFK und MWE im Europäischen Kul- turerbejahr für den Schutz und die Pflege der Orgeln einerseits und Wirtschaftsförderung des Orgelhandwerks andererseits? zu Frage 5: Derartige Überlegungen gibt es bislang nicht. 6. Wie wird die Wirkung des Bundes-Förderprogramms für Brandenburg eingeschätzt? zu Frage 6: Das Bundesprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Rettung wertvollen brandenburgischen Kulturerbes. Ohne die Bundesmittel wären in vielen Fällen die anste- henden Sanierungsarbeiten nicht finanzierbar gewesen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Substanz der Instrumente sich weiter verschlechtert hätte und mitunter eine Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ge-wesen wäre. 7. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an einem Brandenburger Programm zur Sanierung und Modernisierung Brandenburger Orgeln ein? zu Frage 7: Aus Sicht der Landesregierung besteht ein hoher Bedarf an Fördermöglichkei- ten sowohl für die Sanierung als auch für den Neubau von Orgeln. Allein die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat nach ihrem im Dezember 2017 -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8148 aktualisierten Förderkonzept zur Erhaltung und Rekonstruktion sowie zum Neubau von Orgeln einen akuten Bedarf an 44 Orten ermitteln, der mit einem voraussichtlichen Fi- nanzvolumen von rd. 9,5 Mio. Euro bemessen ist. Den tatsächlichen Bedarf schätzt sie zwei- bis zweieinhalbfach höher ein. Dabei ist der Bedarf der anderen evangelischen Lan- deskirchen in Brandenburg, insbesondere der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, sowie der Katholischen Kirche noch nicht berücksichtigt. Die Sanierung und Modernisie- rung der Brandenburger Orgeln bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von Kirchen, Ge- sellschaft und Politik. Staatliche Programme wie das Bundes-Förderprogramm oder das Denkmalhilfeprogramm des Landes tragen dazu bei, den bestehenden Investitionsdruck zu mindern, wertvolles Kulturerbe zu bewahren und die reichhaltige Orgellandschaft des Landes zu schützen, wenngleich der Förderbedarf die zur Verfügung stehenden finanziel- len Möglichkeiten deutlich übersteigt. -3-",
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