HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22697/",
"id": 22697,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/22697-anwendung-der-regelung-der-sogenannten-ausbildungsduldung-in-brandenburg/",
"title": "Anwendung der Regelung der sogenannten Ausbildungsduldung in Brandenburg",
"slug": "anwendung-der-regelung-der-sogenannten-ausbildungsduldung-in-brandenburg",
"description": "",
"published_at": "2018-08-27T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/62/ee/cd62eede39af4cb4a19ca4ce66260c48/80aea2233832a07fd356727d81d444954c685685.pdf",
"file_size": 174797,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/62/ee/cd62eede39af4cb4a19ca4ce66260c48/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/62/ee/cd62eede39af4cb4a19ca4ce66260c48/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_9400/9471.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": null,
"publisher": "Brandenburg",
"reference": "6/9471",
"foreign_id": "bb-6/9471",
"publisher_url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de"
},
"uid": "cd62eede-39af-4cb4-a19c-a4ce66260c48",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bb",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "6"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=22697",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-06-12 12:34:20.221088+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22697/",
"number": 1,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/9471 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3768 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9261 Anwendung der Regelung der sogenannten Ausbildungsduldung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Geflüchtete ohne formelle Flüchtlingsanerkennung unterliegen zahlreichen Restriktionen beim Arbeitsmarktzugang (Arbeitserlaubnispflicht, Vorrangprüfung, Wartezeiten usw.). Die Regelung der sogenannten Ausbildungsduldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 ff. des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) betrifft Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Sie wurde mit dem Integrationsgesetz grundlegend überarbeitet, um Geduldeten und Ausbildungsbetrieben in den jeweiligen konkreten Ein- zelfällen für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung und einer sich ggf. anschlie- ßenden Arbeitsplatzsuche (§ 60a Absatz 2 Satz 11 AufenthG) mehr Rechtssicherheit zu verschaffen. Diese Regelung birgt sowohl für das Land Brandenburg - angesichts ca. 1700 freier Ausbildungsplätze - als auch für die geflüchteten jungen Menschen eine große Chance. Allerdings wird sie aktuell in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter- schiedlich angewandt. Ein großes Problem stellt auch dar, dass die Regelungen zur Ertei- lung einer Ausbildungsduldung in der Regel nicht bei berufsvorbereitenden Maßnahmen angewandt werden. 1. Welche Regelungen wurden geschaffen, um sicherzustellen, dass § 60a Absatz 2 Satz 4 ff. AufenthG landeseinheitlich angewandt wird? zu Frage 1: Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat mit dem Erlass Nr. 10/2017 vom 27. Oktober 2017 „Anwendungshinweise des BMI zur Duldungserteilung“ eine Regelung geschaffen, um eine einheitliche Anwendung der Duldungsregelungen auf Landes- und Bundesebene zu treffen und diese verbindlich in Kraft gesetzt. Insbesondere der Teil IV des Erlasses betrifft die Regelung der Ausbildungsduldung. 2. Wie viele Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 4 ff. AufenthG wurden durch die kom- munalen Ausländerbehörden in den Jahren 2017 und 2018 erteilt? (Bitte nach Landkrei- sen/kreisfreien Städten, Geschlecht und Alter der Personen unterscheiden!) zu Frage 2: Auf die Antwort der Landesregierung vom 23.03.2018 (Drs. 6/8424) auf die Frage 138 der Großen Anfrage 29 vom 13.12.2017 wird verwiesen. Eingegangen: 27.08.2018 / Ausgegeben: 03.09.2018",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/62/ee/cd62eede39af4cb4a19ca4ce66260c48/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/22697/",
"number": 2,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/9471 3. In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Erteilung einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 ff. AufenthG aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten, Geschlecht und Alter der Personen unterscheiden!) zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Erwägt die Landesregierung eine Ausweitung der Regelungen zur Ausbildungsduldung auf das Instrument der betrieblichen Einstiegsqualifizierung, die Teilnahme an BFS-G- Plus-Maßnahmen und staatlich geregelte Helferausbildungen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist mit entsprechenden Regelungen zu rechnen und wie sollen diese um- gesetzt werden? zu Frage 4: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 60a Absatz 2 Satz 4 ff. AufenthG ist eine Anwendung der Regelung für Ausbildungsduldungen auf die betrieblichen Einstiegsqualifi- zierungen, BFS-G-Plus-Maßnahmen und staatlich geregelte Helferausbildungen nicht möglich, da diese keine qualifizierte Ausbildung i. S. d. Regelung darstellen. Insoweit be- steht kein Handlungsspielraum der Landesregierung, die Ausbildungsduldungserteilung auf die genannten Maßnahmen auszuweiten. Darüber hinaus befürwortet die Landesregie- rung eine bundesweit einheitliche Anwendung der Duldungsregelungen. Deswegen wer- den auch die Planungen der Bundesregierung, die Anwendung des § 60a Absatz 2 S. 4 ff. AufenthG auf Helferausbildungen auszuweiten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, Zeile 4979-4986) befürwortet. In seiner 52. Sitzung vom 16. November 2017 hat der Landtag beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, zusammen mit anderen Ländern eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Auswei- tung des § 60a Absatz 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes auf Teilnehmer*innen, die einen vollzeitschulischen Bildungsgang mit dem Ziel des Erwerbs der Berufsbildungsreife besu- chen, zu prüfen. Der Erlass Nr. 10/2017 (Teil IV Ziff. 3) ermöglicht im Übrigen schon jetzt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Erteilung einer Ermessensduldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG bei Einstiegsqualifizierungen, BFS-G-Plus-Maßnahmen und Helferausbildungen. -2-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cd/62/ee/cd62eede39af4cb4a19ca4ce66260c48/page-p2-{size}.png"
}
]
}