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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/    6191 10.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Bildungspaket für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Die Kleine Anfrage 2994 vom 10. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II oder § 34 SGB XII sollen Kinder und Jugendliche Zuschüsse für Mittagessen, Kultur, Sport, Freizeit, Ausflüge, Lernförderung, Schulbedarf und Schulbeförde- rung erhalten können. Nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können auch Leistungs- empfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen erhalten Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG Leistungen aus dem o. a. Bildungspaket? 2. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sowohl Leistungen nach § 3 AsylbLG als auch Leistungen gemäß o. a. Bildungspaket erhalten, in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten absolut als auch relativ (bitte Einzelaufstellung)? 3. Welche Leistungen werden jeweils in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten absolut als auch relativ aus dem o. a. Bildungspaket den Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, gewährt? 4. Wie hoch sind jeweils in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten der nach dem o. a. Bildungspaket gewährten Leistungen gesamt und im Durchschnitt je Leistungsempfängerin und Leis- tungsempfänger? 5. Wie ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, zur Erreichung der mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verbundenen Ziele in den Landkreisen und kreisfreien Städten sichergestellt, in denen Leistungen nach dem o. a. Bildungs- und Teilhabepaket an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG nicht gewährt werden? 6. Wie beurteilt die Landesregierung einen etwaigen Anspruch von Leistungsempfängerinnen und Leis- tungsempfängern nach § 3 AsylbLG auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und ordnet diesen rechtlich ein? Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2013",
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            "content": "Drucksache 5/        6191                                         Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 7. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes erhalten Leistungsberechtigte nach § 3 des Asylbewerber- leistungsgesetzes (AsylbLG) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zu 2. bis 4.: Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen. Darüber hinausgehende statistische Erhebungen lie- gen nicht vor. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG gehören nicht zum begünstigten Personenkreis nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diesen können aber im Ermessenswege nach § 6 AsylbLG sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Deckung von besonderen Bedürfnissen im Einzelfall geboten sind. Hierzu können auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen. Die Ausübung des Ermessens obliegt im Einzelfall der für die Entscheidung zuständigen Behörde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Geibert Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen- nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2",
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            "content": "Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2994 Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) * Landkreis/kreis-      Anzahl der Kinder und       Gewährte Leistungen für                       Kosten gewährter Leistungen freie Stadt           Jugendlichen, die Leistungsempfänger nach                                                   Bezugszeitraum    Kosten § 3 AsylbLG sind und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Eisenach              1                           Schulbedarf, Lernförderung, Klassenfahrten    pro Jahr          Angaben nur geschätzt aufgrund fehlender Statistik – im Durchschnitt werden ca. 800,00 € pro Kind/ Jugendlicher gewährt Erfurt                83                          Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge,    2012              Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen, Teilhabe am                        von 28.146,31 € ausgereicht; dies sozialen und kulturellen Leben                                  entspricht durchschnittlich 339,11 € pro Kind/Jugendlicher. Gera                  48                          Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge,    seit 01.08.2012   Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen                                     von 2.492,00 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 75,53 € pro Kind/Jugendlicher. Jena                  10                          Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge,    2012              Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen, Teilhabe am                        von 1.699,82 € ausgereicht; dies sozialen und kulturellen Leben                                  entspricht durchschnittlich 169,98 € pro Kind/Jugendlicher. 1",
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