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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6191 10.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Bildungspaket für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Die Kleine Anfrage 2994 vom 10. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 28 SGB II oder § 34 SGB XII sollen Kinder und Jugendliche Zuschüsse für Mittagessen, Kultur, Sport, Freizeit, Ausflüge, Lernförderung, Schulbedarf und Schulbeförde- rung erhalten können. Nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können auch Leistungs- empfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen erhalten Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG Leistungen aus dem o. a. Bildungspaket? 2. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sowohl Leistungen nach § 3 AsylbLG als auch Leistungen gemäß o. a. Bildungspaket erhalten, in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten absolut als auch relativ (bitte Einzelaufstellung)? 3. Welche Leistungen werden jeweils in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten absolut als auch relativ aus dem o. a. Bildungspaket den Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, gewährt? 4. Wie hoch sind jeweils in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten der nach dem o. a. Bildungspaket gewährten Leistungen gesamt und im Durchschnitt je Leistungsempfängerin und Leis- tungsempfänger? 5. Wie ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, zur Erreichung der mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verbundenen Ziele in den Landkreisen und kreisfreien Städten sichergestellt, in denen Leistungen nach dem o. a. Bildungs- und Teilhabepaket an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG nicht gewährt werden? 6. Wie beurteilt die Landesregierung einen etwaigen Anspruch von Leistungsempfängerinnen und Leis- tungsempfängern nach § 3 AsylbLG auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und ordnet diesen rechtlich ein? Druck: Thüringer Landtag, 19. Juni 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 6191 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes erhalten Leistungsberechtigte nach § 3 des Asylbewerber- leistungsgesetzes (AsylbLG) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zu 2. bis 4.: Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen. Darüber hinausgehende statistische Erhebungen lie- gen nicht vor. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG gehören nicht zum begünstigten Personenkreis nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diesen können aber im Ermessenswege nach § 6 AsylbLG sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Deckung von besonderen Bedürfnissen im Einzelfall geboten sind. Hierzu können auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen. Die Ausübung des Ermessens obliegt im Einzelfall der für die Entscheidung zuständigen Behörde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Geibert Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen- nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2",
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"content": "Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2994 Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) * Landkreis/kreis- Anzahl der Kinder und Gewährte Leistungen für Kosten gewährter Leistungen freie Stadt Jugendlichen, die Leistungsempfänger nach Bezugszeitraum Kosten § 3 AsylbLG sind und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Eisenach 1 Schulbedarf, Lernförderung, Klassenfahrten pro Jahr Angaben nur geschätzt aufgrund fehlender Statistik – im Durchschnitt werden ca. 800,00 € pro Kind/ Jugendlicher gewährt Erfurt 83 Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge, 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen, Teilhabe am von 28.146,31 € ausgereicht; dies sozialen und kulturellen Leben entspricht durchschnittlich 339,11 € pro Kind/Jugendlicher. Gera 48 Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge, seit 01.08.2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen von 2.492,00 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 75,53 € pro Kind/Jugendlicher. Jena 10 Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge, 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen, Teilhabe am von 1.699,82 € ausgereicht; dies sozialen und kulturellen Leben entspricht durchschnittlich 169,98 € pro Kind/Jugendlicher. 1",
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"content": "Suhl 23 Schulbedarf, Lernförderung, Schulausflüge, 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Klassenfahrten, Mittagessen, Teilhabe am von 2.144,00 € ausgereicht; dies sozialen und kulturellen Leben entspricht durchschnittlich 93,22 € pro Kind/Jugendlicher. Weimar 14 Schulbedarf, Schulausflüge, Klassenfahrten, pro Schuljahr Angaben nur unvollständig Mittagessen, Teilhabe am sozialen und beziehungsweise geschätzt aufgrund kulturellen Leben fehlender Statistik – für Schulbedarf 100,00 €, für Mittagessen ca. 300,00 € pro Kind/Jugendlicher. Altenburger Land 31 Schulausflüge, Schulbedarf, Mittagessen in März 2013 Angaben nur geschätzt aufgrund Schule und Kita, Teilhabe am kulturellen Leben fehlender Statistik – ca. 47,00 pro (Vereinsbeihilfe) Kind, davon 20,00 € für Mittagessen, 10,00 € Vereinsbeihilfe, 8,50 € für Klassenfahrten, 8,50 € für Schulbedarf. Eichsfeldkreis 39 Schul- und Kitaausflüge, Schulbedarf, Februar 2013 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Lernförderung, Mittagessen in Schule und Kita, von 117,75 € ausgereicht; davon für Teilhabe am kulturellen Leben zwei Kinder Mittagessen in der Kita in Höhe von 20,90 € beziehungsweise 14,25 €, für ein Kind Mittagessen in der Schule in Höhe von 12,60 €, für ein Kind Schulbedarf in Höhe von 70,00 €. Gotha 42 Schulausflüge, Schulbedarf, Lernförderung, 01.01. – Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Mittagessen 23.04.2013 von 4.351,05 € ausgerecht; dies entspricht durchschnittlich 103,60 € pro Kind Jugendlicher. 2",
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"content": "Greiz 7 Schulbedarf, Klassenfahrten/Fahrten im 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Rahmen einer Projektwoche von 659,22 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 94,17 € pro Kind Jugendlicher. Hildburghausen 40 Schulbedarf, Klassenfahrten/Fahrten im 2013 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Rahmen einer Projektwoche von 2.050,00 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 51,25 € pro Kind/Jugendlicher. Ilm-Kreis 30 Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen März 2013 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe von 1.647,30 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 54,91 € pro Kind/Jugendlicher. Kyffhäuserkreis 15 Schulbedarf, Schulausflüge, Klassenfahrten 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe von 1.635,40 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 109,03 € pro Kind/Jugendlicher. Nordhausen 27 Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Teilhabe am kulturellen Leben von 1.705,40 € ausgereicht, davon 560,00 € (20,74 €*) für Schulbedarf, 624,00 € (23,11 €*) für Mittagessen, 401,40 € (14,87 €*) für Klassenfahrten und 120 € (4,44 €*) für Teilhabe am kulturellen Leben. * durchschnittliche Leistungen pro Kind/Jugendlicher Saale-Holzland- Kreis* 3",
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"content": "Saale-Orla-Kreis 4 Schulbedarf und Klassenfahrten 2013 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe von 550,00 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 137,50 € pro Kind/Jugendlicher. Saalfeld-Rudolstadt 38 Schulbedarf, Mittagessen in Schule und Kita, 2013 Angaben nur für Mittagsverpflegung Klassenfahrten möglich aufgrund fehlender Statistik für die anderen Bereiche. Insgesamt wurden Leistungen in Höhe von 816,00 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 21,47 € pro Kind/Jugendlicher. Schmalkalden- 17 Schulbedarf, Mittagessen und Klassenfahrten pro Schuljahr Angaben nur unvollständig aufgrund Meiningen fehlender Statistik. Es wurden 100,00 € pro Kind für Schulbedarf aufgewendet, für Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe. Sömmerda 6 Schul-, Kultur- und Sportbeihilfe pro Jahr Angaben nur geschätzt aufgrund fehlender Statistik. Durchschnittlich werden ca. 150,00 € pro Kind/Jugendlicher gewährt. Sonneberg* Unstrut-Hainich- 13 Schulbedarf und Schulausflüge seit 2012 Insgesamt wurden Leistungen in Höhe Kreis von 934,90 € ausgereicht; dies entspricht durchschnittlich 71,91 € pro Kind/Jugendlicher. 4",
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