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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 1201 09.07.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Rechtsextreme Konzerte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die Kleine Anfrage 604 vom 21. Mai 2010 hat folgenden Wortlaut: Laut Internetveröffentlichungen haben im März 2010 in Schmiedefeld und am 15. Mai 2010 in Saalfeld rechtsextreme Konzerte stattgefunden. So soll im März die Bremer Band ENDSTUFE aufgetreten sein und am 15. Mai die Musikgruppe NOIE WERTE. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Teilnehmer besuchten die jeweiligen Konzerte und aus welchen Bundesländern kamen diese? 2. Welche Bands traten bei den Konzerten auf und wie bewertet die Landesregierung diese? 3. In welchen Örtlichkeiten fanden die Konzerte jeweils statt? 4. Wie wurde für die Konzerte geworben? 5. Wer oder welche Gruppierung haben die Konzerte organisiert? 6. Lagen Anträge bei der Ordnungsbehörde vor? Wenn ja, wie hat diese entschieden, wenn nein, wann wurde diese durch wen informiert? 7. Wurden Eintrittsgelder entrichtet? 8. Wann und wie erlangten die Sicherheitsbehörden Kenntnis über die Konzerte? 9. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen? 10.Kam es im Zusammenhang mit den Konzerten zu Straftaten und wenn ja, zu welchen? 11. Kam der Erlass des Thüringer Innenministeriums zur \"Polizeilichen Behandlung von Skinhead-Konzer- ten\" zur Anwendung? Wenn ja, in welchen Punkten und mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2010",
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"content": "Drucksache 5/ 1201 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2010 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen da- von ab, Anfragen insoweit öffentlich zu beantworten, als sie auf die Ausforschung des Kenntnisstands der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz gerichtet sind. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf solche Erkenntnisse, die offen verwertbar sind. Für weiter gehende Auskünfte steht die Landesregierung gegebenenfalls der Parlamentarischen Kon- trollkommission zur Verfügung. Zu 1.: Das Konzert mit der rechtsextremistischen Band \"Noie Werte\" aus Baden-Württemberg fand am 15. Mai 2010 in Unterwellenborn statt. Die ca. 75 Besucher kamen überwiegend aus Thüringen sowie vereinzelt aus Bayern und Sachsen-Anhalt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass im März 2010 in Schmiedefeld oder Umgebung ein rechtsextremis- tisches Konzert stattgefunden hat. Für den betreffenden Zeitraum ist auch kein Auftritt der rechtsextremis- tischen Band \"Endstufe\" im Freistaat Thüringen bekannt. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Das Konzert fand in einem Objekt des Motorradclubs \"Red Devils\" statt. Zu 4.: Neben direkt versandten Einladungsschreiben des Veranstalters wurde das Konzert im Internet und per SMS beworben. Personen, die daraufhin ihr Interesse an einer Teilnahme bekundeten, erhielten ebenfalls eine persönliche Einladung für sich und eine Begleitperson. Zu 5.: Das Konzert wurde von einer dem rechtsextremistischen Spektrum zugehörigen Person organisiert. Zu 6.: Nein; die Gemeindeverwaltung wurde mit Schreiben des Organisators vom 9. Mai 2010 über die Durchfüh- rung einer \"privaten nicht öffentlichen Feier\" informiert. Zu 7.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Erste Hinweise auf die Planung des Konzerts ergaben sich im März 2010 im Rahmen kriminalpolizeilicher Maßnahmen und im Folgemonat durch die Mobilisierung im Internet. Der genaue Veranstaltungsort wurde durch die Anzeige des Organisators vom 9. Mai 2010 bekannt. Zu 9.: Im Vorfeld der Veranstaltung wurden umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen zu dem Veranstaltungsobjekt, dem potentiellen Teilnehmerkreis, dem Organisator sowie der angekündigten Band und darüber hinaus eine Gefährderansprache durchgeführt. Erkenntnisse, die eine Untersagung der Veranstaltung oder die Ertei- lung von Auflagen zugelassen hätten, lagen nicht vor. Im Rahmen des Polizeiseinsatzes am Veranstaltungstag in Unterwellenborn, der zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchgeführt wurde, haben sich ebenfalls keine Hinweise ergeben, die zu einer Auflösung der Veranstaltung hätten führen können. An den eingerichteten Kontrollstellen konnten alle Anreisenden eine persönliche Einladung vorweisen, es kam zu keinerlei Störungen im zeitlichen Um- feld des Konzerts. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 1201 Zu 10.: Straftaten im Zusammenhang mit dem Konzert am 15. Mai 2010 sind nicht bekannt geworden. Zu 11.: Die Erlasslage des Thüringer Innenministeriums zur \"Polizeilichen Behandlung von Skinheadkonzerten\" wird im Freistaat Thüringen konsequent umgesetzt. Dabei werden alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, insbesondere auch Ansatzpunkte zur Verhinderung oder Auflösung von Skinheadkonzerten. Dies schließt die intensive Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen kommunalen Behörden mit ein. Diese Verfah- rensweise wurde auch in Bezug auf die Veranstaltung am 15. Mai 2010 eingehalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In Vertretung Geibert Staatssekretär 3",
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