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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4763 18.07.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kubitzki (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Verwendung der Einnahmen aus dem Mauergrundstücksgesetz für das Grenzmu- seum Schifflersgrund Die Kleine Anfrage 2365 vom 1. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (Mauer- grundstücksgesetz) sollen die Einnahmen zur Förderung von wirtschaftlichen, soziaIen und kulturellen Zwe- cken eingesetzt werden. Die Mittel werden nicht zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen eingesetzt. Ein Teilbetrag in Höhe von 80 000 Euro soll für die \"Umsetzung der Ausstellungskonzeption im Grenzmu- seum Schifflersgrund\" verausgabt werden. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die- sen Teilbetrag. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurde diese Maßnahme für eine Finanzierung aus dem Mauergrundstücks-Fonds durch die Landesregierung vorgeschlagen? 2. Welche konkreten Maßnahmen sollen mit den bereitgestellten Mitteln finanziert werden? 3. Welche weiteren Landesmittel werden in welcher Höhe aus welchen Quellen für die Maßnahme einge- setzt? 4. Wie würde die Maßnahme finanziert werden, wenn hierfür keine Mittel aus dem Mauergrundstücks-Fonds bereitstünden? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Mittel des \"Fonds Mauergrundstücke\" sind zweckgebunden zur Förderung von wirtschaftlichen, sozia- len und kulturellen Zwecken in den neuen Ländern einzusetzen. Im Rahmen dieser gesetzlich normierten Zweckbindung dienen die auf den Freistaat Thüringen entfallenden Mittel aus dem Fonds Mauergrundstü- cke anteilig der Finanzierung von Maßnahmen in Gedenkstätte und Grenzmuseum Schifflersgrund. Druck: Thüringer Landtag, 31. Juli 2012",
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"content": "Drucksache 5/ 4763 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat in den Jahren 2010/2011 eine Historikerkommission eingesetzt, die für das Grenzlandmuseum Schifflersgrund empfahl, die Ausstel- lung und die pädagogische Arbeit fachlich fundiert zu erneuern. Mit dieser Zielstellung hat der Trägerver- ein des Grenzmuseums ein \"Entwicklungskonzept Gedenkstätte und Grenzmuseum Schifflersgrund\" vor- gelegt. Die Umsetzung des Konzeptes, die bauliche und ausstellungsbezogene Maßnahmen einschließt, kann mit Mitteln aus dem Mauergrundstücksfonds ermöglicht werden. Zu 2.: Beabsichtigt ist eine Finanzierung baulicher und ausstellungsbezogener Maßnahmen, die der Modernisie- rung der Ausstellung dienen. Da die Verausgabung der Mittel für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehen ist, sind die konkreten Maßnahme- planungen noch nicht abgeschlossen. Zu 3.: Im Haushaltsjahr 2013 ist vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers keine darüber hin- ausgehende Finanzierung aus weiteren Landesmittel vorgesehen. Zu 4.: Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Fonds Mauergrundstücke erlauben die Finanzierung dieser vorge- nannten freiwilligen Maßnahme im Landeshaushalt. Stünden diese Einnahmen nicht zur Verfügung, könn- ten diese Ausgaben nur im Rahmen der im Landeshaushalt für freiwillige Ausgaben zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Dr. Voß Minister 2",
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