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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 4503 4. Wahlperiode 06.10.2008 Kleine Anfrage des Abgeordneten Buse (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Prüfung des Landesverwaltungsamtes im Zusammenhang mit den \"verschwunde- nen Krankenhausmillionen\" Die Kleine Anfrage 2502 vom 20. August 2008 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel in Druck- sache 4/4253 ausgeführt, dass diese zum Anlass genommen wurde, das Landesverwaltungsamt um Klä- rung zu bitten, ob gegen § 74 Abs. 1 und § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) verstoßen wurde und ggf. rechtsaufsichtliche Maßnahmen veranlasst worden sind. Bekanntlich wurde die diesbezügliche Anfrage am 26. Juni 2008 eingereicht. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es zwischenzeitlich zur Klärung des Sachverhalts, ob gegen § 74 Abs. 1 und § 114 ThürKO verstoßen wurde, eine abschließende Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes? 2. Wenn ja, welchen Inhalt und welches Ergebnis, auch hinsichtlich etwaiger Schlussfolgerungen, beinhal- tet die Stellungnahme? 3. Wenn nein, wie begründet das Landesverwaltungsamt diesen Umstand und welchen Zeitraum bis zum Abschluss der Untersuchungen und deren Auswertung hält das Landesverwaltungsamt für notwendig und angemessen? 4. Sind der Landesregierung Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit den in der Fragestellung geschilderten Vorgängen, wie z.B. die Anzeige vom 12. Dezember 2007 gegen den Land- rat des Kreises Schmalkalden-Meiningen (Az.: 640 JS 5992/07) sowie die Beschwerde gegen den Ableh- nungsbescheid der Staatsanwaltschaft vom 12. Februar 2008, bekannt und welcher kommunalaufsichtli- che Handlungsbedarf wurde daraus abgeleitet? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2008 wie folgt beantwortet: Zu 1.: ja Druck: Thüringer Landtag, 17. Oktober 2008 1",
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"content": "Drucksache 4/ 4503 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zu 2.: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Nothnagel, Druck- sache 4/4305, verwiesen, bei der der Inhalt und das Ergebnis der Stellungnahme des Landesverwaltungs- amtes bereits wiedergegeben wurden. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Der Landesregierung sind die in Frage 4 genannten Vorgänge bekannt. Das genannte Aktenzeichen lautet richtig 640 JS 59952/07. In diesem Zusammenhang wurden dem Thüringer Innenministerium vom Anzeige- erstatter zwei Schreiben vom 6. August 2008 und 15. September 2008 übersandt. Der Landesregierung ist weiterhin bekannt, dass im Zusammenhang mit den in der Fragestellung geschil- derten Vorgängen unter dem 25. März 2004 Strafanzeige erstattet wurde. Mangels zureichender tatsächli- cher Anhaltspunkte für eine Straftat hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingeleitet. Zum kommunalaufsichtlichen Handlungsbedarf wird einerseits auf die Antwort der Landesregierung vom 11. September 2008 zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Nothnagel, Drucksache 4/4305, verwiesen. Im Übrigen wurde das Landesverwaltungsamt gebeten, zu den o. g. Schreiben vom 6. August 2008 und 15. September 2008 Stellung zu nehmen. Eine abschließende Stellungnahme des Landesverwaltungsam- tes liegt noch nicht vor. Scherer Minister 2",
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